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Völkerrechtssubjekt

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Als Völkerrechtssubjekt bezeichnet man einen Träger von Rechten und Pflichten (Rechtssubjekt), die sich aus dem Völkerrecht ergeben.

Völkerrechtssubjekte sind insbesondere:

  1. Staaten und stabilisierte De-Facto-Regimes als "Normalfall" eines Völkerrechtssubjekt,
  2. bestimmte internationale Organisationen wie die UNO oder EG,
  3. die folgenden Organisationen:
    1. Heiliger Stuhl (Anm.: Der Staat der Vatikanstadt ist ein hiervon zu unterscheidendes, staatliches Völkerrechtssubjekt),
    2. Souveräner Malteserorden
    3. Internationales Komitee des Roten Kreuzes,
  4. natürliche Personen, soweit Ihnen durch internationale Verträge Rechte und Pflichten zugewiesen werden (z. B. durch die Europäische Menschenrechtskonvention).

Hinweis zu Rechtsthemen