Schaumweinsteuer
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Die Sektsteuer (richtig: Schaumweinsteuer) wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. zur Finanzierung des Kaiser-Wilhelm-Kanals eingeführt. Sie gilt für Spirituosen mit einem bestimmten Alkoholgehalt und ist abhängig von der Füllmenge.
Später wurde die Steuer zum Aufbau der deutschen U-Boot-Flotte genutzt.