Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
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Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (Kurzform: VVaG) ist die Rechtsform einer Versicherungsgesellschaft, wobei die Versicherungsnehmer gleichzeitig die Anteilseigner in der Form sind, dass Überschüsse aus dem Geschäft den Versicherungsnehmern zu gute kommen.
Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit unterscheidet sich von einer Versicherungsgesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft vor allem dadurch, dass die Überschüsse bei der Aktiengesellschaft nicht den Versicherungsnehmern, sondern den Aktionären zu gute kommen.