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Ohrfeige

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Die Ohrfeige ist ein von der Seite geführter Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht. Das Wort „Ohrfeige“ stammt aus dem Mittelhochdeutschen und wurde im 13. oder 16. Jahrhundert[1] erstmals erwähnt (vgl. niederländisch oorveeg, zu veeg = Hieb, Streich). „fige“ bzw. „feige“ leitet sich entweder von „fegen“ oder von der Frucht Feige[1] im übertragenen Sinn (Schwellung) ab.

Bis ins 20. Jahrhundert wurde die Ohrfeige neben anderen Formen der Körperstrafe als probates Erziehungsmittel betrachtet. Im späten Mittelalter wurde bei Grenzumgängen Knaben an bestimmten Stellen (Grenzsteinen) eine Ohrfeige verpasst, damit sie sich die Lage merkten. Daher stammt auch die Redewendung "sich etwas hinter die Ohren schreiben".

In Deutschland ist die körperliche Bestrafung gegenüber Kindern seit der Reform des Züchtigungsrechts verboten. Ob die Ohrfeige jedoch unter bestimmten Umständen als „nicht entwürdigende Maßnahme“ angesehen werden kann, ist fraglich.

Obwohl sie weder der verletzendste noch der schmerzhafteste Schlag ins Gesicht ist, gilt die Ohrfeige unter Erwachsenen als besonders ehrenrührig. Dies wird auch in Ausdrücken wie der „verbalen Ohrfeige“ deutlich. Ohne tatsächliche Gewalt anzuwenden, sagte der „Ohrfeigende“ seinem „Opfer“: „Fühlen Sie sich geohrfeigt!“ Dieser Satz hatte früher die gleiche Bedeutung wie die eigentliche Handlung. Nach der eigentlichen Handlung oder der Aussprache des Satzes galt der Geohrfeigte als in seiner Ehre eingeschränkt und hatte die moralische, wenn auch rechtswidrige Pflicht, den Ohrfeigenden zu einer Revanche aufzufordern. Heutzutage wird diese Redewendung kaum noch verwendet.

Die Anwendung einer Ohrfeige kann bei einer Anzeige durch den Betroffenen zu einem Strafverfahren wegen Körperverletzung führen.[2] Berühmt geworden ist die Ohrfeige, die der damalige Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger am 7. November 1968 von Beate Klarsfeld erhielt.

Umgangssprachliche Synonyme

  • Watschn (Österreich/Bayern); Detschn, Fotzn, Tachtel (Österreich); Lage (Ostfriesland); Backpfeife; Oahrklatsch (Mölmsch Platt); (Backen-/Maul-/Ohr-/Kiez-) schelle, Backenstreich; Tåsche (Tirol); Fauze (Teile Sachsens - weitgehend veraltet); Chlapf, Tätsch (Schweiz)

Das „Ohrfeigengesicht“ ist eine „unsympathische, dümmlich-provozierende Grimasse“.

"Ohrfeige als Richtungsangabe"

In der Schweiz bedeutet "zur Ohrfeige hin" bei Brettspielen etc.: links herum, gegen den Uhrzeigersinn; vgl. Artikel "Ohrfeige", in Michael Kühntopf, Schweiz-Lexikon. Sach- und Sprachlexikon zur Schweiz, 3. erw. Auflage, Norderstedt 2006, ISBN 978-3-8334-6326-6, Seite 223

Quellen

  1. a b Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage
  2. Strafverfahren wegen Ohrfeige, Hamburger Abendblatt, 23. Juli 2005

Siehe auch

Wiktionary: Ohrfeige – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen