Diskussion:Steuerverweigerung
n Juristen, >n Meinungen
Dieser Artikel ist POV und sicherlich nicht so neutral, wie man es von einer Enzyklopädie erwarten sollte. Juristen haben vor Allem gelernt, Rechtsstandpunkte zu vertreten. Darauf kann man keinen Wikipedia-Artikel aufbauen. Die Wikipedai sollte nicht der Ort sein für Rechtsinterpretationen sein, in denen voerwiegend Einzelmeinungen Baseler Juristen verbreitet werden. Objektiv feststellbar ist, dass Gegegmeinungen fehlen. 212.202.159.233 22:23, 23. Nov. 2007 (CET)
- Das ist grober Unfug. Der Artikel behandelt das Thema Steuerverweigerung und nicht das Thema Steuerbescheid. Also werden insbesondere die Meinungen der Experten dazu dargestellt. Dass Gegenmeinungen fehlen, ist genauso unsinnig. Die Position des BVerfG ist ausführlich enthalten. --Krähenfüßchen 20:14, 24. Nov. 2007 (CET)
- Unausgewogene Steuerverweigerungspropaganda. Dass das Konzept der Friedensfonds nicht angenommen wird, liegt nicht an fehlender Praktikabilität, sondern das es sich nicht durchsetzen konnte, d.h. (wie da schon richtig stand), es fehlte dieser Idee die nötige Mehrheit. Entweder ist das richtig darzustellen oder man könnte den Friedensfondsabsatz auch ganz löschen, denn er passt nicht so recht zur Steuerverweigerung --91.61.233.200 11:52, 25. Nov. 2007 (CET)
- Eine Behauptung, dass in einer Demokratie etwas nicht angenommen wurde oder sich nicht durchgestzt hat, weil eine Mehrheit gefehlt hat, ist tautologisch. Das interessiert wirklich niemanden. Meinetwegen kann der Satz aber auch weg. Der pauschale Vorwurf eines "Propaganda"-Artikels hingegen, der gerade erst anstandslos den Löschantrag überstanden hat, muss substanzierter und vor allem nachvollziehbar sein. --Krähenfüßchen 13:21, 25. Nov. 2007 (CET)
- Unausgewogene Steuerverweigerungspropaganda. Zitiert werden vorwiegend Leute von www.gewissensfreiheit.de, die herrschende Rechtsmeinung kommt nicht in entsprechender Weise zum Zuge. Aber von "herrschenden Juristen" wurde gesprochen, was soll sowas in einer Enzyklopädie? --91.61.216.221 14:46, 25. Nov. 2007 (CET)
- Immer noch keine Begründung. An gewissensfreiheit.de ist nichts prinzipiell schlecht. Was denn als "herrschende Rechtsmeinung entsprechend" dargestellt werden soll, weiß ich immer noch nicht. Solange hier nicht annähernd nachvollziehbare Vorstellungen zum Artikel eingebracht werden, muss ich wieder revertieren. --Krähenfüßchen 14:56, 25. Nov. 2007 (CET)
Welche von beiden ist die ehrlichere Beschreibung des Sachverhalts?
@Krähenfüßchen und Andere: Welcher Absatz vermittelt dem Leser einer Enzyklopädie den Sachverhalt besser?
(A) «In Deutschland kam die Diskussion zuletzt im Rahmen gesteigerter Rüstungsausgaben (Nato-Doppelbeschluss 1986) in Bewegung, vor allem weil zu dieser Zeit auch die 'Die Grünen' noch daran beteiligt waren. Bürger klagten aufgrund der grundgesetzlichen Gewissensfreiheit und ihrem Konflikt mit der Zahlung von Steuern militärische Zwecke unterstützen zu müssen.
Gestützt wird diese Rechtsauffassung der Steuerverweigerer unter anderem durch eine Formulierung des Bundesverfassungsgerichtes von 1960 im Zusammenhang mit der Kriegsdienstverweigerung in dem es den Begriff der Gewissensverletzung definierte: „'Gewissensentscheidung' im Sinne des Art...»
(B) «In Deutschland kam die Diskussion zuletzt im Rahmen gesteigerter Rüstungsausgaben (Nato-Doppelbeschluss 1986) in Bewegung, vor allem weil zu dieser Zeit auch die 'Die Grünen' noch daran beteiligt waren. Bürger klagten aufgrund der grundgesetzlichen Gewissensfreiheit und ihrem Konflikt mit der Zahlung von Steuern militärische Zwecke unterstützen zu müssen.
