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Wikipedia:Hinweis Arzneistoffkennzeichnung

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„Alle Ding´ sind Gift und nichts ohn´ Gift; allein die Dosis macht, das ein Ding´ kein Gift ist“ (Paracelsus)
Die Gefahreneinstufung nach der EG-Richtlinie 67/548/EWG betrifft Arzneistoffe nur eingeschränkt. Für Arzneispezialitäten, also Arzneimittel, die gebrauchsfertig in gleichbleibenden Mengen und Verpackungen beispielsweise in Apotheken angeboten werden, ist keine Einstufung und Kennzeichnung nötig. Für Wirkstoffe ist dagegen eine Einstufung und Kennzeichnung erforderlich.
Arzneimittel sind Zubereitungen mit meist nur sehr geringen Anteilen des Wirkstoffes. Die Verantwortung für den korrekten Umgang mit Arzneimitteln, ihre Dosierung und Verabreichung obliegt allein den Ärzten.
Die Gefahrstoffkennzeichnung (Gefahrensymbole, R- und S-Sätze) gilt nur für wesentlich größere Mengen solcher Substanzen oder Zubereitungen, wie sie bei der industriellen Herstellung oder in chemischen Laboratorien gehandhabt werden.