Zum Inhalt springen

Unentgeltliche Rechtspflege

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Dezember 2007 um 23:00 Uhr durch 83.181.100.153 (Diskussion) (AZ: Die Seite wurde neu angelegt.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Unentgeltliche Rechtspflege

Unter unentgeltlicher Rechtspflege (URP) (auch: Unentgeltliche Prozessführung) versteht man im Schweizerischen Recht die Befreiung von Prozesskosten bei Bedürftigkeit gemäss Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), vergleichbar der deutschen Prozesskostenhilfe.

Quelle