Nach Ansicht der Befürworter eines Rechts auf Steuerverweigerung wird diese Rechtsauffassung der Steuerverweigerer unter anderem durch eine Formulierung des Bundesverfassungsgerichtes von 1960 im Zusammenhang mit der Kriegsdienstverweigerung gestützt, mit der es den Begriff der Gewissensverletzung definierte: „'Gewissensentscheidung' im Sinne des Art....»
--212.202.159.233 01:03, 26. Nov. 2007 (CET)
- Deine Änderung in B ist überflüssig und unnötig länger. --Krähenfüßchen 01:28, 26. Nov. 2007 (CET)
- Du meinst: „Deine Änderung in B ist überflüssig und unnötig länger.“ Warum meinst Du, die Änderung sei „überflüssig“? Ohne die Änderung würde als Tatsache dargestellt, dass die Rechtsauffassung der Steuerverweigerung durch ein Urteil des BVerfG zur Wehrdienstverweigerung gestützt werde. Mit der Änderung wird deutlich, dass es sich hierbei um eine Meinung handelt. Letzteres ist zutreffend, denn nach Auffassung des BVerfG wird die Rechtsposition der Steuerverweigerer eben nicht durch das Urteil zur Wehrdienstverweigerung gestützt. Der Absatz kommt durch meine Hinzufügung der Realität näher, als ohne die Hinzufügung. Insbesondere wird mit der Hinzufügung eine neutralere Position der Wikipedia zum Lemma eingenommen. Warum meinst Du, dass die daraus resultierende Verlängerung des Absatzes „unnötig“ sei?
- 212.202.159.233 10:04, 26. Nov. 2007 (CET)
- Du meinst: „Deine Änderung in B ist überflüssig und unnötig länger.“ Warum meinst Du, die Änderung sei „überflüssig“? Ohne die Änderung würde als Tatsache dargestellt, dass die Rechtsauffassung der Steuerverweigerung durch ein Urteil des BVerfG zur Wehrdienstverweigerung gestützt werde. Mit der Änderung wird deutlich, dass es sich hierbei um eine Meinung handelt. Letzteres ist zutreffend, denn nach Auffassung des BVerfG wird die Rechtsposition der Steuerverweigerer eben nicht durch das Urteil zur Wehrdienstverweigerung gestützt. Der Absatz kommt durch meine Hinzufügung der Realität näher, als ohne die Hinzufügung. Insbesondere wird mit der Hinzufügung eine neutralere Position der Wikipedia zum Lemma eingenommen. Warum meinst Du, dass die daraus resultierende Verlängerung des Absatzes „unnötig“ sei?
- Ja und?! Eine Auffassung ist immer eine Meinung. Und "diese" Auffassung ist, dass die Zahlung von Steuern militärische Zwecke Unrecht sei. --Krähenfüßchen 11:47, 26. Nov. 2007 (CET)
- Unterschied zwischen A und B:
- A: Auffassungsstützung als Tatsache erhöht Zutreffenswahrscheinlichkeit der Auffassung bzw. der Meinung.
- B: Auffassungsstützung als Meinung verändert die Zutreffenswahrscheinlichkeit der Auffassung bzw. Meinung nicht signifikant.
- Das ist ein eindeutiger Unterschied. Für A fehlen Belege, B passt logisch in den Beitrag.
- Da fällt mir eine Lösung ein, auf die ich gleich hätte kommen müssen und die eine noch kürzere Formulierung ermöglicht.
- 212.202.159.233 13:01, 26. Nov. 2007 (CET)
- Unterschied zwischen A und B:
- Dass das was "Zutreffenswahrscheinlichkeit" zu tun haben soll, darauf muss man erst mal kommen. Frei interpretiert. Darum geht es nicht. Es geht darum, was die (Rechts)auffassung der Betroffenen ist. --Krähenfüßchen 13:26, 26. Nov. 2007 (CET)
- Nein, das liegt an Deinem fehlenden Wissen über mehrwertige Logik. Sie versperrt Leuten, die nur Schwarz und Weiß kennen, den Weg, sich vor Aussagen zu drücken. - „Es geht darum, was die (Rechts)auffassung der Betroffenen ist.“ Da stimme ich zu. Danke für den Tip.
