Amt für Arbeitsschutz
Die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz sind die Überwachungs- und Beratungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Schutz und Sicherheit bei der Arbeit.
Aufgaben
Aufgabe der Ämter ist unter anderem die Überwachung der Einhaltung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften. In ihrer Funktion als Sonderordnungsbehörden nehmen sie hoheitliche Aufgaben wahr. Die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz sind außerdem Sensor für Arbeitsschutzprobleme und Ansprechpartner für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber in sämtlichen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Arbeitswelt. Sie sichern die Qualität des Arbeitsschutzsystems in Nordrhein-Westfalen; d.h. sie koordinieren alle mit dem Arbeitsschutz in Verbindung stehenden Aktivitäten im Land.
Kooperation
In der Durchführung ihrer Aufgaben suchen die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bewusst den Kontakt mit allen am Arbeitsschutz beteiligten Personen, Organisationen und Institutionen. Das Ziel ist, eine partnerschaftliche Kooperation zu erreichen. Diese manifestiert sich z.T. in Gemeinschaftsprojekten – sog. Netzwerken – wie z.B. „INGA“ (Initiative Gesunde Arbeitswelt Münsterland), dem „Runden Tisch Siegen“ oder auch dem Projekt „Gesünder Arbeiten mit System“.
Standorte
Staatliche Ämter für Arbeitsschutz gibt es in Aachen, Arnsberg, Coesfeld, Dortmund, Essen, Köln, Mönchengladbach, Recklinghausen, Siegen und Wuppertal. Die ehemaligen Ämter für Arbeitsschutz in Detmold und Paderborn wurden mit den Staatlichen Umweltämtern Bielefeld und Minden zum mitllerweile jedoch wieder aufgelösten Staatlichen Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Ostwestfalen-Lippe zusammengelegt.