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Kategorischer Imperativ

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Der kategorische Imperativ ist die ethische Grundnorm in der Philosophie Immanuel Kants. Er gelte für alle vernunftbegabten Wesen (Mensch). Er gebietet, Handlungen zu vollbringen, die nicht Mittel zu einem Zweck, sondern an sich gut sind. Im zweiten Abschnitt der 'Grundlegung zur Metaphysik der Sitten' (fortan: „GMS“) erläutert Kant, wie „der bloße Begriff eines kategorischen Imperativs auch die Formel desselben an die Hand gebe“ ([1]),

„da der Imperativ außer dem Gesetze nur die Notwendigkeit der Maxime enthält, diesem Gesetze gemäß zu sein, das Gesetz aber keine Bedingung enthält, auf die es eingeschränkt war, so bleibt nichts als die Allgemeinheit eines Gesetzes überhaupt übrig, welchem die Maxime der Handlung gemäß sein soll, und welche Gemäßheit allein der Imperativ eigentlich als notwendig vorstellt.[2]

Somit ergibt die Bedingung der Allgemeingültigkeit auch schon den Inhalt des kategorischen Imperativs, da dieser von keiner weiteren Bedingung abhängig ist. Dies wird unter anderem in der folgenden Formel des kategorischen Imperativs deutlich:

„Handle nur nach derjenigen Maxime, von der du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Kant entwickelt im zweiten Abschnitt der GMS noch weitere Formeln des kategorischen Imperativs (siehe unten). Bei einigen von diesen ist es zumindest fraglich, ob die Bedingung der Allgemeingültigkeit allein ausreicht, um deren Inhalt zu bestimmen.

Die verschiedenen Formeln des kategorischen Imperativs

Je nachdem, ob man die so genannte Universalisierungs-Formel als identisch mit der Allgemeinen Formel oder mit der Autonomie-Formel betrachtet, erscheint der kategorische Imperativ (KI) bei Kant in fünf bzw. sechs (für Kant gleichwertigen) Formeln in zwei Werken, nämlich der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten und der Kritik der praktischen Vernunft (fortan: "KdpV"). Die Formeln werden von Kant ständig umformuliert, erklärt und miteinander verknüpft, was eine Abgrenzung schwierig macht. Die hier angegebenen Formulierungen sind also nicht die einzig existenten.

„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

(Universalisierungs-Formel) vgl. GMS Akademie-Ausgabe Kant Werke IV, S. 421, 6.

„Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“

§ 7 Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft in der KdpV, S. 54[3]

„Handle nach der Maxime, die sich selbst zugleich zum allgemeinen Gesetze machen kann.“

(Allgemeine Formel) vgl. GMS, Akademie-Ausgabe Kant Werke IV, S. 436, 30 - 437, 1

„[Handle so], dass dein Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als allgemein gesetzgebend betrachten könne.“

(Autonomie-Formel) vgl. GMS, Akademie-Ausgabe Kant Werke IV, S. 434, 12-14

(Kant erklärt dies unter anderem so: Autonomie, d.i. die Tauglichkeit der Maxime eines jeden guten Willens, sich selbst zum allgemeinen Gesetze zu machen, ist selbst das alleinige Gesetz, das sich der Wille eines jeden vernünftigen Wesens selbst auferlegt; vgl. GMS, Akademie-Ausgabe Kant Werke IV, S. 444, 30-33)

„Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“

(Zweck-an-sich-Formel) vgl. GMS, Akademie-Ausgabe Kant Werke IV, S. 429, 10-12

„Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetze werden sollte.“

(Naturgesetz-Formel) vgl. GMS, Akademie-Ausgabe Kant Werke IV, S. 421, 18-20

„Demnach muss ein jedes vernünftige Wesen so handeln, als ob es durch seine Maximen jederzeit ein gesetzgebendes Glied im allgemeinen Reich der Zwecke wäre.“

(Reich-der-Zwecke-Formel) vgl. GMS, Akademie-Ausgabe Kant Werke IV, S. 438, 18-21

Anwendung des kategorischen Imperativs

Der kategorische Imperativ ist nach Kants Verständnis keine von ihm aufgestellte Moral, sondern laut seiner Analyse die Funktionsweise jeder praktischen Vernunft, das heißt auf Praxis, also auf Handlungen, nicht auf reine Überlegungen abzielende Vernunft. Kant untersucht die praktische Vernunft, insofern sie ein a priori enthält, also ein jeder realen Moral vorhergehendes Grundprinzip, das Moral überhaupt erst möglich macht, und das im Menschen selbst natürlicherweise vorhanden ist. Dieses a priori bestimmt den kategorischen Imperativ, das heißt, er gilt absolut und überall. Jeder Mensch auf der Welt kann ihn immer anwenden. Er wird auch als „das gute Gewissen“ umschrieben und sei eine notwendige, aber keine hinreichende Grundlage für gutes Handeln. Er bedürfe im Zweifelsfall der Ergänzung durch andere ethische Prinzipien.

Im Gegensatz zum Regel-Utilitarismus, bei dem eine Handlungsregel bewertet wird nach dem, was sie als größte Anzahl von positiven Lust-Werten hervorbringt oder im Gegensatz zum Konsequentialismus, der danach bewertet, welche Folgen eine Handlung hat, ist der kategorische Imperativ deontologisch. Es wird eben nicht bewertet, was die Handlung bewirkt, sondern wie die Absicht beschaffen ist. Wenn der Wille gut ist, dann ist auch die Handlung moralisch gerechtfertigt. Der Wille zum Guten allein ist das, was moralisch gut ist.

Der menschliche Wille als Adressat des kategorischen Imperativs

Gesetzt den Fall, der Mensch als vernünftiges Wesen ist, wie Kant behauptet, immer schon als unter einem allgemeinen Gesetz stehend aufzufassen, warum handelt er dann oft nicht den Vorgaben des Gesetzes gemäß, vielmehr pflicht- und vernunftwidrig? Die Antwort hierauf ergibt sich aus der spezifischen Konstitution des menschlichen Willens. Dieser wird von Kant als „das Vermögen, nach der Vorstellung der Gesetze, d.i. nach Prinzipien zu handeln“ ([4]) definiert. Hätte die Vernunft das Vermögen, den Willen vollständig zu bestimmen, d.h. wäre sie alleiniger Ursprung der Prinzipien, nach welchen sich der Wille bestimmt, wie es für reine Vernunftwesen gilt, so wäre das von der Vernunft objektiv (für alle vernünftigen Wesen notwendige) für moralisch gut Erkannte auch das, was dasjenige Vernunftwesen subjektiv für sich als moralisch gut erkennen und demzufolge wollen würde. Der Mensch jedoch schöpft die Bestimmungsprinzipien seines Willens nicht allein aus Vernunft, er ist kein rein vernünftiges Wesen, sondern ein teilvernünftiges, ein mit einem sinnlich-affizierten Willen ausgestattetes partielles Vernunftwesen. Das, was außer der Vernunft noch seinen Willen bestimmt, sind nach Kant die Neigungen, Komponenten unserer sinnlichen Veranlagung, die auf dem „Gefühl der Lust und Unlust beruhen“ ([5]). Aufgrund dieser Diskrepanz zwischen subjektivem Wollen und objektivem Vernunftgesetz wird der Mensch zum Adressaten einer "Nötigung", durch welche die Anerkennung und Beachtung der absoluten Verbindlichkeit objektiver Vernunftprinzipien und deren Priorität vor allen neigungsabhängigen Bestimmungen vom Subjekt eingefordert wird. Das, worin die Nötigung zum Ausdruck kommt, quasi ihr "Transportmittel", ist der Imperativ. Imperative drücken immer ein "Sollen" aus und bringen appellativ zum Ausdruck, „dass etwas zu tun oder zu unterlassen gut sein würde“ ([6]).

