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Umwandlungsverfahren

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Im Umwandlungsverfahren werden

- in das Verfahren übergeführte Nichtgemeinschaftswaren (Einfuhrwaren) im Zollgebiet der Gemeinschaft ohne Erhebung von Einfuhrabgaben und ohne Anwendung irgendwelcher handelspolitischer Maßnahmen einer Be- oder Verarbeitung unterzogen und

- die aus den Einfuhrwaren entstandenen Umwandlungserzeugnisse zu den für sie geltenden Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt.

Das Umwandlungsverfahren macht Sinn, wenn die Umwandlungsvorerzeugnisse in der Einfuhr hohen Abgaben oder besonderen Überwachungsmaßnahmen unterliegen, die daraus gefertigten Umwandlungserzeugnisse jedoch nicht. Es ist sinnvoll, das Umwandlungsverfahren mit einem Zolllagerverfahren zu kombinieren.