Wohnungsbaugenossenschaft
Eine Wohnungsbaugenossenschaft, auch Baugenossenschaft, Wohnungsgenossenschaft oder Bauverein, ist eine Genossenschaft mit dem Ziel, ihre Mitglieder mit preisgünstigem Wohnraum zu versorgen.
Deutschland
Geschichte
Die Wohnungssituation Ende des 19. Jahrhunderts war desolat. Insbesondere in den rasch wachsenden Städten waren die Wohnungen zu teuer, durch Untervermietung überbelegt und hygienisch unzureichend. Die ersten selbsthilfegestützten Genossenschaften überlebten wegen ihrer Kapitalschwäche die Wirtschaftskrise von 1874 nicht. In den Städten drohten Epidemien und soziale Unruhen.
Das Gesetz betreffend die Wirtschafts- und Erwerbsgenossenschaften von 1889, kurz Genossenschaftsgesetz, ermöglichte die Gründung von Genossenschaften mit beschränkter Haftungspflicht. Zugleich schuf die Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzgebung von 1889 weitere Voraussetzungen für den Erfolg der Baugenossenschaften, weil sie mit der Vergabe von langfristigen und zinsgünstigen Krediten der Versicherungsanstalten an die gemeinnützige Wohnungswirtschaft einherging.
In der DDR
siehe Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (AWG)
Heutige Situation
In Deutschland gibt es heute über 2.000 Baugenossenschaften. Diese verwalten über zwei Millionen Wohnungen und haben mehr als drei Millionen Mitglieder. Allein in Berlin werden von über 80 Wohnungsbaugenossenschaften mehr als 180.000 Wohnungen verwaltet, d.h. über zehn Prozent des gesamten Wohnungsbestandes dieser Stadt.
Der Wohnungsbestand der Genossenschaften ist zugleich mittlerweile in die Jahre gekommen. Der Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarf wächst; zugleich werden die staatlichen Förderungen geringer. Der Druck auf die Genossenschaften zum wirtschaftlichen Handeln führt zu dem Wechsel des Selbstverständnisses, die Genossenschaft mehr als wirtschaftliches Unternehmen zu sehen und zu führen.
Damit verbunden vergrößert sich langfristig der Druck auf die genossenschaftlichen Wohnungsnutzer, sich nicht mehr nur allein als Genossenschafter zu verstehen, sondern auch ihre Rechte als Mieter wahrzunehmen.
Wohnungsbaugenossenschaften in der Wikipedia
- Erfurter Wohnungsbaugenossenschaft Borntal
- Baugenossenschaft Wiederaufbau, Braunschweig
- Bauverein der Elbgemeinden, Hamburg
- Hattinger Wohnstätten, Hattingen
- Märkische Baugenossenschaft, Berlin
- Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow
- Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille, Hamburg
- Wohnungsbaugenossenschaft Lichtenberg e.G. (WGLi), Berlin-Lichtenberg
- DOGEWO21 Dortmunder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH, Dortmund
- Kreisbaugenossenschaft Hechingen
Österreich
Begriff der Genossenschaftswohnung
Eine Genossenschaftswohnung bezeichnet eine von einem gemeinnützigen Bauträger (Gemeinnützige Bauvereinigung, Wohnungsbaugenossenschaft) errichtete Miet- oder Eigentumswohnung, die fast immer durch öffentliche Hand (in Österreich: Länder) gefördert wird. Diese im allgemeinen Sprachgebrauch übliche Bezeichnung, ist jedoch nicht korrekt, weil eigentlich damit nur die von genossenschaftlich organisierten gemeinnützigen Bauträgern angebotene Wohnung gemeint wäre. Demzufolge dürfte eine Wohnung eines in anderer Rechtsform auftretenden gemeinnützigen Bauträgers nicht als "Genossenschaftswohnung" bezeichnet werden. Die rechtlich korrekte Bezeichnung für solche Wohnungen müsste Wohnungen, die von Gemeinnützigen Bauvereinigungen im eigenen Namen errichtet wurden/werden und in Miete (bzw zur Nutzung) an Mieter (bzw Nutzungsberechtigte) überlassen werden. lauten.
In Österreich charakterisieren sich Genossenschaftswohnungen rechtlich durch die Anwendung des WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) sowie landesgesetzliche Wohnbauförderungsbestimmungen, die sich aus der Inanspruchnahme öffentlicher Förderungen (Länder) ergeben.
Gemeinnützige Bauträger
Obwohl der Begriff Wohnbaugenossenschaft nahelegt, dass es sich um eine Genossenschaft handle, wird im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff auch für Wohnbaugesellschaften mit beschränkter Haftung (GesmbH) bzw. Wohnbau- Aktiengesellschaften (AG) verwendet. (vgl. § 1 Abs 1 und § 39 Abs 7 WGG).
Die Unterschiede zwischen "echten" gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften und gemeinnützigen Bauvereinigungen anderer Rechtsformen bestehen in der Mitbestimmung und in der Vergabe. In der Regel muss man in solchen Fällen, bevor man Nutzungsberechtigter einer Genossenschaftswohnung (entspricht dem Begriff des Mieters) werden kann, Mitglied der Genossenschaft werden und einen Genossenschaftsanteil kaufen. Daraus ergeben sich auch spezielle Rechte und Pflichten als Genossenschaftler.
Förderungen
Der größte Teil der in Österreich von gemeinnützigen Bauträgern gebauten Wohnungen, sind mit Mitteln der Wohnbauförderung errichtet worden, die auf Landesebene durch Förderungsgesetze und -richtlinien geregelt wird. Diese gesetzlichen Bestimmungen müssen bei der Vermietung der geförderten Wohnungen berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Einkommensgrenzen, Förderungshöhe, die Rückzahlung der Förderungsdarlehn und besondere Kündigungsmöglichkeiten.
Mietrecht
Entscheidend für die Anwendbarkeit des WGG in Bezug auf das anzuwendende Mietrecht ist, dass eine gemeinnützige Bauvereinigung die Wohnung gebaut (auch wenn es zwischenzeitlich an einen privaten Bauträger verkauft wurde) bzw. zum Zwecke der Sanierung im größeren Umfang (seit 1. September 1999 bestehende Sonderregelung) gekauft hat. Falls eine gemeinnützige Bauvereinigung die Wohnung lediglich vermietet, sie jedoch nicht gebaut hat, ist das Mietrechtsgesetz (MRG) anzuwenden. Dies ist insbesondere in Bezug auf die Mietzinsbildung (= zu vereinbarende Höhe und Zusammensetzung des Mietzinses) und einige vorrangige Bestimmungen des WGG von großer Bedeutung. Da das WGG nicht alle mietrechtlichen Feinheiten regelt, ist das MRG subsidär anzuwenden.
Voraussetzungen / Anspruchsberechtigter Personenkreis
Obwohl die Voraussetzungen in den jeweiligen Landesgesetzen unterschiedlich geregelt sind, gelten einige einheitliche Voraussetzungen für Genossenschaftswohnungen.
- Staatsbürgerschaft
- österreichische/r Staatsbürger(in) oder
- EU-Bürger(in) oder
- EWR-Bürger(in) oder
- Nicht-EU-Bürger(in) mit Aufenthaltsgenehmigung oder
- Flüchtling nach Genfer Konvention
- Altersgrenzen
- vollendetes 19. Lebensjahr (eine Anmeldung ist aber bereits ab dem vollendeten 17. Lebensjahr möglich)
- Einkommensgrenzen
- Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen, welche von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. (siehe jeweiliges Wohnbauförderungsgesetz)
Schweiz
In der Schweiz gibt es schätzungsweise 1500 Wohnbaugenossenschaften (WBG) mit rund 160'000 Wohnungen. Das sind 5,1 % oder, zusammen mit den Wohnungen weiterer gemeinnütziger Bauträgerschaften 8,8 % des gesamten Wohnungsbestandes. Die Mietzinse pro m2 liegen bei Genossenschaften um rund 15 % unter dem Durchschnitt aller Mietwohnungen.
Begriffe
Der grösste Teil der Genossenschaftswohnungen gehört Mitgliedergenossenschaften (Selbsthilfe; Mieter/innen sind zugleich Mitglied), welche zudem der Gemeinnützigkeit verpflichtet sind (Prinzip der Kostenmiete, dauerhafter Spekulationsentzug). Daneben gibt es Unternehmergenossenschaften (teils ebenfalls gemeinnützig) oder solche mit philantropisch orientierten Trägerschaften. Es gibt zudem gemeinnützig bewirtschaftete Siedlungen von Stiftungen und Aktiengesellschaften sowie Städten . Die Mietzinse der meisten gemeinnützigen Wohnungen werden nach kaufmännischen Prinzipien kalkuliert und gelten damit als freitragend . Ein geringer Teil der Wohnungen wird gezielt verbilligt und unter einschränkenden Bedingungen vermietet und zählt zu den Sozialwohnungen .