- 212.202.159.233 13:35, 26. Nov. 2007 (CET)
- Nein, das liegt an Deinem fehlenden Wissen über mehrwertige Logik. Sie versperrt Leuten, die nur Schwarz und Weiß kennen, den Weg, sich vor Aussagen zu drücken. - „Es geht darum, was die (Rechts)auffassung der Betroffenen ist.“ Da stimme ich zu. Danke für den Tip.
- Dass das was "Zutreffenswahrscheinlichkeit" zu tun haben soll, darauf muss man erst mal kommen. Frei interpretiert. Darum geht es nicht. Es geht darum, was die (Rechts)auffassung der Betroffenen ist. --Krähenfüßchen 13:26, 26. Nov. 2007 (CET)
- Hör auf zu trollen! Wörterbücher [1] belegen, dass das sinngleiche Wörter sind. --Krähenfüßchen 14:03, 26. Nov. 2007 (CET)
- (a) Bitte genau lesen: Ich bestreite nicht, dass Meinung und Auffassung sinngleich sind.
- (b) Bitte den Trollvorwurf begründen.
- 212.202.159.233 14:10, 26. Nov. 2007 (CET)
- (a) Bitte genau lesen: Ich bestreite nicht, dass Meinung und Auffassung sinngleich sind.
Rechtsansichten vs. Urteil des BVerfG
Welche Ausführung ((A) oder (B)) wird der Bedeutung der unterschiedlichen Meinungsträger gerechter?
(A) «Steuerverweigerer argumentieren, dass sie die Verantwortung für die Verwendung ihrer Steuern nicht abgeben können. Man könne zwar die Steuerverwendung an einen Volksvertreter delegieren, aber nicht die Verantwortung, da alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe (Art. 20(2) GG).[1].
Gänzlich anderer Auffassung ist das Bundesverfassungsgericht. Mit einer Verfassungsbeschwerde forderten Bürger den Erlass von Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag) für einen Teil des Monats März 1999 erreichen. Aus Gewissensgründen lehnten sie es ab, über die ab dem 24. März 1999 von ihrem Lohn abgezogenen Steuern den von der NATO unter Beteiligung der Bundeswehr gegen die damalige Bundesrepublik Jugoslawien geführten „Aggressionskrieg“ mitzufinanzieren. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jedoch im Jahr 2003 ab, die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen, denn die Steuerverweigerung aus Gewissensgründen habe keine Aussicht auf Erfolg, da eine strikte Trennung zwischen Erhebung und Verwendungsentscheidung gelte. Nach Meinung des Gerichts sichere die strikte Trennung von Steuererhebung und haushaltsrechtlicher Verwendungsentscheidung die rechtsstaatliche Distanz und Unabhängigkeit des Staates gegenüber dem ihn finanzierenden Steuerpflichtigen. Deshalb sei der Staat allen Bürgern in gleicher Weise verantwortlich. Auf der Grundlage dieser Trennung sei für den einzelnen Steuerpflichtigen weder rechtserheblich noch ersichtlich, in welchen Haushalt seine Einkommensteuerzahlungen fließen und welchem konkreten Verwendungszweck sie dienen. Die Pflicht zur Steuerzahlung lasse mithin den Schutzbereich des Grundrechts der Gewissensfreiheit unberührt.[2]»
(B) «Das BVerfG kommentiert zu einer späteren Klage bezüglich seiner Entscheidung von 1992, die Steuerverweigerung aus Gewissensgründen habe keine Aussicht auf Erfolg, weil eine strikte Trennung zwischen Erhebung und Verwendungsentscheidung gelte. Nach Meinung des Gerichts sichere die strikte Trennung von Steuererhebung und haushaltsrechtlicher Verwendungsentscheidung die rechtsstaatliche Distanz und Unabhängigkeit des Staates gegenüber dem ihn finanzierenden Steuerpflichtigen. Auf der Grundlage dieser Trennung sei für den einzelnen Steuerpflichtigen weder rechtserheblich noch ersichtlich, in welchen Haushalt seine Einkommensteuerzahlungen fließen und welchem konkreten Verwendungszweck sie dienen. Die Pflicht zur Steuerzahlung lasse mithin den Schutzbereich des Grundrechts der Gewissensfreiheit unberührt.[2] Gänzlich anderer Auffassung sind Steuerverweigerer, die damit argumentieren, dass sie die Verantwortung nicht abgeben können. Man könne zwar die Steuerverwendung an einen Volksvertreter delegieren, aber nicht die Verantwortung, da alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe (Art. 20(2) GG).[1]»
212.202.159.233 08:28, 26. Nov. 2007 (CET) (Unterschrift nachgetragen)
Edit-War
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Steuerverweigerung&diff=39395150&oldid=39394888
Zur Vermeidung eines Edit-Wars lasse ich Krähenfüßchens Revert stehen.
