Sankt Stefan im Gailtal
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Sankt Stefan im Gailtal (slow.: Štefan na Zilji) ist eine Gemeinde im Bezirk Hermagor in Kärnten.
Geografie
Geografische Lage
St. Stefan liegt beidseitig der Gail im Unteren Gailtal zwischen der der Hauptkette der Karnischen Alpen mit dem Oisternig (2052 m) im Süden und den Gailtaler Alpen im Norden.
Gemeindegliederung
Die Gemeinde ist in die sechs Katastralgemeinden Hadersdorf, Köstendorf, Matschiedl, St. Paul, St. Stefan und Vorderberg gegliedert. Das Gemeindegebiet umfasst folgende 20 Ortschaften (in Klammern Einwohnerzahl Stand 2001):
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Siehe auch: Windische Höhe
Nachbargemeinden
Paternion | Bad Bleiberg | |
Hermagor-Pressegger See | ![]() |
Nötsch |
Malborghetto Valbruna | Feistritz an der Gail |
Geschichte
Die ersten Siedler im mittleren Gailtal waren vermutlich um 600 slawische Einwanderer; später, als Kärnten im 8. Jahrhundert vom Frankenreich einverleibt wurde, hatte dies die Ansiedlung von Bayern und die Christianisierung des Gebiets zur Folge. Die Pfarrkirche in St. Stefan im Gailtal, dem Hl. Stephanus geweiht, wurde bereits im 9. Jahrhundert gegründet, eine Kirche wird 1252 erstmals urkundlich erwähnt.
Das mittlere Gailtal gehörte lange zu den Besitzungen des Bistums Bamberg, bis es im 13. Jahrhundert zu Streitigkeiten mit den Grafen von Görz kam, was die Zerstörung der Burg Vorderberg zur Folge hatte. Nach dem Wiederaufbau wurde sie 1460 erneut zerstört und dann nicht mehr aufgebaut. Um 1500 kam das Gailtal teilweise in den Besitz der Habsburger.
Die Geschichte der Gemeinde ist begleitet von zahlreichen Bränden, der auch Aichelburg 1691 endgültig zum Opfer fiel, und Überschwemmungen der Gail.
Ab 1850 wurden in Kärnten die heutigen Ortsgemeinden gegründet. Das heutige Gemeindegebiet deckt sich weitgehend mit dem bis 1848 bestehenden Landgericht Aichelburg, 1850 wurden jedoch zunächst zwei Ortsgemeinden, St. Stefan an der Gail (1.983 Einwohner) und Vorderberg (681 Einwohner), gegründet. Sie wurden mit der Gemeindestrukturreform von 1973 zusammengeschlossen, die gemeinsame Einwohnerzahl war jedoch mittlerweile auf 1.900 gesunken. Vorderberg strebte in der Folge die erneute Selbständigkeit an, konnte aber bei einer Volksbefragung am 9. Dezember 1990 nur 42,1 % der Wahlberechtigten dafür gewinnen. 1993 wurde der Gemeindename in St. Stefan im Gailtal geändert.
Bevölkerung
Laut Volkszählung 2001 hat St. Stefan 1.777 Einwohner, davon sind 97,0 % österreichische und 1,7 % deutsche Staatsbürger. 91,7 % bekennen sich zur römisch-katholischen, 4,5 % zur evangelischen Kirche und 0,8 % zum Islam. 2,6 % der Bevölkerung ist ohne religiöses Bekenntnis.
Kultur und Sehenswürdigkeiten
- Die Pfarrkirche St. Stefan, urkundlich erstmals 1275 erwähnt und namensgebend für die Ortschaft und die Gemeinde, war ursprünglich eine adlige Eigenkirche
Politik
Gemeinderat
Der Gemeinderat besteht aus 15 Mitgliedern und setzt sich seit der letzten Gemeinderatswahl 2003 aus Mandaten der folgenden Parteien zusammen:
Mit Johann Ferlitsch stellt die SPÖ den Bürgermeister.
Wappen
Im Wappen der Gemeinde symbolisiert der silberne Schildfuß die Gail, das silberne Pferd steht für die traditionell betriebene Pferdezucht und die daraus als Nebenerwerb resultierende Säumerei sowie das Kufenstechen, und die drei silbernen Felsbrocken sind das Attribut des Erzmärtyrers Stephanus, der um 36/40 vor Jerusalem durch Steinigung hingerichtet wurde.
Wappen und Fahne wurden der Gemeinde am 1. März 1993 verliehen, die Blasonierung lautet: „Über silbernem Wellenschildfuß schräglinks geteilt; vorne in Rot wachsend ein silbernes Pferd, hinten in Grün 3 (1:2) silberne Felsbrocken.“[1] Die Fahne ist Rot-Grün mit eingearbeitetem Wappen.
Persönlichkeiten
- Cornelius Kolig, Künstler, wurde in Vorderberg geboren
Weblinks
- Commons: Sankt Stefan im Gailtal – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
- Gemeinde St. Stefan im Gailtal
- 20316 – Sankt Stefan im Gailtal. Gemeindedaten der Statistik Austria
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ zitiert nach Wilhelm Deuer: Die Kärntner Gemeindewappen. Verlag des Kärntner Landesarchivs, Klagenfurt 2006, ISBN 3-900531-64-1, S. 254.