Geschichte und Zukunft
Die ersten WBG entstanden als Folge der schlechten Wohnbedingungen nach 1860 und besonders ab 1890 bis zum ersten Weltkrieg in den Städten Basel, Bern, Biel, Zürich, Winterthur und St. Gallen. Es folgten ab 1910 die ersten, von den Bundesbetrieben unterstützten Eisenbahnergenossenschaften. Nach dem ersten Weltkrieg war die Wohnungsnot derart gross, dass viele Städte, Kantone und auch der Bund eine aktive Wohnbauförderung betrieben. Dies führte zu einem ersten Boom der WBG. Eine zweite Gründungs- und Bauwelle gab es während und nach dem zweiten Weltkrieg bis in die 60er Jahre. Ab 1980 entstanden zahlreiche Neugründungen von WBG mit Selbstverwaltungscharakter. Ihr Wohnungsbestand fällt zahlenmässig wenig ins Gewicht, doch gaben sie den traditionellen WBG wichtige Impulse. Der Marktanteil der WBG ist landesweit jedoch im Sinken begriffen, mit Ausnahme der Stadt und des Grossraums Zürich. Dort sind traditionelle wie neuere WBG weiterhin sehr aktiv in der Erneuerung ihrer Bestände und im Bau neuer Siedlungen, häufig in Partnerschaft mit den Stadtbehörden. Die Neubauten werden meistens in Architekturwettbewerben ermittelt und verwirklichen in verschiedener Hinsicht innovative Ansätze (Energieverbrauch, Mobilität, Kombination Wohnen/Arbeiten, Gemeinschaftseinrichtungen, öffentliche Angebote, Alters- Hausgemeinschaften). Das grösste Hindernis für eine stärkere Entwicklung sind die Bodenknappheit bzw. die zu hohen Baulandpreise.
Wohnungspolitik und Wohnbauförderung
Die meisten genossenschaftlichen Siedlungen entstanden mit direkter oder indirekter Unterstützung durch die öffentliche Hand. Sie sind auch nach Auslaufen dieser Unterstützungen, dank dem Prinzip der Gemeinnützigkeit, weiterhin preisgünstig und erfüllen wichtige gesellschaftspolitische Funktionen (soziale und kulturelle Integration, Stärkung der Zivilgesellschaft). Die möglichen Instrumente der Wohnbauförderung sind vielfältig und werden je nach Stadt oder Region sehr unterschiedlich (oft gar nicht) angeboten:
Indirekte Förderung
- Beteiligung am Genossenschaftskapital (Gemeinden)
- Vermittlung von Bauland (Gemeinden, oft in Form eines Baurechts)
- Äufnung eines Fonds de roulement, welcher von den Genossenschafts-Dachverbänden verwaltet wird und zinsgünstige Darlehen gewährt (Bund)
- Verbürgung von Anleihen (Bund --> Emissionszentrale Gemeinnütziger Wohnbauträger)
- Rückbürgschaften (Bund --> Hypothekarbürgschaftsgenossenschaften)
- Leistungsaufträge für die Genossenschafts-Dachverbände (Bund).
Direkte Förderung
- Gewährung zinsgünstiger Darlehen (einzelne Kantone und Städte). Damit werden bestimmte Wohnungen gezielt verbilligt. Die Genossenschaft muss derartige Wohnungen unter bestimmten Bedingungen vermieten: Mindestbelegung, maximales Einkommen und Vermögen.
Während in Zeiten grosser Wohnungsknappheit sowohl der Bund als auch verschiedene Kantone eine entschiedene Wohnbauförderung betrieben, ist diese Aufgabe unter neoliberalen Vorzeichen in politischen Verruf geraten. Der Bund leistet nur noch indirekte Unterstützung, die meisten Kantone betreiben keine oder nur noch sehr restriktive Wohnbauförderung, und die Städte engagieren sich (mit Ausnahmen) ohnehin wenig.
Dachverbände des gemeinnützigen Wohnungsbaus
Demgegenüber weisen die Dachverbände der WBG auf die nachhaltige Wirksamkeit der Wohnbauförderung hin. Siedlungen, die vor Jahrzehnten unterstützt wurden, sind heute längst freitragend und bleiben dennoch preisgünstig. Die öffentliche Hand profitiert deshalb weiterhin von geringeren Sozialausgaben. Die drei Dachverbände (am grössten der Schweizerische Verband für Wohnungswesen SVW , daneben der Schweizerische Verband für Wohnbau- und Eigentumsförderung SWE und der Verband Liberaler Baugenossenschaften VLB ) haben sich gemeinsam auf die Charta gemeinnütziger Wohnbauträger verpflichtet. Sie bieten ihren Mitgliedern Finanzierungsinstrumente, Weiterbildung und Beratung. Im Rahmen der Aktionsgemeinschaft Wohnbund nehmen sie ihre politischen Interessen wahr.
