Zum Inhalt springen

Diskussion:Niemandsland

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Dezember 2007 um 15:54 Uhr durch FBE2005 (Diskussion | Beiträge) (DDR/BRD-Grenze: Aw). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Conrad Franz in Abschnitt DDR/BRD-Grenze

Darf man..

Darf man sich ein Grundstück auf so einen Land bauen? Und wenn ja, wen müsste man dan Fragen?
(Der vorstehende Beitrag stammt von 80.108.209.18317:35, 10. Nov. 2006 (CET) – und wurde nachträglich signiert.)Beantworten

Klar darfst Du. Und Du mußt niemanden fragen! Allerdings kannst Du Dich auch bei niemandem beschweren, wenn Dein Anwesen ausgeraubt, beschossen, bombardiert oder abgebrannt wird... Saxo 16:13, 30. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Korrekt, denn im Niemandsland gibt es auch sehr scharfe Gesetze, so wie etwa das sehr alte Gesetz des Stärkeren.
MfG .. Conrad 14:50, 5. Dez. 2007 (CET)Beantworten

DDR/BRD-Grenze

Wer hat das Gebiet zwischen Grenzanlagen und Grenze denn so bezeichnet? Die Definition trifft schon mal nicht zu. Es war erstens eindeutig DDR-Territorium, zweitens war es BRD-Bürgern verboten, es zu betreten. Es gibt also sogar zwei Rechtseinflüsse auf das Gebiet. Also kann es kein Niemandsland sein. Saxo 16:06, 30. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Dieses Gebiet wird ab und zu z.B. in Dokumentationen auch so bezeichnet.
MfG .. Conrad 14:54, 5. Dez. 2007 (CET)Beantworten