CDU-Bundesvorstand
Der CDU-Bundesvorstand leitet die CDU Deutschlands. Er führt die Beschlüsse des Bundesparteitages und des Bundesausschusses durch und verabschiedet selbst auch Beschlüsse zu wichtigen politischen Themen. Der Bundesvorstand beruft den Bundesparteitag ein und kann Bundesfachausschüsse und Arbeitskreise zur fachlichen Beratung und Unterstützung einsetzen. Er beschließt ferner über die Etats der Bundespartei, sowie über den vom Parteiengesetz vorgeschriebenen Rechenschaftsbericht (siehe auch Parteienfinanzierung). Eine Sitzung des Bundesvorstandes muss mindestens alle zwei Monate stattfinden. Die laufenden Geschäfte des Bundesvorstands werden vom Präsidium erledigt.
Dem CDU-Bundesvorstand gehören laut Statut
- der Vorsitzende,
- der Generalsekretär,
- die vier stellvertretenden Vorsitzenden,
- der Bundesschatzmeister,
- die Ehrenvorsitzenden,
- sieben weitere gewählte Mitglieder des Präsidiums,
- 26 gewählte Mitglieder des Bundesvorstandes,
an, außerdem
- der Bundeskanzler,
- der Präsident oder der Vizepräsident des Deutschen Bundestages,
- der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages,
- der Präsident des Europäischen Parlamentes,
- der Vorsitzende der EVP-ED-Fraktion des Europäischen Parlamentes,
soweit sie der CDU angehören.
- Die Vorsitzenden der Landesverbände,
soweit dem Bundesvorstand nicht bereits Mitglieder aus dem jeweiligen Bundesland nach o.a. Auflistung angehören.
Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen
- der Bundesgeschäftsführer,
- die Vorsitzenden der Landesverbände,
- die Vorsitzender der Bundesvereinigungen
teil, außerdem
- die Ministerpräsidenten der Länder,
- der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament,
- der Vorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK),
soweit sie der CDU angehören.