212.202.159.233 14:17, 26. Nov. 2007 (CET)
- Krähenfüßchen in http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer_Diskussion:212.202.159.233&redirect=no:
- „Lass den Mist von 2003 draussen!!!!!!!!!“
- Das ist eine Primärquelle, die außerdem den neusten Stand von 2003 anzeigt. Vielleicht mache ich da was falsch. Warum ist das Mist? 212.202.159.233 18:28, 26. Nov. 2007 (CET)
- Das Basis-Urteil ist das von 1992. Die belanglose Abweisung von 2003, die auch nichts Neues enthält, hat vielleicht noch nicht mal einen Verfassungsrichter gesehen. Und jetzt höre bitte mit dem Unfug auf! --Krähenfüßchen 18:34, 26. Nov. 2007 (CET)
- Warum ist es Unfug, auf eine vorhandene Primärquelle hinzuweisen und darauf, dass der Rauswurf der Klage aktuell ist (2003)? Bitte begründen.
- Warum ist es belanglos, auf eine vorhandene Primärquelle hinzuweisen und darauf, dass der Rauswurf der Klage aktuell ist (2003)? Bitte begründen.
- Hinsichtlich der Unterschriftsleistenden kannst Du ja mal recherchieren anstelle dich auf ein „vielleicht“ zu verlassen.
- 212.202.159.233 18:47, 26. Nov. 2007 (CET)
- Das Basis-Urteil ist das von 1992. Die belanglose Abweisung von 2003, die auch nichts Neues enthält, hat vielleicht noch nicht mal einen Verfassungsrichter gesehen. Und jetzt höre bitte mit dem Unfug auf! --Krähenfüßchen 18:34, 26. Nov. 2007 (CET)
Neutralitätshinweis
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Steuerverweigerung&diff=39406179&oldid=39405879 zeigt, wie die neutrale Formulierung eines POV revertiert wurde. Außerdem wird immer wieder verhindert, dass auf die aktuelle Rechtssprechung des BVerfG zum Lemma im Jahr 2003 hingewiesen wurde. Zu dieser existiert eine Primärquelle, die in den Referenzen nur hinter einer Sekundärquelle (der Steuerverweigerungsbefürworter) genannt wird. Eine Einzelnennung der Primärquelle (BVerG) wurde immer wieder revertiert. 212.202.159.233 19:34, 26. Nov. 2007 (CET)
Damit wieder Ruhe in die Angelegenheit kommt: Solange der Neutralitätshinweis im Artikel ist, werde ich darin keine Einträge mehr machen. 212.202.159.233 19:41, 26. Nov. 2007 (CET)
- Sehr gut! Und ich lass ihn drin, weil das nur Leute auf Dich aufmerksam macht. Auf dass der Spuk bald vorbei ist. --Krähenfüßchen 20:12, 26. Nov. 2007 (CET)
- Folgendes scheint erklärungsbedürftig zu sein: Seiner Natur gemäß macht ein Neutralitätshinweis darauf aufmerksam, dass die Neutralität des Artikels umstritten ist. Eine andere Verwendung des Hinweises wäre Missbrauch. Die Neutralität des Artikels ist umstritten. Wenn Du oder Andere den Artikel für so neutral (ausgewogen) halten, wie die Wikipedia das braucht, dann nehmt den Hinweis bitte wieder raus. 212.202.159.233 20:26, 26. Nov. 2007 (CET)
- Genauer: ich mache keine Einträge, die einfach revertiert werden können. QS-Anträge etc. sind schon möglich. 212.202.159.233 19:20, 28. Nov. 2007 (CET)
Heute wurden als Verweigererbeispiele wieder zwei Einzelpersonen von Krähenfüßchen hinzugefügt. Aber eine Ablehnung (2003) des Bundesverfassungsberichts einer Verfassungsbeschwerde (1999) genau zum Lemma ist für Krähenfüßchen „belanglos“. Man könnte auf die Idee kommen, dass Krähenfüßchen für das Recht auf Steuerverweigerung kämpft und alles „belanglos“, „Mist!!!!!!“ und dergl. ist, was Krähenfüßchens Mission gefährdet. Ist das so? Stellt er seine Meinung so über die Meinung anderer wie Steuerverweigerer ihr Gewissen über das Gewissen anderer stellen? Kann man sowas mit der Wikipedia machen? 212.202.159.233 22:24, 27. Nov. 2007 (CET)
Suche nach Beispielen für den Artikel
Gibt es eigentlich neben der Verweigerung von Steuern für Kriegszwecke auch andere Beispiele, in denen Menschen ihr Gewissen zum höchsten Maßstab machen?
- Beispielsweise gibt es Menschen, die das Töten von Tieren nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Gibt es Steuerverweigerer, die Haushalts-Anteile, die z.B. in entsprechende Agrarsubventionen im Bereich Tierproduktion gehen, von ihren Steuern abziehen?
- Oder jemand kann Zahlungen an bestimmte Länder nicht mit seinem Gewissen vereinbaren und zieht einen entsprechenden Teil von seinen Steuern ab. Gibt es da Beispiele?
- Wenn ich Kreationist bin, kann ich mich mit Steuerverweigerung gegen Forschung und Lehre wehren, die behauptet, es gäbe eine Evolution?
Entsprechende Beispiele (bitte dokumentierte) wären für den Artikel interessant. Fällt da jemandem etwas ein? 212.202.159.233 23:11, 27. Nov. 2007 (CET)
- Na klar, da gibt es viele Spinner. Schau mal z.B. hier, leider sitzt der Gute nun im Knast. Hätte er doch mal Knastverweigerung gemacht, dann hätte man sich seiner mit medizinischer Hilfe annehmen können. Immer wieder amüsant zu sehen wie hier unsere anarchistischen POVpusher unterwegs sind. Andererseits traurig, dass sie denken, die Leser der Wikipedia sind geistig so unterbemittelt.
- Gesprächsverlauf zwischen zwei Freunden (aus Sicht des anarchistischen POV-Pushers)
- Hey du, ich hab da nen Artikel auf Wikipedia über Steuerverweigerung gelesen.
- Echt, wirklich, und?
- Naja, ich zahl nicht mehr!
- Wirklich, ist ja toll, das mach ich auch, wenn das nur genug Leute machen dann können wir endlich alle selbsbestimmt leben.
- Anarchistischer POVpusher jubelt, Weltrevolution gestartet
- Zum Schluss: Leider wird über die beiden Spinner die im Knast gelandet sind noch nicht mal in der Dorfzeitung berichtet.
- Viele Grüsse --Meisterkoch Θ ≡ ± 23:39, 27. Nov. 2007 (CET)
- Danke für den Hinweis. Darin „Beliefs about religion, Zionism, Judaism, Freemasonry and taxes“ erhellt durchaus, worum es hier geht. Ich trage aber zur Zeit nichts in den Artikel ein, da alles, was die Position der Steuerverweigerer nicht stützt, in Gefahr läuft, revertiert zu werden. Mal sehen, wie lange das POVpushing in dem Artikel noch geht. Krähenfüßchen beherrscht den Artikel zur Zeit. Das passt zum Lemma: Befürworter von Steuerverweigerung stellen ihr „Gewissen“ und ihre „Verantwortung“ über das Gewissen und die Verantwortung Anderer, einschließlich der Richter des BVerfG. Das ist POVpushing vom Feinsten. Und im Artikel setzt sich das dann fort. 212.202.159.233 08:39, 28. Nov. 2007 (CET)
Behauptung in in Neutralere Aussage umwandeln
Aktueller Text (POV):
„Gestützt wird dieser Rechtsanspruch unter anderem durch eine Formulierung des Bundesverfassungsgerichtes von 1960 im Zusammenhang mit der Kriegsdienstverweigerung. Das Gericht definiert: „'Gewissensentscheidung' im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG jede ernste sittliche, das heißt an den Kategorien von ‚Gut‘ und ‚Böse‘ orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte.“
Verbesserung (neutraler und insbesondere zutreffender):
„Befürworter eines Rechts auf Steuerverweigerung versuchen, ihre Rechtsauffassung unter anderem durch eine Formulierung des Bundesverfassungsgerichtes von 1960 im Zusammenhang mit der Kriegsdienstverweigerung zu stützen. Das Gericht definiert: „'Gewissensentscheidung' im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG jede ernste sittliche, das heißt an den Kategorien von ‚Gut‘ und ‚Böse‘ orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte.“
Kann man das so machen? Die Behauptung jedenfalls kann so nicht stehenbleiben. Sie steht im Widerspruch zu den Fakten. Die Verurteilung zeigt ja, dass es mit dem Stützen nicht so recht geklappt hat. 212.202.159.233 13:55, 28. Nov. 2007 (CET)
- Hallo. Ich wollte da auch was verbessern. Beim Wikipediakennenlernen bin ich da ja gleich in einen Kampf geraten. Da mache ich mich lieber gleich wieder vom Acker wenn das so geht -- 217.172.33.61 16:16, 30. Nov. 2007 (CET)
- Bis jetzt scheint meine Verbesserung ja zu überleben. -- 217.172.33.61 16:26, 30. Nov. 2007 (CET)
- Nein. Vorher muss erst mal gezeigt werden, dass da was flasch ist. Die Behauptung:"Die Verurteilung zeigt ja, dass es mit dem Stützen nicht so recht geklappt hat." ist eine Eigeninterpretation. Hier wird schließlich keine juristische Messe gelesen. --Krähenfüßchen 16:32, 30. Nov. 2007 (CET)
- Der Artikel zeigt ja, das das mit dem Stützen nicht klappte. Das der von dir durchgedrückte Satz falsch ist, kann ja jeder sehen. Und trotzdem kriegst du den ja schon rein logischen Unsinn durch. Aber ich mache jetzt nicht, was ihr hier einen Editwar nennt. So eine Enzyklopädie kann man vergessen. Tschüß allerseits. -- 217.172.33.60 17:18, 30. Nov. 2007 (CET)
- Der Anspruch besteht nach wie vor. Ob etwas "nicht geklappt hat", hat damit gar nichts zu tun. --Krähenfüßchen 18:04, 30. Nov. 2007 (CET)
- So wie ich diese Diskussion hier verstehe, geht es nicht um den Anspruch, sondern um "Gestützt". Die Tatsachen stehen der Behauptung im Artikel ja genau entgegen, weil die Stütze versagte. Die Behauptung von Krähenfüßchen ist nicht POV, sondern schlicht falsch. 217.172.33.60 hat offensichtlich (d.g. schon aus dem Artikel ersichtlich) recht, wenn er von einem Rechtsanspruch schreibt, der versucht, sich zu stützen. Persönlich würde ich vorziehen: „Die Steuerverweigerer versuchten vergeblich, ihren Rechtsanspruch mit ... zu stüzen.“ Das ist einfach, was man auch im Artikel lesen kann.
- DL5MDA 22:46, 30. Nov. 2007 (CET)
- Das selbe: Die "Stütze" hat nicht versagt. Sie ist nach wie vor ein geachteter Grundsatz, vor allem ein ethischer. Die Wikipedia hat keine juristische Messe zu lesen. --Krähenfüßchen 23:34, 30. Nov. 2007 (CET)
- Der Anspruch besteht nach wie vor. Ob etwas "nicht geklappt hat", hat damit gar nichts zu tun. --Krähenfüßchen 18:04, 30. Nov. 2007 (CET)
- Der Artikel zeigt ja, das das mit dem Stützen nicht klappte. Das der von dir durchgedrückte Satz falsch ist, kann ja jeder sehen. Und trotzdem kriegst du den ja schon rein logischen Unsinn durch. Aber ich mache jetzt nicht, was ihr hier einen Editwar nennt. So eine Enzyklopädie kann man vergessen. Tschüß allerseits. -- 217.172.33.60 17:18, 30. Nov. 2007 (CET)
- Nein. Vorher muss erst mal gezeigt werden, dass da was flasch ist. Die Behauptung:"Die Verurteilung zeigt ja, dass es mit dem Stützen nicht so recht geklappt hat." ist eine Eigeninterpretation. Hier wird schließlich keine juristische Messe gelesen. --Krähenfüßchen 16:32, 30. Nov. 2007 (CET)
Zitate
Zwar haben viele Artikel in der Wikipedia Zitatensammlungen wie die heute von mir gelöschten, aber richtig sind sie in http://de.wikiquote.org untergebracht. Das Unsitten bestehen, bedeutet nicht, dass man sie auch in diesen Artikel einführt. Anregung: http://de.wikiquote.org/wiki/Steuerverweigerung anlegen, Zitate dort reinschreiben und im Wikipedia-Artikel einen Link dahin setzen. 212.202.159.233 18:15, 28. Nov. 2007 (CET)
Noch ein Zitat aus Wikipedia:Zitate: „Allerdings ist Wikipedia keine Zitatensammlung: Zu diesem Zweck gibt es Wikiquote.“ 212.202.159.233 18:32, 28. Nov. 2007 (CET)
- Die Zitate sind kommentiert und stehen im Fließtext zu Verständlichmachung des Themas. Dafür ist in Wikiquote überhaupt kein Platz, Du Obertroll. --Krähenfüßchen 18:58, 28. Nov. 2007 (CET)
- Bitte keine persönlichen Angriffe. 212.202.159.233 19:13, 28. Nov. 2007 (CET)
- Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit "POV-Pusher" um sich schmeißen. --Krähenfüßchen 19:53, 28. Nov. 2007 (CET)
- Immer wieder die Bitte, genau zu lesen: Ich sehe viel POVpushing im Artikel, nenne Dich aber nicht POVpusher. 212.202.159.233 20:09, 28. Nov. 2007 (CET)
- Achso, Du hast mich nicht gemeint. Dann fragt sich nur, was Deine Selbstgespräche bezwecken sollen. --Krähenfüßchen 20:20, 28. Nov. 2007 (CET)
- Bitte auf Inhalt fokussieren. Bitte Wikipedia:Qualitätssicherung#Entfernen_des_QS-Hinweises beachten. 212.202.159.233 00:04, 29. Nov. 2007 (CET)
- Achso, Du hast mich nicht gemeint. Dann fragt sich nur, was Deine Selbstgespräche bezwecken sollen. --Krähenfüßchen 20:20, 28. Nov. 2007 (CET)
- Immer wieder die Bitte, genau zu lesen: Ich sehe viel POVpushing im Artikel, nenne Dich aber nicht POVpusher. 212.202.159.233 20:09, 28. Nov. 2007 (CET)
- Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit "POV-Pusher" um sich schmeißen. --Krähenfüßchen 19:53, 28. Nov. 2007 (CET)
- Bitte keine persönlichen Angriffe. 212.202.159.233 19:13, 28. Nov. 2007 (CET)
Qualitätssicherung
212.202.159.233 20:09, 28. Nov. 2007 (CET):
Die Zitatensammlung sollt ein Wikiquote untergebracht werden. Sollte man es mit der Zitatensammling nicht gleich richtig machen, wenn man sie neu anlegt? Siehe auch Diskussion:Steuerverweigerung#Zitate
212.202.159.233 19:14, 28. Nov. 2007 (CET)
PS: Noch weitere Probleme:
- Weblinks gehen nur zu Promotion-Seiten für Steuerverweigerung.
- Artikel wird trotz Neutralitätshinweis noch weiter in Richtung Werbung für Steuerverweigerung ausgebaut. Versuche, dem zu begegnen sind wegen Reverts zwecklos. 212.202.159.233 19:36, 28. Nov. 2007 (CET)
Benutzer:Krähenfüßchen Hat QT-Antrag entfernt. Die Probleme bleiben aber bestehen. Ist erst seit Anfang November dabei und kennt wohl die Regeln nicht so gut. Bringt es jetzt das QT-Antrags-System durcheinander, wenn ich das Entfernen des Tags revertiere? 212.202.159.233 20:01, 28. Nov. 2007 (CET) (re-edit 212.202.159.233 20:37, 28. Nov. 2007 (CET))
Habe QS-Antrag wiederhergestellt. 212.202.159.233 00:01, 29. Nov. 2007 (CET)
Diskussion hier: ---> Wikipedia:Qualitätssicherung/28._November_2007#Steuerverweigerung
Quellen
- ↑ a b Sepp Rottmayr, Gudrun Schneeweiß: VON DER KRIEGSSTEUER ZUR ZIVILSTEUER
- ↑ a b BVerfG, 2 BvR 1775/02 vom 2.6.2003, Absatz-Nr. (1 - 6), mit Bezugnahme u.A. zu BVerfG 2 BvR 478/92 Referenzfehler: Ungültiges
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