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Klausur

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Klausur (von spätlat. clausura „Verschluss“ von lat. claudere „schließen“ und clausus „geschlossen“; verwandt mit Klause) bezeichnet:

  • Klausur (Kloster), in einem Kloster der abgegrenzte, den Ordensangehörigen vorbehaltene Bereich, den das Ordensmitglied nur mit vorheriger Erlaubnis seines Oberen verläßt. Außenstehende dürfen diesen Bereich nur unter bestimmten Voraussetzungen zeitweilig betreten, etwa, wenn es sich um (Ordensanwärter, Ärzte oder Handwerker handelt.
  • Klausur (Prüfung), eine in einem abgeschlossenen Raum (im Gegensatz zur Hausarbeit) stattfindende schriftliche Prüfung
  • eine bestimmte Art von schriftlicher Prüfung, Schulaufgabe, siehe Klassenarbeit oder Schriftlicher Leistungsnachweis in der Schule
  • Klausursitzung, eine Sitzung, bei der sich die Teilnehmenden in Abgeschiedenheit begeben


Siehe auch:

Wiktionary: Klausur – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen