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Sperrklausel

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Eine Sperrklausel verhindert, dass zu viele kleine Parteien im Parlament vertreten sind und es so zu einer zu großen Zersplitterung kommt.

Zu Unterscheiden ist zwischen einer faktischen Sperrklausel, bei der durch das Wahlsystem als solchem implizit eine solche Mindeststimmenzahl erforderlich ist, um zu einem Sitz zu gelangen, und einer expliziten Sperrklausel, bei der die Höhe der Sperre im Gesetz beschrieben wird.

Der Sinn von Sperrklauseln ist es, eine Konzentration der Sitzverteilung herbeizuführen. Dies soll stabile Mehrheiten fördern. Eingeführt wurde sie in Deutschland nach den Erfahrungen der Weimarer Republik in der teilweise eine zweistellige Anzahl von Parteien im Parlament saß. Für den ersten Bundestag 1949 galt eine bundeslandweite Fünf-Prozent-Hürde, ab 1953 gilt die Fünf-Prozent-Hürde bundesweit.

Bekannte Sperrklauseln etwa sind: