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Prügelbock

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Prügelbock im KreisMuseum Wewelsburg, Dauerausstellung "Wewelsburg 1933–1945"

Ein Prügelbock ist eine Vorrichtung, meist aus Holz, für den Vollzug einer Prügelstrafe.

Aussehen und Form von Prügelböcken

Die Form eines Prügelbocks ähnelt oft einem Pferd, wie es aus dem Sportunterricht bekannt ist, mit einer zum Teil waagerechten, zum Teil vorne (an der Kopfseite) nach unten geneigten schmalen Auflagefläche. Die vier Beine des Prügelbocks sind manchmal symmetrisch, häufiger auf der schmalen Seite paarig unsymmetrisch angeordnet, wenn das Gerät ausdrücklich als Prügelbock hergestellt wird. Außerdem gibt es Prügelböcke in Form einer Bank ohne Lehne, deren Oberfläche partiell nach unten oder oben gewölbt ist. Die meisten Prügelböcke sind so konstruiert, dass der Verurteilte sich mit dem Oberkörper derart auf den Prügelbock zu legen hat, dass die Beine und Füße, die Arme und der Kopf herunterhängen. Damit der Körper während der Bestrafung nicht ausweichen oder reflexartig wegzucken kann, wird der Verurteilte vorher häufig mit Lederriemen festgebunden, die oft bereits am Prügelbock befestigt sind. Bestimmte Prügelböcke sind anders, z.B. wie ein Fußhocker geformt, etwa zur Ausführung der Bastonade, oder wie der Prügelbock im Eton College.

Einige Anwendungen des Prügelbocks und dabei verwendete Instrumente

Ausgeführt werden die Strafen über einem Prügelbock in der Regel auf dem (teil)bekleideten oder entblößten Gesäß, gelegentlich aber (zusätzlich) auch auf dem nackten Rücken und / oder den Oberschenkeln. Als Werkzeug zur Ausführung einer Prügelstrafe dienten bzw. dienen neben anderen eine Peitsche (in der Sklaverei und den Armeen sowie der Marine nahezu aller seefahrenden Nationen, heute bei Körperstrafen gemäß der Scharia in Staaten mit islamistischem Rechtssystem); ein spezieller, schwerer Lederriemen (in schottischen und irischen Schulen und Internaten wie in extrem schwerer Ausführung (als sog. prison strap) in US-amerikanischen Erziehungsanstalten und Gefängnissen); diverse Leder- oder Holzpaddel (in US-amerikanischen Schulen; z.Zt. als Prügelstrafe noch in 23 US-Bundesstaaten gesetzlich vorgesehen); eine spezielle Rute (birch) (in englischen und irischen (Internats-) Schulen bis 1986 bzw. 1998 (der Prügelbock in Eton ist heute noch erhalten) sowie im britischen Justizwesen bis ins 20. Jahrhundert, auf der Isle of Man als Justizstrafe bis ca. 1970); diverse Rohrstöcke (bis vor wenigen Jahren in allen britischen Schulen und Internaten und zum Teil bis zum heutigen Tag in den Schulen verschiedener Nachfolgestaaten des früheren britischen Kolonialsystems (sog. Caning), sowie derzeitig mit besonders schweren Rohrstöcken all-täglich als Justizstrafe u.a. in Malaysia und Singapur, u.a. auch bei schwereren Ordnungswidrigkeiten sowie gegen illegale Immigranten); und Lederriemen, Rohrstöcke, Gummiknüppel oder Schlagstöcke (in deutschen Gefängnissen und KZs während der Zeit des Nationalsozialismus). Während in den oben genannten Zusammenhängen Strafen immer oder zumindest regelmäßig auch über einem Prügelbock vollzogen wurden, kamen in deutschen Schulen bei der körperlichen Züchtigung von Schülern in der Regel keine speziellen Prügelböcke zum Einsatz. Häufig hat eine Schulbank die Funktion des Prügelbocks übernommen.

Folgen der Prügelstrafe

Die Prügelstrafe über einem Prügelbock ist ihrer Intention gemäß äußerst schmerzhaft. Oft kommt es bereits nach den ersten Schlägen zu Verletzungen der Haut und des Unterhautgewebes. Die Prügelstrafe kann zu schweren Verletzungen der inneren Organe führen. Bei bereits geschwächten, kranken oder alten Menschen kann sie tödlich wirken.

Zeit des Nationalsozialismus

Traurige Berühmtheit hat der Prügelbock in deutschen Zusammenhängen besonders während der Zeit des Nationalsozialismus erlangt. In Folterkellern der SS in Berlin und anderswo existierten Prügelböcke, und in vielen nationalsozialistischen Konzentrationslagern gehörte die Strafe „auf dem Bock“ beinahe zum Alltag. Der Lagerausdruck für diese Form der Bestrafung war „jemanden auf den Bock legen“ oder auch „er ging über den Bock“.

Offiziell musste der Vollzug der Prügelstrafe von Berlin aus genehmigt werden. Auch die Gesundheit des Häftlings musste offiziell durch einen SS-Arzt bestätigt werden. Tatsächlich verfuhr man aber so, dass der Häftling zuerst eine unbestimmte Anzahl von Schlägen erhielt. Dann fragte man in Berlin an. Hinterher wurde die Prozedur noch mal „offiziell“ vollzogen. Wenn die Anzahl der verabreichten Schläge „gering“ war, wurde die Prügelstrafe oft auch ohne Anfrage durchgeführt.

War der Vollzug der Prügelstrafe vorher angekündigt, so hatten die Häftlinge die Möglichkeit, sich heimlich etwas Papier oder Stoff unter die Kleidung zu stopfen. Auf Entdeckung standen schwere Strafen. In besonderen Fällen wurden die Schläge aber auf das nackte Gesäß verabreicht, so dass sich der Häftling nicht schützen und es zu besonders schweren Verletzungen kommen konnte.

Verbot der Prügelstrafe als Folter und derzeitige Anwendung

Heutzutage wird die Prügelstrafe der Folter zugerechnet und ist durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 international verboten. Dort heißt es: Niemand darf der Folter oder grausamer oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Die UN-Antifolterkonvention wurde bis heute von etwa 150 UN-Mitgliedsstaaten ratifiziert. Trotzdem gibt es noch immer Staaten, in denen die Prügelstrafe angewandt wird, zum Beispiel in Malaysia, Singapur, islamistisch geprägten Staaten, wie u.a. dem Iran. In totalitär regierten Staaten und im Zusammenhang kriegerischer Konflikte wird auch die Folter in verschiedensten Zusammenhängen weiterhin an Gefangenen angewandt, auch in und von Staaten, die die Antifolterkonvention unterzeichnet oder ratifiziert haben.

Der Prügelbock als BDSM-Utensil

Im Rahmen einvernehmlich ausgelebter sadomasochistischer Sexualpraktiken (BDSM, Spanking) kommen ebenfalls Prügelböcke zum Einsatz. Diese sind zum Teil an ihren historischen Vorbildern orientiert, zum Teil auch bequemer gebaut, z.B. gepolstert und mit abwaschbarem Kunstleder überzogen.

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Quellen