Seit mehr als einem Jahrhundert gibt es bereits Genossenschaften. Von Anfang an wurde auf die Grundprinzipien, wie Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung gesetzt. Mit Erfolg haben sich die Genossenschaften bis heute zu einer attraktiven Organisationsform für ihre Mitglieder entwickelt. In Stuttgart bieten die Wohnungsbaugenossenschaften ihren Mitgliedern seit langem die Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens an.
Wohnungsbaugenossenschaften sind offen für neue Mitglieder. Als Mitglied einer Genossenschaft haben Sie Geschäftsanteile gezeichnet und sind somit Miteigentümer dieser Genossenschaft.
Es gibt noch weitere Gründe die für die Wohnungsbaugenossenschaften sprechen:
Wohnungen der Genossenschaften sind keine Spekulationsobjekte, daher sind Sie als Mitglied vor Kündigung Ihrer Wohnung grundsätzlich geschützt. Vermieterwillkür oder Eigenbedarfskündigungen brauchen Sie nicht zu fürchten. Die Genossenschaften bieten für alle Altersgruppen ein vielfältiges Wohnungsangebot. Von der Studentenbude über familiengerechtes Wohnen bis zur betreuten Seniorenwohnung mit umfangreichen Serviceleistungen stehen alle Wohnformen zur Verfügung.
Das sich unser Wohnungsangebot nicht nur auf bestimmte Stadtbezirke in Stuttgart beschränkt, zeigt Ihnen unsere Stadtbezirkskarte unter dem Punkt „Wo Sie uns finden!“. Sie können bei uns lebenslang Wohnen. Deshalb heißt bei uns der Mietvertrag Dauernutzungsvertrag. Und sollte Ihre Lebenssituation doch einmal eine Veränderung der Wohnsituation erfordern, werden wir sicherlich eine passende neue Wohnung für Sie finden. Unser Angebot in Stuttgart kann sich sehen lassen!
Genossenschaften haben Wohnungen in vielen Größen. Wenn Sie eine Single-, Familien-oder eine Seniorenwohnung suchen. Die Wohnungsbaugenossenschaften Stuttgart haben Wohnungen im gesamten Stadtgebiet. Damit Sie sich so richtig wohlfühlen, achten wir auf ein attraktives Wohnumfeld in günstiger Lage, gute Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten sowie Schulen und Kindergärten in unmittelbarer Nähe.
Wir übernehmen Verantwortung für Stuttgart und die Region. Wir setzen uns für die Stadtentwicklung, den Stadtumbau und insbesondere für ein optimales Quartiersmanagement ein.
Ein Wohnungsangebot mit Zukunft für unsere Mitglieder liegt uns am Herzen.
Im Jahr 2007 haben sich 15 Wohnungsbaugenossenschaften in Stuttgart zu einer gemeinsamen Marketinginitiative zusammen geschlossen, um die Vorteile genossenschaftlichen Wohnens herauszustellen. Sie finden hier sämtliche Wohnungsbaugenossenschaften die an dieser Initiative teilnehmen. Eine Stadtbezirkskarte führt Sie durch die Bestände der teilnehmenden Genossenschaften und informiert Sie über alle aktuellen Wohnungsangebote.
Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Kreisbaugenossenschaft_Hechingen“
Weblinks und Literatur
Deutschland:
- wohnen-in-genossenschaften.de - Offizielle Informationen über Grundprinzipien, Vorteil und steuerliche Förderung
- wohnungsbaugenossenschaften.de - u.a. Liste einiger Wohnungsbaugenossenschaften
- [1] - Offizielle Webseite des Arbeitsgemeinschaft der Stuttgarter Wohnungsbaugenossenschaften, Mitglieder des vbw und des des GdW
Österreich:
- gbv.at - gemeinnützige Bauvereinigungen in Österreich (GBV)
- wien.arbeiterkammer.at/... - Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftswohnungen (pdf)
Schweiz:
- SVW - SVW, Schweizerischer Verband für Wohnungswesen: Grösste Dachorganisation der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften in der Schweiz
- [2] - SWE, Schweizerischer Verband für Wohnbau- und Eigentumsförderung
- [3] - VLB, Schweizerischer Verband Liberaler Baugenossenschaften
- [4] - Wohnbund, Aktionsgemeinschaft der Genossenschafts-Dachverbände
- [5] - BWO, Bundesamt für Wohnungswesen
Schmid Peter, Die Wohnbaugenossenschaften der Schweiz , in: Purtschert Robert (Hrsg.), Das Genossenschaftswesen in der Schweiz, Bern 2005.
Statistisches Amt des Kantons Zürich, Wirkungen und Nutzen der Wohnbauförderung im Kanton Zürich, Statistik-Info Nr. 17/2001, Zürich 2001