Kants Pflichtbegriff

Kant definiert den Begriff der Pflicht folgendermaßen: „Pflicht ist die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz“ ([7]). Die Vernunft ermöglicht uns, das Sittengesetz zu erkennen. Eine Handlung aus Pflicht ist also eine Handlung aus Achtung für das Gesetz. Pflicht soll das Motiv für das Handeln sein, nicht Freude, Abwendung von Übel oder Ähnliches. Wem das Gewissen gebietet, auf eine bestimmte Weise zu handeln, hat auch die Pflicht, so zu handeln. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass der Mensch nicht nur pflichtgemäß (nach Pflicht), sondern durch die Achtung vor dem Gesetz motiviert (aus Pflicht) handeln soll.

Hypothetischer Imperativ

Kant ist der Meinung, dass nur der gute Wille das einzig Gute ist. Begabung, Charakter oder günstige Umstände können auch zu schlechten Zwecken verwendet werden, aber der gute Wille ist an sich positiv zu bewerten und daher das höchste Gut. Sein Ausgangspunkt ist, dass eine Handlung durch praktische Vernunft bedingt sei. Weiter seien die Faktoren, welche das Handeln bedingen, keine Naturgesetze, sondern praktische Grundsätze:

  • Maximen (subjektive Grundsätze): selbstgesetzte Handlungsregeln, die ein Wollen ausdrücken
  • Imperative (objektive Grundsätze): durch praktische Vernunft bestimmt; Ratschläge, moralisch relevante Grundsätze. (Zitat: "..., das Gesetz aber ist das objektive Prinzip, gültig für jedes vernünftige Wesen, und der Grundsatz, nach dem es handeln soll, d.i. ein Imperativ.")

Bei Kant gibt es noch weitere Imperative, die aber nicht kategorisch sind, die so genannten hypothetischen Imperative. Diese funktionieren nach dem Prinzip: „wer den Zweck will, der will auch das zugehörige Mittel, diesen Zweck zu erreichen“. Hypothetische Imperative können allerdings seiner Meinung nach nicht als Grundlage einer moralischen Handlung dienen. Der hypothetische Imperativ verfolgt einen bestimmten individuellen Zweck und stellt eine Mittel-Zweck-Relation her. Ein hypothetischer Imperativ ist demnach lediglich eine Vorschrift, in der ein Ziel und die dazu notwendigen Mittel bestimmt werden. ("Lerne, damit du später einen Arbeitsplatz bekommst.") Der kategorische Imperativ unterwirft das Handeln formal einem allgemein gültigen Gesetz ohne Rücksicht auf einen bestimmten Zweck. ("Du sollst lernen.")

Vernunftwesen

Der Inhalt des kategorischen Imperativs als Grundprinzip der Moral lässt sich laut Kant allein aus der Vernunft herleiten. Der Mensch ist zwar vernunftbegabt, aber nicht allein durch Vernunft motiviert. Diese Möglichkeit der Zuwiderhandlung gegen die Vernunft macht das objektive moralische Prinzip zu einem kategorischen Imperativ, also zu einem allgemein gültigen Prinzip der Sittlichkeit. Die Vernunft ist nicht gebunden an körperliche oder geistige Unterschiede, die zwischen den Menschen oder zu irgendwelchen anderen vernunftbegabten Wesen bestehen.

Obschon Kant nicht behauptet, dass es außer dem Menschen noch andere vernunftbegabte Wesen gäbe, ließen sich doch rein vernunftgeleitete Wesen vorstellen. Da der Inhalt des kategorischen Imperativs (das objektive moralische Prinzip) sich aus der Vernunft ergibt, würden rein vernunftgeleitete Wesen sozusagen automatisch danach handeln, weshalb für solche Wesen dessen Prinzip keine Vorschrift, also kein Imperativ sein könnte.

„Alle Imperative werden durch ein Sollen ausgedrückt und zeigen dadurch das Verhältnis eines objektiven Gesetzes der Vernunft zu einem Willen an, der seiner subjektiven Beschaffenheit nach dadurch nicht notwendig bestimmt wird (eine Nötigung)[8]

Durch seine Vernunft ist der Mensch autonom (selbstgesetzgebend), wobei er sich aus Vernunft der "Nötigung"(s.o.) des kategorischen Imperativs unterwirft. Durch diese Autonomie besitzt der Mensch Würde und ist Zweck-an-sich. Der kategorische Imperativ verlangt, ihn immer auch als solchen zu behandeln (Zweck-an-sich-Formel, s.o.).

Parallelen und Ableitungen

Der kategorische Imperativ wird häufig als „Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu!“ erklärt. Diese so genannte Goldene Regel ist nicht mit der philosophischen Konstruktion des kategorischen Imperativs Kants verwandt. Die goldene Regel ist ein hypothetischer Imperativ.

Kritik

Der kategorische Imperativ ist zwar ein rein logischer Grundsatz, das Problem ist jedoch die Subjektivität der Maxime. Kant versucht diese zu objektivieren, indem er (sinngemäß) sagt, der Wille des eigenen Subjekts würde dadurch zum objektiven praktischen Gesetz, wenn der eigene Wille für den Willen jedes vernünftigen Wesens als gültig erkannt wird. Das ist für die Handlung richtig. Aber das Erkennen bleibt subjektiv. Und nun kann man aus reiner Vernunft sagen, dass man nicht aufgrund der subjektiven Sicht, was mein "vernünftiger Wille" sein soll, von einem anderen mit "seinem" Gesetz behandelt werden will. Indem man das kund gibt, dürfte niemand mehr, der diesen Einwand kennt, nach dem kategorischen Imperativ handeln, ohne die Betroffenen vorher nach Zustimmung gefragt zu haben. Andernfalls würde er sich mit seiner Handlung performativ selbst widerlegen.

Die Kritik von Marcus G. Singer am moralischen Rigorismus

Singer übt in seinem Buch Generalization in Ethics, New York 1971, eine differenzierte Kritik an Kant. Einerseits akzeptiert er Kants Unterscheidung zwischen moralischen Normen ("Geboten der Sittlichkeit" in der Sprache Kants) und Regeln der Klugheit bzw. Geschicklichkeit. Die letzteren gelten nur für den, der bestimmte Absichten hat. ("Wenn man gesund bleiben will, dann muss man Vitamine zu sich nehmen") Dies sind für Kant hypothetische Imperative.

Singer stimmt Kant insofern zu, als moralische Normen in ihrer Geltung nicht von den Absichten der handelnden Person abhängen. Sie gelten ohne irgendeine Bedingung dieser Art und gelten insofern "unbedingt".

Nach Meinung von Singer geht Kant jedoch über diese Bestimmung hinaus, wenn er moralische Normen als kategorische Imperative bezeichnet und diese in der 'Grundlegung zur Metaphysik der Sitten', Teil II, charakterisiert.Danach ist ein Imperativ dann "kategorisch", wenn er "eine Handlung als für sich selbst, ohne Beziehung zu einem andern Zweck, als objektiv-notwendig" hinstellt. Kategorischen Imperativen kommt eine "unbedingte und zwar objektive und mithin allgemein gültige Notwendigkeit" zu. Sie betreffen "nicht die Materie der Handlung und das, was aus ihr folgen soll, sondern die Form ..."

Dies kann man nun so verstehen - und offenbar hat Kant dies selber auch so gemeint -, dass die allgemeinen moralischen Normen wie "Lügen ist verboten" oder "Geliehenes Geld soll man zurückzahlen" unter keiner Bedingung eine Ausnahme zulassen. So darf man z. B. einen möglichen Mörder auch dann nicht anlügen, wenn man dadurch das Leben unschuldiger Menschen retten könnte.

Dieser Rigorismus Kants, der sich auch an dessen Einstellung zur Strafe und speziell zur Todesstrafe zeigt, führt nach Meinung von Singer zu fragwürdigen moralischen Entscheidungen.

Nach Singers Ansicht ist dieser Rigorismus keine notwendige Konsequenz aus dem von Kant formulierten Kategorischen Imperativ. Wenn meine Handlungsmaxime ist, notfalls auch zu lügen, wenn ich dadurch die Ermordung Unschuldiger verhindern kann, so kann ich ohne Probleme wollen, dass diese Maxime zu einem allgemeinen Gesetz erhoben wird. Die Gefahr, dass durch diese Erlaubnis zum Lügen niemand mehr darauf vertrauen kann, dass ihn ein anderer nicht anlügt, ist hier nicht gegeben.

„Sein Unterfangen, die Pflicht der gegenseitigen Achtung, wenn auch noch vorsichtiger als die ganze westliche Philosophie, aus einem Gesetz der Vernunft abzuleiten, findet keine Stütze in der Kritik. Es ist der übliche Versuch des bürgerlichen Denkens, die Rücksicht, ohne welche Zivilisation nicht existieren kann, anders zu begründen als durch materielles Interesse und Gewalt, sublim und paradox wie keiner vorher und ephemer wie sie alle. Der Bürger, der aus dem kantischen Motive der Achtung vor der bloßen Form des Gesetzes allein einen Gewinn sich entgehen ließe, wäre nicht aufgeklärt, sondern abergläubisch - ein Narr.“

Theodor W. Adorno: Dialektik der Aufklärung

„Damit, dass jeder nach seinem Gewissen handelt, hört weder das Chaos noch das Elend auf, welches daraus hervorgeht. Die formale Anweisung, mit sich selbst im Reinen zu bleiben, einen widerspruchslosen Willen zu haben, bildet keine Richtschnur, welche den Grund der moralischen Unruhe beheben könnte. Gibt es auch nur eine Schandtat, die nicht schon einmal mit gutem Gewissen begangen worden wäre?“

Max Horkheimer: Materialismus und Moral

„Nicht dass die Einzelnen ihr Handeln mit dem Naturgesetz der Allgemeinheit für vereinbar halten, sondern inwieweit es auch in Wirklichkeit damit vereinbar ist, gibt den Ausschlag für das Glück der Menschheit. Die Ansicht, dass der gute Wille - ein wie wichtiger Impuls er immer sein mag - das einzige Gute sei, die Bewertung der Handlung nur nach dem, was sie meint, und nicht nach dem, was sie im jeweiligen historischen Augenblick real bedeutet, ist idealistischer Wahn.“

Max Horkheimer: Materialismus und Moral

Quellen

  1. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Akademie-Ausgabe Kant Werke IV, S. 420, 18-20
  2. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Akademie-Ausgabe Kant Werke IV, S.420, 27 - 421, 5
  3. Seitenangabe der Erstausgabe Riga 1788; hier entnommen aus: Immanuel Kant: Kritik der praktischen Vernunft. Hrsg. von Horst D. Brandt und Heiner F. Klemme, Meiner, Hamburg 2003, ISBN 3-7873-1700-7, S. 41.
  4. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Akademie-Ausgabe Kant Werke IV, S. 412
  5. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Akademie-Ausgabe Kant Werke IV, S. 427, hrsg. v. Kraft/Schönecker (Meiner)
  6. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Akademie-Ausgabe Kant Werke IV, S. 413
  7. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Akademie-Ausgabe Kant Werke IV, S. 400, 18f.
  8. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Akademie-Ausgabe Kant Werke IV, S. 413, 12