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Sozialversicherungsfachangestellter

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Der Beruf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte ist ein in Deutschland nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannter Ausbildungsberuf des Ausbildungsbereichs: Körperschaft des öffentlichen Rechts. Angehörige dieser Berufsgruppe sind juristisch ausführende Angestellte des öffentlichen Dienstes, die kaufmännische Tätigkeiten verrichten. Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate mit den üblichen, im Berufsbildungsgesetz geregelten Möglichkeiten der Verkürzung.

Arbeitgeber, in diesem Falle Sozialversicherungsträger, Krankenkassen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes setzen für die Ausbildung mindestens eine gute Mittlere Reife voraus. Die Mehrheit der Auszubildenden hat jedoch Abitur. Es wird in der Regel Wert auf gute Noten in Fächern wie z.B. Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen (Zweigfach an Realschulen einiger Bundesländer in Deutschland), Wirtschaft, Sozialkunde und Deutsch gelegt.

Der Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten gehört zu den Bürofachkräften, wobei zahlreiche Angestellte dieser Berufsgruppe auch im Außendienst (Privat- & Firmenkunden) beschäftigt sind. Es gibt keinen Monoberuf, so muss eine Fachrichtung gewählt werden:

  • Allgemeine Krankenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Knappschaftliche Sozialversicherung
  • Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten ist die Grundqualifikation für Angestellte bei den Sozialversicherungsträgern.

Nach der Ausbildung können sich Sozialversicherungsfachangestellte mit spezialisieren:

  • Kundenberater im Innendienst
  • Kundenberater im Außendienst
  • Kundenberater in der Aquise
  • Sachbearbeiter Firmenkunden
  • Sachbearbeiter Privatkunden
  • Krankengeldfallmanager
  • Personalsachbearbeiter
  • Versicherungsfachmann

Des Weiteren bieten die Sozialversicherungsträger Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter, die über einen mittleren Bildungsabschluss verfügen, an:

  • Krankenkassenfachwirt
  • Krankenkassenbetriebswirt
  • Verwaltungsfachwirt (Öffentlicher Dienst)
  • Versicherungsfachwirt
  • Fachwirt Sozial- & Gesundheitswesen
  • Fachkaufmann für Büromanagement

Für "SoFa's" (Sozialversicherungsfachangestellte/-r) mit Abitur bzw. Fachabitur bietet sich auch ein Studium an:

  • Diplom Betriebswirt (FH) - Gesundheitsmanagent
  • Diplom Gesundheitsökonom (UNI) & (FH)
  • Diplom Gesundheitswirt (FH)
  • Diplom Verwaltungswirt (FH)
  • Diplom Betriebswirt (FH) - Verwaltung

Sozialversicherungsfachangestellte können auch außerhalb von Krankenkassen und Gesundheitsunternehmen des öffentlichen Dienstes arbeiten. So z.B. als Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung in größeren Firmen in allen Belangen, Fragen und Abwicklungen des Sozialversicherungsrechts, durch ihre großen Erfahrungen in Marketing und Akquise sind sie auch in Betrieben der freien Wirtschaft als Vertriebsmitarbeiter im Innen- & Außendienst angesehen oder als Mitarbeiterersatz für Verwaltungsfachangestellte im öffentliche Dienst, Gemeinden, Städten und Rathäusern. Genauso können sie den Platz normaler Bürokaufleute in der Sachbearbeitung, Gehaltsabrechnung und Lohnbuchhaltung einnehmen.

Ein ausgelernter Sozialversicherungsfachangestellter verdient im Schnitt (einbezogen Bezahlung des Arbeitgebers nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und Zusatzzahlungen) etwa 2000 bis 2400 Euro brutto. Durch die Annahme von Weiterbildungsmöglichkeiten wie z.B. dem internen Studium "Krankenkassenbetriebswirt" kann das Einkommen etwa 2600 bis 3000 Euro brutto betragen.

Rechtsgrundlage für die Ausbildung ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/ zur Sozialversicherungsfachangestellten vom 18. Dezember 1996 (Fundstelle: Bundesgesetzblatt Teil I)

Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist der Umgang mit dem Deutschen Sozialrecht und dessen Anwendung in der Praxis, insbesondere mit dem Sozialgesetzbuch. Auch Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrecht und des Bürgerlichen Rechts gehören zum Beruf, ebenso wie Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaft.

Die Ausbildung dauert ca. 3 Jahre und wird hauptsächlich in Berufsfachschulen des öffentlichen Dienstes, Bildungseinrichtungen der jeweiligen Versicherungsträger bzw. Krankenkassen und im Ausbildungsbetrieb durchgeführt.

Im Jahre 2003 bestanden in Deutschland 9485 Ausbildungsverhältnisse.