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Widerrechtliche Entnahme

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Widerrechtliche Entnahme bezeichnet die Anmeldung einer Erfindung zu einem Patent durch einen Nichtberechtigten.

Merkmale der widerrechtlichen Entnahme sind:

  • Erfindungsbesitz eines Klägers bzw. eines Einsprechenden;
  • Wesentliche Identitaet zwischen angemeldeter bzw. patentierter Erfindung;
  • Kausalität (Gegenstand der Anmeldung bzw. des Patents muss ursächlich auf den Erfindungsbesitz des Verletzten zurückgehen ("Entnahme");
  • Widerrechtlichkeit der Entnahme

Widerrechtlichkeit der Entnahme besteht dann, wenn die Anmeldung ohne Einwilligung des Erfindungsbesitzers, dem die Erfindung entnommen wurde, erfolgt ist. [1]

  1. BGH GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer