Evangelische Kirche in Deutschland
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Gemeinschaft von 23 selbständigen evangelischen Landeskirchen lutherischen, reformierten und unierten Bekenntnisses. Alle Gliedkirchen haben uneingeschränkte Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft trotz ihrer voneinander abweichenden Bekenntnisse. Das Kirchenamt der EKD befindet sich in Hannover.
Die EKD unterstützt die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), der sie mit anderen protestantischen, anglikanischen und orthodoxen Kirchen aus allen Ländern Europas angehört. Die EKD ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK).
Bedeutung

Die EKD wurde 1945 gegründet und erhielt 1948 ihre Grundordnung. Die 23 Gliedkirchen haben mit der EKD ihre übergreifende institutionelle Gestalt gefunden. Das evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal aufgebaut.
Die EKD nimmt die ihr übertragenen Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Die Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz nimmt das Kirchenamt der EKD wahr.
Die EKD unterhält als Ansprechpartner gegenüber staatlichen Stellen das Amt eines Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft.
Geschichte
Bereits zwischen 1852 und 1903 gab es unter den obersten evangelischen Kirchenbehörden Deutschlands regelmäßige Zusammenkünfte in der so genannten Eisenacher Konferenz. Eine feste Institution wurde hieraus jedoch zunächst nicht. 1922 kam es zur Gründung des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes, dem die 28 damals bestehenden Landeskirchen des Deutschen Reiches angehörten. 1933 wurde unter dem Einfluss der Nationalsozialisten die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) gegründet, mit dem Ziel, eine einheitliche evangelische „Reichskirche“ zu schaffen. Die vorherrschende Kirchenpartei waren damals die „Deutschen Christen“ (DC), die offen mit dem Nationalsozialismus sympathisierten. Zahlreiche Landeskirchen wurden ab 1933 von DC-dominierten Kirchenleitungen verwaltet. Nur drei Landeskirchen konnten sich der Herrschaft der Deutschen Christen entziehen und blieben „intakt“: Württemberg, Bayern und Hannover. Reichsbischof wurde Ludwig Müller, ein überzeugter Nationalsozialist. 1934 formierte sich als Gegenpol zur DEK die Bekennende Kirche. Ihre bekanntesten Vertreter waren Martin Niemöller und Dietrich Bonhoeffer.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs unternahmen die führenden Geistlichen der Evangelischen Landeskirchen unter Führung des württembergischen Landesbischofs Theophil Wurm einen neuen Versuch, den unterschiedlichen Kirchen ein gemeinsames Dach zu geben. So entstand 1945 auf einer in Treysa (heute Schwalmstadt) in Hessen stattfindenden Kirchentagung die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). Sie gab sich am 13. Juli 1948 in Eisenach eine Grundordnung.
Trotz der Teilung Deutschlands blieb die EKD zunächst als Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen beider deutschen Staaten bestehen. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 führte dies zu großen organisatorischen Problemen, so dass die EKD ihre gemeinsamen Aufgaben in beiden deutschen Staaten nicht mehr aufrechterhalten konnte. Auch die Probleme der alltäglichen kirchlichen Tätigkeit unterschieden sich zunehmend. So wurde 1969 der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR als Zusammenschluss der acht Landeskirchen auf dem Gebiet der DDR gegründet. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990/91 vereinigte sich der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wieder mit der EKD.
Siehe auch: Christen und Kirche in der DDR
Theologische Haltungen der EKD
In der EKD findet sich ein breites Spektrum theologischer Bewegungen mit liberalen und konservativen Anschauungen. Je nach Gliedkirche sind die Bekenntnisse lutherisch, reformiert oder uniert. Gemeinsam ist den Kirchen das Apostolische und das Nicänische Glaubensbekenntnis.
Die Frauenordination und die Ordination homosexueller Pfarrer ist in allen Landeskirchen der EKD zugelassen. Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist gegenwärtig in neun von 23 Landeskirchen der EKD möglich, soweit der Ortspfarrer und die Kirchengemeindeleitung einverstanden sind. [1] Das Kirchenamt der EKD hat in einer für die Landeskirchen nicht verbindlichen Orientierungshilfe erklärt, dass in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Pfarrer mit ihrem Partner gemeinsam im Pfarrhaus leben können, falls dies kirchenrechtlich in der jeweiligen Landeskirche zulässig ist und die jeweilige Gemeinde zugestimmt hat. [2]
Synode der EKD
Die Synode ist das kirchenleitende und gesetzgebende Gremium der EKD. Sie tagt einmal jährlich für eine knappe Woche, jeweils auf Einladung einer ihrer Gliedkirchen in einer anderen deutschen Stadt. Die Synode setzt sich aus insgesamt 120 Mitgliedern zusammen. Von diesen werden 100 Synodale von den Synoden der 23 Gliedkirchen gewählt, weitere 20 Synodale beruft der Rat der EKD unter besonderer Berücksichtigung von Persönlichkeiten, die für das Leben der Gesamtkirche und die Arbeit der kirchlichen Werke Bedeutung haben. Für jeden Synodalen werden zwei Stellvertreter gewählt bzw. berufen. Außerdem nehmen in jedem Jahr insgesamt acht Jugenddelegierte unter 30 Jahren an der Synode teil, von denen vier von der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend sowie je zwei von der Evangelischen Studentengemeinde und der Studentenmission in Deutschland entsandt werden.
Präsidium
Die Synode der EKD wird vom Präsidium geleitet, an dessen Spitze der bzw. die Präses steht. Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode im Jahre 2003 wird die Synode der EKD erstmals in ihrer Geschichte von einer Frau geleitet: Präses Barbara Rinke.
Präsides der Synode
- 1949 – 1955: Dr. Gustav Heinemann
- 1955 – 1961: D.Dr. Constantin von Dietze
- 1961 – 1970: Dr. Hans Puttfarcken
- 1970 – 1973: Dr. Ludwig Raiser
- 1973 – 1985: Cornelius von Heyl
- 1985 – 2003: Dr. Jürgen Schmude
- 2003 – Barbara Rinke :
Rat der EKD
Der Rat der EKD ist das Leitungsgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er besteht aus 15 Mitgliedern: neben dem bzw. der Präses der Synode werden von der Synode und der Kirchenkonferenz gemeinsam 14 weitere gewählt. Aus seiner Mitte wählt er einen Vorsitzenden. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Mitglieder des Rates der EKD
In der Amtszeit 2003–2009 gehören dem Rat als Mitglieder an:
- Dr. Wolfgang Huber, Berlin (Vorsitzender), Bischof
- Dr. Christoph Kähler, Eisenach (stellv. Vorsitzender), Landesbischof
- Margit Fleckenstein, Mannheim, Justizrätin
- Dr. Johannes Friedrich, München, Landesbischof
- Hermann Gröhe, Neuss, MdB, Rechtsanwalt
- Peter Hahne, Berlin, Fernsehredakteur
- Dr. Margot Käßmann, Hannover, Landesbischöfin
- Gudrun Lindner, Weissbach, Vormundschaftliche Betreuerin
- Gerrit Noltensmeier, Detmold, Landessuperintendent i.R.
- Barbara Rinke, Nordhausen, Oberbürgermeisterin (Präses der Synode der EKD)
- Margit Rupp, Stuttgart, Direktorin (Vizepräsidentin) im Oberkirchenrat
- Dr. Beate Scheffler, Bochum, Ministerialdirigentin
- Nikolaus Schneider, Düsseldorf, Präses
- Marlehn Thieme, Bad Soden, Direktorin
- Klaus Winterhoff, Bielefeld, Juristischer Vizepräsident
Ratsvorsitzende der EKD
Höchster Repräsentant der EKD ist der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschlands, kurz Ratsvorsitzender der EKD. Dem Bund Evangelischer Kirchen in der DDR stand ein leitender Bischof vor.
Amtsinhaber seit 1945
- 1945 – 1949: Theophil Wurm, Landesbischof von Württemberg
- 1949 – 1961: Otto Dibelius, Bischof von Berlin-Brandenburg
- 1961 – 1967: Kurt Scharf, Präses, ab 1966 Bischof von Berlin-Brandenburg
- 1967 – 1973: Hermann Dietzfelbinger, Landesbischof von Bayern
- 1973 – 1979: Helmut Claß, Landesbischof von Württemberg
- 1979 – 1985: Eduard Lohse, Landesbischof von Hannover
- 1985 – 1991: Martin Kruse, Bischof von Berlin-Brandenburg
- 1991 – 1997: Klaus Engelhardt, Landesbischof von Baden
- 1997 – 2003: Manfred Kock, Präses des Rheinlands
- 2003 – Wolfgang Huber, Bischof von Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz :
Vorsitzende des Kirchenbundes der DDR (1969 – 1991)
- 1969 – 1981: Albrecht Schönherr, Bischof von Berlin-Brandenburg
- 1981 – 1982: Werner Krusche, Bischof der Kirchenprovinz Sachsen
- 1982 – 1986: Johannes Hempel, Landesbischof von Sachsen
- 1986 – 1990: Werner Leich, Landesbischof von Thüringen
- 1990 – 1991: Christoph Demke, Bischof der Kirchenprovinz Sachsen
Bevollmächtigter des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
- Dr. Stephan Reimers, Prälat
Beauftragte des Rates der EKD
- Kulturbeauftragte:
- Dr. Petra Bahr, Berlin
- Sportbeauftragter:
- Valentin Schmidt, Hannover
- Beauftragter für agrarsoziale Fragen:
- Dr. Clemens Dirscherl, Waldenburg-Hohebuch
- Medienbeauftragter:
- Markus Bräuer, Frankfurt am Main
- Beauftragter für Fragen der Kriegsdienstverweigerung:
- Gerrit Noltensmeier, Detmold
- Beauftragter für Fragen der Spätaussiedler und der Heimatvertriebenen:
- Helge Klassohn, Dessau
- Beauftragter für den Kontakt zu den Kommunitäten:
- N.N.
- Beauftragter für Umweltfragen:
- Dr. Hans Diefenbacher, Heidelberg
- Beauftragter für die evangelische Seelsorge in der Bundespolizei:
- Eduard Berger, Dresden
- Beauftragter für Fragen der Arbeitslosigkeit:
- Ulf Claußen, Hannover
- Beauftragter für den missionarischen Dienst in der Kirche:
- Axel Noack, Magdeburg
Kirchenkonferenz
Vorsitzender: Bischof Dr. Wolfgang Huber
Amtsstelle der EKD
- Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover
Präsident: Dr. Hermann Barth
- Hauptabteilungen:
- I = Leitung und kirchliche Handlungsfelder, Leitung: Präsident Dr. Hermann Barth
- II = Recht und Finanzen, Leiter: Vizepräsident Burkhard Guntau
- III = Öffentliche Verantwortung und Bildung, Leiter: Vizepräsident Dr. Friedrich Hauschildt
- IV = Ökumene und Auslandsarbeit, Leiter: Vizepräsident Martin Schindehütte (Auslandsbischof)
- Pressestelle des Kirchenamtes:
Leiter: Oberkirchenrat Hans-Christof Vetter
Kirchengerichte
Nach dem Selbstverständnis der evangelischen Kirche begründen die verschiedenen Ämter in der Kirche „keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.“ (4. These der Barmer Erklärung). Daraus folgt, dass gerichtliche Verfahren zur Überprüfung von Amtshandlungen zur Verfügung stehen müssen.
Die Aufgabe dieser Streitschlichtung haben die Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland, die mit unabhängigen Richtern besetzt sind (Art. 32 Abs. 1 der Grundordnung der EKD). Daneben existieren Gerichte der Landeskirchen und landeskirchlichen Zusammenschlüsse (vgl. etwa den Verwaltungsgerichtshof der Union Evangelischer Kirchen). Das heute geltende Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht geht zurück auf das „Kirchengesetz über die Errichtung, die Organisation und das Verfahren der Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland“, das die Synode am 6. November 2003 beschlossen hat. Kirchengerichte sind demnach (Art. 32 Abs. 2 der Grundordnung):
- der Verfassungsgerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland
- das Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland
- der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland
Das Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland ist Kirchengericht erster Instanz, der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland Kirchengericht zweiter Instanz.
Grundsätzlich sind die Gerichte der EKD nur für den Bereich der EKD zuständig. Durch Kirchengesetz können aber – im Einvernehmen mit der jeweiligen Landeskirche – Kirchengerichte der Gliedkirchen im Bereich der EKD als erste Instanz zuständig sein oder umgekehrt Kirchengerichte der EKD für Streitigkeiten innerhalb der Gliedkirchen zuständig gemacht werden.
Vor den Kirchengerichten der EKD werden Rechtsstreitigkeiten über kirchliches Verfassungsrecht, Disziplinarrecht und Mitarbeitervertretungsrecht ausgetragen. Einzelheiten regelt vor allem das Kirchengerichtsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (KiGG.EKD).
Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit kennt die EKD dagegen nicht. Verwaltungsgerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis der Kirchenbeamten der EKD sind dagegen den Gerichten kirchlicher Zusammenschlüsse zugewiesen, nämlich in erster Instanz dem Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und in zweiter Instanz dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zuständig. Daneben haben die einzelnen Landeskirchen Verwaltungsgerichte errichtet.
Die 23 Gliedkirchen der EKD

Die Grenzen der 23 Gliedkirchen der EKD beruhen im Wesentlichen auf den politischen Grenzen von 1815. Trotz ihrer Bezeichnung als Landeskirchen fallen ihre Grenzen großteils nicht mit den Grenzen der heutigen deutschen Länder zusammen. Im folgenden wird daher eine – ungefähre – Zuordnung im Sinne eines ersten Überblickes vorgenommen:
- Evangelische Landeskirche Anhalts – im mittleren Sachsen-Anhalt
- Evangelische Landeskirche in Baden – im westlichen Baden-Württemberg
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern – in Bayern
- Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz – in Berlin, Brandenburg, im südöstlichen Mecklenburg-Vorpommern, im nordöstlichen Sachsen
– am 1. Januar 2004 entstanden aus - Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig – im südöstlichen Niedersachsen mit den Exklaven Blankenburg (Harz) und Calvörde
- Bremische Evangelische Kirche – in Bremen
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers – in weiten Teilen Niedersachsens, Bremerhaven
- Evangelische Kirche in Hessen und Nassau – im mittleren und südlichen Hessen und Rheinland-Pfalz (Rheinhessen und Teile von Nassau)
– 1934 bzw. 1945/46 entstanden aus - Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck – im nördlichen Hessen, Exklave im südlichen Thüringen (Schmalkalden)
– 1934 entstanden aus - Lippische Landeskirche – im nordöstlichen Nordrhein-Westfalen
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs – im westlichen Mecklenburg-Vorpommern
- Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche – in Hamburg und Schleswig-Holstein
– 1977 entstanden aus - Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg – im nordwestlichen Niedersachsen
- Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) – im südlichen Rheinland-Pfalz und östlichen Saarland
- Pommersche Evangelische Kirche – im nordöstlichen Mecklenburg-Vorpommern
- Evangelisch-reformierte Kirche – Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland
- Evangelische Kirche im Rheinland – im westlichen Nordrhein-Westfalen, westlichen Rheinland-Pfalz und westlichen Saarland, Exklave im westlichen Hessen (Wetzlar)
- Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen – in weiten Teilen Sachsen-Anhalt, sowie in Sachsen, Brandenburg und Thüringen (Exklave Erfurt-Nordhausen)
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens – in weiten Teilen Sachsens
- Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe – im mittleren Niedersachsen
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen – im mittleren und südlichen Thüringen mit den Exklaven Sondershausen und Bad Frankenhausen
- Evangelische Kirche von Westfalen – im östlichen Nordrhein-Westfalen
- Evangelische Landeskirche in Württemberg – im östlichen Baden-Württemberg
Der EKD angeschlossen:
Bis 2003 war auch die Evangelische Kirche der Union Mitglied in der EKD. Diese ging jedoch in der Union Evangelischer Kirchen auf.
