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Police-Pilot-System

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Das Police-Pilot-System ist ein elektronisches Messgerät zur Bestimmung der Durchschnittsgeschwindigkeit von Fahrzeugen. In Deutschland ist die Bezeichnung ProViDa (Proof Video Data System) üblich. Das aktuelle System heißt ProViDa 2000.

Eine Front- und eine Heckkamera sind an einem zivilen Polizeifahrzeug angebracht. Dieses Fahrzeug hält über eine bestimmte Distanz einen festen Abstand zum gemessenen Fahrzeug. Die Geschehnisse werden durch Knopfdruck auf Video aufgezeichnet. Die Geschwindigkeit wird über einen geeichten Wegstreckenzähler des Messfahrzeugs ermittelt. Die Geschwindigkeit wird über die Weg-Zeit-Berechnung ermittelt.

Auf dem Bildschirm ist links oben die geeichte zurückgelegte Strecke in Metern angegeben und rechts oben ist die geeichte Zeit in Form von Frames (1F = 0,04s) angegeben. Unten rechts wird die momentan gefahrenen Geschwindigkeit angezeigt. Durch verschiedene Messmethoden (bei ProViDa gibt es MAN, Split, Auto1 und Auto2) kann die Geschwindigkeit des vor oder hinter dem Messfahrzeug fahrenden Fahrzeug gemessen werden. Mit ProViDa kann auch eine stationäre Geschwindigkeitsmessung sowie die Rotlichtüberwachung an Ampeln durchgeführt werden.

Beim ProViDa-System werden verschiedene Toleranzen bei der Geschwindigkeitsmessung gewährt: 10 Prozent bei gleichbleibenden Abstand zum gemessenen Fahrzeug und 5 Prozent bei Vergrößerung des Abstandes zum Messfahrzeug.

Die Kameras der modernen Messfahrzeuge sind etwa so groß wie ein Finger und haben eine nicht veränderbare Brennweite.

Die Videoaufzeichnung in den Fahrzeugen läuft permanent mit, so dass auch zufällig aufgenommene Verstöße dokumentiert werden. Dies ist aber nicht mehr in allen Bundesländern der Fall, da es verschiedene Datenschutzrichtlinien gibt.

Literatur

  • Löhle/Beck, DAR 1994, 654 [475] (noch nicht in diesen Artikel eingearbeitet)

Aktuelle Entscheidung

In einem Beschluss des Amtsgericht Lüdinghausen vom 27.3.2007 (10 Owi 89 Js 18/07-5/07) [1]) hat das Gericht festgestellt, dass das in diesem Fall eingesetzte Provida-System die Vorausetzungen für eine korrekte Eichung nicht erfüllte. Das Messgerät des Polizeifahrzeugs war zwar geeicht. Das zuständige Eichamt eicht derartige Fahrzeuge aber derzeit nicht nach, weil eine technische Änderung stattgefunden hat, für die keine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vorliegt. Wegen eines unverhältnismäßigen Aufwandes im Vergleich zur zu erwartenden Geldbuße, hat das Gericht das Verfahren eingestellt.

Wegen einer nicht bauartzugelassenen System-Komponente könnten bundesweit zahlreiche ProViDa-Messgeräte der Polizei fehlerhaft geeicht sein.

Siehe auch “Verkehrsrecht aktuell”, Heft 6/2007, S. 106 - das NRW-Innenministerium hat inzwischen 13 der 38 Provida-Fahrzeuge “aus dem Verkehr” gezogen.

Quellen

  1. http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php NRW Rechtsprechung