Sonderorganisationen der Vereinten Nationen
Erscheinungsbild
Die Spezialorganisationen des UN-Systems kann man in zwei Gruppen unterteilen:
- Spezialorgane, die von der UNO selbst geschaffen wurden
- Sonderorganisationen, autonome Organisationen mit eigener Rechtsnatur, mit denen die Vereinten Nationen (UNO, auch VN) aufgrund vertraglicher Bindungen zusammenarbeiten.
Spezialorgane
Die Spezialorgane der UNO sind Nebenorgane, die von der Generalversammlung eingesetzt wurden, und teils ihr, teils dem Wirtschafts- und Sozialrat berichten. Obwohl sie gegenüber Partnern außerhalb der UN vielmals autonom auftreten, verfügen sie über keinen eigenen völkerrechtlichen Status.
Ihre Aufgaben lassen sich in folgende Bereiche aufschlüsseln:
- entwicklungspolitische Hilfsprogramme, zum Beispiel:
- humanitäre Anliegen, z.B.
- Ausbildungs- und Forschungsaktivitäten, z.B.
Sonderorganisationen
Die Zusammenarbeit der Sonderorganisationen [1] untereinander und mit der UNO werden durch den Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert. Es sind dies:
- technische Organisationen
- Weltpostverein (UPU)
- Weltorganisation für Meteorologie (WMO)
- Weltarbeitsorganisation (ILO)
- Zivilluftfahrt (ICAO)
- Seeschifffahrt (IMO)
- sozialer, kultureller und humanitärer Bereich
- Finanzorganisationen
In Kooperation mit der UNO stehen außerdem
- Welthandelsorganisation (WTO)
- Welttourismusorganisation (WTO (Tourismus))
- Internationale Atomenergiebehörde (IAEA)
- Internationaler Strafgerichtshof (ICC)