Zum Inhalt springen

Osterheide

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. November 2007 um 13:00 Uhr durch 84.142.107.83 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Wappen Karte
Bezirkswappen Deutschlandkarte, Position von Osterheide hervorgehoben
Basisdaten
Bundesland: Niedersachsen
Landkreis: Soltau-Fallingbostel
Geografische Lage: Koordinaten fehlen! Hilf mit.unbenannte Parameter 1:52_51_00_N_09_44_00_E_type:city(835)_region:DE-NI, 2:52° 51' N, 9° 44' O
Höhe: 62 m
Fläche: 177,99 km²
Einwohner: 835 (31. Dezember 2004)
Bevölkerungsdichte: 5 Einwohner je km²
Kfz-Kennzeichen: SFA
Gemeindeschlüssel: 03 3 58 501
Gemeindegliederung: 1 Ortsteil
Adresse der
Gemeindeverwaltung:
Gillweg 7
29683 Oerbke
Politik
Bezirksvorsteher: XXX XXX

Die Osterheide ist ein bewohntes gemeindefreies Gebiet im Landkreis Soltau-Fallingbostel in der Lüneburger Heide in Niedersachsen (Deutschland).

Das Gebiet, das 177,99 km² Fläche aufweist, hat 835 Einwohner (Stand 31. Dez. 2004). Sitz der Verwaltung ist das Dorf Oerbke; weitere Dörfer sind Ostenholz und Wense. Der Bezirk Osterheide bildet gemeinsam mit dem Bezirk Lohheide den Truppenübungsplatz Bergen-Hohne.

Geschichte

1935 wurde von der deutschen Wehrmacht zwischen Bergen und Fallingbostel der Truppenübungsplatz Bergen angelegt. Dazu wurden insgesamt 24 Gemeinden aufgelöst und deren Bewohner umgesiedelt. 1938 wurde der den Truppenübungsplatz umfassende „Gutsbezirk Platz Bergen“ gebildet und dem Landkreis Fallingbostel zugeordnet. Der Gutsbezirk wurde 1945 in zwei selbständige Bereiche, nämlich in die Gutsbezirke Osterheide und Lohheide, geteilt. Osterheide blieb beim Landkreis Fallingbostel, während Lohheide wieder in den Landkreis Celle eingegliedert wurde. Die Osterheide umfasst heute den im Landkreis Soltau-Fallingbostel gelegenen Teil des 1958 entstandenen „NATO-Schießplatzes Bergen-Hohne“.

Rechtliche Situation

Nach § 16 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) wird die Verwaltung gemeindefreier Gebiete durch eine Verordnung geregelt. Die aktuelle Fassung dieser Verordnung stammt vom 4. Dezember 1996. Danach ist die „Erledigung der öffentlichen Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises dem Grundeigentümer“, im Falle von Lohheide und Osterheide also dem Bund, übertragen. Die Verfassung eines gemeindefreien Bezirkes ist anders als die einer Gemeinde. Seine Organe sind der Bezirksvorsteher und die von den Einwohnern gewählte Einwohnervertretung. Der Bezirksvorsteher wird vom Grundeigentümer vorgeschlagen und dann von der Einwohnervertretung gewählt. Die Beteiligungsrechte der Einwohner beschränken sich auf die Wahl der Vertretung sowie auf die Möglichkeit der Einwohnerfragestunde und Einwohneranhörung während öffentlicher Sitzungen der Vertretung.

Kulturdenkmäler und Sehenswürdigkeiten

Zu den in und nahe der Osterheide befindlichen Kulturdenkmälern und Sehenswürdigkeiten gehören:

  • in Oerbke (im Westen):
    • Friedhof der Namenlosen, eine Kriegsgräberstätte, in der rund 30.000 russische Kriegsgefangene des Zweiten Weltkriegs in Massengräbern begraben wurden
  • in und nahe Ostenholz (im Südwesten):
    • Fachwerkkirche mit hölzernem Turm aus dem Jahre 1724
    • Hoher Stein, ein Gedenkstein zur Räumung der Gemeinden 1936 zwecks Anlegens eines Nazi-Truppenübungsplatzes
    • Sieben Steinhäuser, Großsteingräber der Jungsteinzeit im Süden des Truppenübungsplatzes
  • in Wense (im Nordwesten):
    • Gutskapelle, prachtvolle Kirche aus dem Jahr 1558

Vorlage:Navigationsleiste Städte und Gemeinden im Landkreis Soltau-Fallingbostel