Diskussion:Völkermord
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ich glaub, "niedere beweggründe" sind klar definiert (gier und eifersucht oder so), ausserdem lässt das völkerrecht (un-charta und genfer konvention) keinen völkermord aus "höheren beweggründen" zu. völkermord aus notwehr, geht das? -- Sebastian 00:12, 4. Nov 2002 (CET)