Hoher Rat der Niederlande
Der Hohe Rat der Niederlande (niederländisch: Hoge Raad der Nederlanden ) ist das oberste ordentliche Gericht der Niederlande mit Sitz in Den Haag.
Zusammensetzung

Die Mitglieder des Hohen Rates werden durch königliches Dekret ernannt, aufgrund einer Dreiervorschlags der Zweiten Kammer der wiederum auf einem Vorschlag des Hohen Rates selbst beruht.
Die Richter sind auf Lebenszeit ernannt, treten aber mit 70 Jahren in den Ruhestand.
Der Hohe Rat besteht aus einem Präsidenten, 7 Vizepräsidenten und etwa 30 ordentlichen und 15 außerordentlichen Ratsherren (raadsheren).
Zuständigkeit
Rechtsmittel gegen Entscheidung einer Rechtbank (Untergericht) sind zunächst zum Gerechtshof (Obergericht) gegeben und von dort zum Hoge Raad.
Der Hoge Raad ist auch letztinstanzlich zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Appelationsgerichts der Niederländischen Antillen und Arubas.