Besondere Seelsorgebereiche
Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr
- Evangelischer Militärbischof, Berlin:
- Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr, Berlin-Charlottenburg:
- Leiter: Militärgeneraldekan Dr. Peter Brandt
- Militärdekanate:
- Erfurt (Dienstsitz: Berlin): Militärdekan Helmut Jakobus
- Glücksburg (Marine): Militärdekan Klaus Grunwald
- Kiel: Militärdekan Armin Wenzel
- Mainz: Militärdekan Ulrich Brates
- München: Militärdekan Wolfgang Schulz
(Näheres siehe unter Militärseelsorge)
Evangelische Seelsorge in der Bundespolizei
- Beauftragter des Rates der EKD für die evangelische Seelsorge in der Bundespolizei:
- Bischof i.R. Eduard Berger, Dresden
- Evangelischer Dekan der Bundespolizei:
- Peter Jentsch, Fuldatal
- Oberpfarrer der Bundespolizei bei den Bundespolizeipräsidien (BPOLP):
- BPOLP Nord: Friedrich Wilhelm Seeliger, Bad Bramstedt
- BPOLP Ost: W. Otto Adomat, Berlin
- BPOLP West: Annegret Henning, St. Augustin
- BPOLP Mitte: Reinhard Natt, Fuldatal
- BPOLP Süd: Werner Blechschmidt, München
Evangelische Polizeiseelsorge
- Konferenz Evangelischer Polizeipfarrerinnen und Polizeipfarrer:
- Vorsitzender: Landespolizeipfarrer Kurt Grützner, Kassel
Selbstständige Zusammenschlüsse von Mitgliedskirchen der EKD
- Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD)
- Union Evangelischer Kirchen (UEK)
- Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
- Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM)
Werke, Institute und Arbeitsbereiche der EKD
- Diakonisches Werk (DW), Stuttgart
- Brot für die Welt, DW Stuttgart
- Diakonie Katastrophenhilfe, DW Stuttgart
- Hoffnung für Osteuropa, DW Stuttgart
- Evangelischer Entwicklungsdienst (EED), Bonn
- Evangelisches Missionswerk in Deutschland e.V. (EMW)
- Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik gGmbH (GEP), Frankfurt am Main
- Evangelisches Zentralarchiv, Berlin
- Kirchenrechtliches Institut der EKD, Göttingen
- Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW), Berlin
- Konfessionskundliches Institut (KI)
- Institut für Kirchenbau und kirchliche Kunst der Gegenwart, Marburg
- Sozialwissenschaftliches Institut der EKD (SI), Hannover
- Evangelische Schulstiftung in der EKD
- Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium für kirchliche Dienste, Gelnhausen
- Gemeinsame Arbeitsstelle für gottesdienstliche Fragen der EKD, Hannover
- Burckhardthaus, Evangelisches Institut für Jugend-, Kultur- und Sozialarbeit e.V.
- Frauenstudien- und -bildungszentrum der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gelnhausen
- Aussiedlerseelsorge in der EKD, Hannover
- Informations- und Dokumentationsstelle der EKD
- Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt
- Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste
- Zirkus- und Schaustellerseelsorge, Hannover
- Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst
- Deutsches Evangelisches Institut für Altertumswissenschaften des Heiligen Landes
Siehe auch
Literatur
- Wolf-Dieter Hauschild: Evangelische Kirche in Deutschland. In: Theologische Realenzyklopädie 10 (1982), S. 656-677
Quelle
- ↑ http://huk.org/aktuell/segnung-uebersicht.htm#tabelle.
- ↑ EKD:Theologische, staatskirchenrechtliche und dienstrechtliche Aspekte zum kirchlichen Umgang mit den rechtlichen Folgen der Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, September 2002
Weblinks
- EKD im Internet
- Portal:EKD – Wikinews-Portal
- Linkkatalog zum Thema Evangelische (Glaubensrichtung) bei curlie.org (ehemals DMOZ)