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CDU-Bundesvorstand

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Der CDU-Bundesvorstand leitet die CDU Deutschlands. Er führt die Beschlüsse des Bundesparteitages und des Bundesausschusses durch und verabschiedet selbst auch Beschlüsse zu wichtigen politischen Themen. Der Bundesvorstand beruft den Bundesparteitag ein und kann Bundesfachausschüsse und Arbeitskreise zur fachlichen Beratung und Unterstützung einsetzen. Er beschließt ferner über die Etats der Bundespartei, sowie über den vom Parteiengesetz vorgeschriebenen Rechenschaftsbericht (siehe auch Parteienfinanzierung). Eine Sitzung des Bundesvorstandes muss mindestens alle zwei Monate stattfinden. Die laufenden Geschäfte des Bundesvorstands werden vom Präsidium erledigt.

Dem CDU-Bundesvorstand gehören laut Statut

an, außerdem

soweit sie der CDU angehören.

  • Die Vorsitzenden der Landesverbände,

soweit dem Bundesvorstand nicht bereits Mitglieder aus dem jeweiligen Bundesland nach o.a. Auflistung angehören.

Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen

  • der Bundesgeschäftsführer,
  • die Vorsitzenden der Landesverbände,
  • die Vorsitzender der Bundesvereinigungen

teil, außerdem

soweit sie der CDU angehören.