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Monarchie

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Die Monarchie (von gr. monarchia "Alleinherrschaft") ist die Bezeichnung einer Regierungsform in der ein durch seine Herkunft legitimierter Herrscher (Monarch: Fürst, König, Kaiser, ...) an der Spitze des Staates steht.

Man unterscheidet verschiedene Formen der Monarchie, je nach dem Beteiligungsgrad der Herrscher an der Regierungsgewalt.

Die Absolute Monarchie (von lat. absolutus "losgeloest") ist dadurch gekennzeichnet, daß ein Alleinherrscher losgelöst von der Kontrolle und Mitsprache einer Ständeversammlung oder Regierung regiert. Das klassische Beispiel eines absolutistischen Herrschers ist Ludwig XIV., der "von Gottes Gnaden" regierte und das Motto: "L`Etat, c`est moi." (deutsch: "Der Staat, das bin Ich.") prägte. (s.a.: Absolutismus)

In der Konstitutionellen Monarchie herrscht Gewaltenteilung. Der Herrscher ist das Oberhaupt der Exekutive und Regierungschef. Die Gesetzgebung (Legislative) wird durch ein Parlament umgesetzt. Meisten gilt in dieser Regierungsform das Zensuswahlrecht und die Volkssouveränität statt des absolutistischen Gottesgnadentums. (s.a.: Konstitutionalismus)

Unter der Parlamentarischen Monarchie versteht man einen Staat der zwar offiziell einen König oder eine Königin hat, diese aber nur noch Repräsentationsaufgaben erfüllen (z.B. Das Englische Königshaus). Regierungschef ist z.B. ein Kanzler oder Premierminister. Das Volk wählt die Regierung. Es gilt allgemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht.