Zum Inhalt springen

Diskussion:Völkermord

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. November 2002 um 01:12 Uhr durch Sebastian~dewiki (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

ich glaub, "niedere beweggründe" sind klar definiert (gier und eifersucht oder so), ausserdem lässt das völkerrecht (un-charta und genfer konvention) keinen völkermord aus "höheren beweggründen" zu. völkermord aus notwehr, geht das? -- Sebastian 00:12, 4. Nov 2002 (CET)