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Ban

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Der Titel Ban [baːn] oder Banus (ung. „Bán“) wurde in zahlreichen Ländern Mittel- und Südosteuropas zwischen dem 7. Jahrhundert und dem 20. Jahrhundert gebraucht und ist entweder awarischen oder illyrischen Ursprungs. Das Territorium, über das ein Ban herrschte, wurde „Banschaft“ oder „Banat“ (ung. „bánság“, kroat., bosn., serb. „banovina“) genannt. Die bedeutendsten Banschaften (oder auch Banate) waren die von Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Bosnien, Machow und Szörény.

Wortursprung

Man vermutet, dass das Wort „Ban“ vom sarmatischen Wort „bajan“ stammt, welches "Führer" bedeutet. Es besteht auch gewisse Ähnlichkeit zum Wort khan. Das Wort besteht auch heute noch in zahlreichen Ortsbezeichnungen. Andere Theorien beziehen sich auf den illyrischen Ursprung und den illyrischen Namen „Banius“, dessen Existenz anhand bosnischer Funde vermutet wird. Einer Theorie zufolge wurde der Titel Ban vom Namen eines awarischen Khagan („Bajan“) abgeleitet. Auch das slawische Wort „Pan“ für „Herr“ wird oft damit assoziiert.

Königreich Ungarn

Im Königreich Ungarn gab es mehrere Bane. Neben der Bezeichnung der slawischen Fürsten in Kroatien, Slawonien, Dalmatien und Bosnien galt der Titel zunächst auch als Name für die obersten Würdenträger.

Später in der ungarischen Reichsgeschichte wurde dieser Titel zu einem Erzamt. Der Titel Ban bezeichnete die Provinzverwalter Kroatiens, Slawoniens und mehrerer östlicher Grenzmarken Ungarns in der Walachei (heute Rumänien). Diese Provinzen bezeichnete man als „Banate“, die kroatischen Gebiete auch als „Banschaften“. Die Adelsbezeichnung Ban entspricht ungefähr dem deutschen Titel Markgraf.

Königreich Kroatien-Slawonien

Seit der Personalunion Kroatiens mit Ungarn 1102 wurde der Ban vom ungarischen König ernannt und auf dem Reichstag beeidet, jedoch nicht auf Lebenszeit. Er übte in den politischen, juridischen und militärischen Angelegenheiten die oberste Gewalt fast unumschränkt aus und galt in seinem Bezirk als der nächste nach dem König.

Der Ban war seit dem 14. Jahrhundert der höchste Repräsentant des Staates in Kroatien als Stellvertreter des außerhalb des Landes (in Ungarn bzw. Wien) residierenden Monarchen. Der Titel des Bans gilt als Bestätigung der Eigenständigkeit Kroatiens bzw. der traditionellen Autonomie des kroatischen Staates über die Jahrhunderte.

Der Ban von Kroatien war unter den Erz-, Kron- und Reichsbeamten des Königreichs Ungarn der Dritte. Bei der Krönungsfeier trug er den Reichsapfel. Ehemals hatte er die Pflicht, die Grenzen von Ungarn zu beschützen und in Friedenszeiten dem Volke Recht zu sprechen. In der Folge geriet dieses wichtige Amt in Verfall. Obschon es im 17. und 18. Jahrhundert mit bedeutenden Rechten wieder hergestellt wurde, wurde sein Wirkungskreis teils durch die eingeführte Grenzverfassung, teils durch andere Veränderungen weit beschränkt.

Die seit der Schlacht bei Mohács (1526) weiter vordringende türkische Macht verschlang allmählich alle Banschaften bis auf das vereinigte Dalmatien und Kroatien-Slawonien, das einen Ban behielt. Aber auch dessen Macht war sehr beschränkt, da einen Teil die Türken, den andern die kaiserlichen Militärkommandanten inne hatten. Die 1746 bei Errichtung der Militärgrenze vorgenommene Trennung der Zivil- und Militärangelegenheiten, wobei letztere dem Wiener Hofkriegsrat zugewiesen wurden, beschränkte den Ban noch mehr; dagegen erhielt er die Verwaltung des von Maria Theresia aus den ungarischen Komitaten Pozsega (kroat. Požega), Verőce (kroat. Virovitica) und Syrmien (kroat./serb. Srijem) gebildeten Slawonien.

Durch die oktroyierte österreichische Reichsverfassung vom 4. März 1849, welche Kroatien, Slawonien und Dalmatien zu einem eignen Kronland umschuf, wurde der Ban unabhängig von Ungarn und selbständiger Statthalter in seinem Bezirk mit derselben Machtbefugnis wie die Statthalter der übrigen Kronländer, jedoch mit Beibehaltung des alten Namens Ban. Er wurde in dieser Zeit vom österreichischen Kaiser ernannt.

Mit dem Ungarisch-Kroatischen Ausgleich 1867 wurde der Ban von Kroatien und Slawonien wieder ein der ungarischen Regierung untergeordneter und von dieser ernannter Statthalter.

Vorlage:Meyers ist obsolet; heißt jetzt Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890

Vorlage:Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich

siehe auch Liste der Bane von Kroatien