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Segway Personal Transporter

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Segway im Robotermuseum in Nagoya.
Im Februar 2006 hat die Saarbrücker Polizei den Segway getestet.
Der Erfinder des Segway Dean Kamen.

Der Segway Personal Transporter (Segway PT, früher HT für Human Transporter, bei einigen deutschen Länderpolizeien auch Selbstbalance-Roller genannt) ist ein Elektroroller, der eine Person befördern kann. Er wird seit Dezember 2001 von Segway Inc. aus Bedford im US-Bundesstaat New Hampshire hergestellt.

Aufbau und Funktionsweise

Das Fahrzeug ähnelt optisch einem Handrasenmäher. Zwischen den durch zwei Elektromotoren angetriebenen Rädern befindet sich eine Plattform wenige Zentimeter über dem Boden, auf der ein Mensch stehen kann und die durch eine elektronische Steuerung im Gleichgewicht gehalten wird. Die Stromversorgung erfolgt über je zwei Batteriepacks aus Nickel-Cadmium-Akkus bzw. teureren Lithium-Ionen-Akkus für eine größere Reichweite des Gefährts.

Die aktuelle Standardversion i2 des Segway PT wiegt 47,7 kg; die Reichweite pro Akkuladung wird vom Hersteller mit bis zu 39 km angegeben, abhängig von Fahrweise, Fahrergewicht, Untergrund und anderen Faktoren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt bis zu 20 km/h.

Bei diesem Fahrzeug werden Vor- und Rückwärtsfahrt durch Gewichtsverlagerung nach vorne und hinten gesteuert, bei senkrechtem Körperstand bleibt der Roller stehen. Die Links-Rechts-Steuerung erfolgt bei den neuesten Modellen i2 und x2 durch Kippen der Haltestange nach links und rechts. Bei den Modellen bis 2006 erfolgte die Rechts-Links-Steuerung über einen Drehschalter am Griff der lenkerähnlichen, aber starren Haltevorrichtung.

Entwicklungsgeschichte

Seine Entwicklung verdankt dieser Roller eigentlich einem vorausgehenden Produkt, auf dem er technisch aufbaut.

Mitte der 1990er Jahre entwickelte der amerikanische Erfinder Dean Kamen einen Rollstuhl, der sich bei Bedarf auf nur 2 Räder aufstellen konnte, eine Sensation, da ein Behinderter plötzlich wieder „in gleicher Ebene” wie ein Nicht-Behinderter agieren konnte. Das Produkt fand sofort hohen Anklang und erregte weltweites Interesse.

Die besonders strengen Behindertenorganisationen der US-Behörde verweigerten dieser Idee aber die Zulassung, da sie zuerst (zum Schutze der Konsumenten) die Permanenztauglichkeit der Elektronik anzweifelten – umfangreiche und langwierige Test behinderten die rasche Markteinführung.

Daher setzte man diese „Gleichgewichts”-Elektronik im Segway Human Transporter ein. Da der Schwerpunkt durch die jetzt stehende Person sogar noch weit höher und damit viel labiler als bei einem Rollstuhl war, sollte diese Leistung die Behindertenorganisationen rascher überzeugen. Es gibt jetzt auch den „aufstehenden Rollstuhl”, doch wirklich bekannt wurde nur der Segway.

Die Entwicklung des Segway PT (Codename Ginger) wurde von vielen Gerüchten begleitet, da unter anderen der Amazon.com-Chef Jeff Bezos an der Finanzierung des Projektes beteiligt war.

Design der zweiten Generation

Im August 2006 stellte Segway die Produktion der bisherigen Modelle ein und kündigte eine neue zweite Generation an, die viele Merkmale des bisherigen Transporters verbessert. Neue Werkstoffe, neues Design und neue Funktionen, die nahezu jedes Teil des Personal Transporters betrafen, wurden eingesetzt. Die PTs der zweiten Generation, die in den beiden Produktlinien i2 und x2 vermarktet werden, geben dem Fahrer insbesondere die Möglichkeit das Fahrzeug zu steuern, indem er sich nach links oder recht lehnt. Sie entsprechen damit einer intuitiven und natürlichen Art sich zu fortzubewegen. Auch andere Features wurden integriert, so z. B. der drahtlose InfoKey.

Praxiseinsatz und Sonderanwendungen

Außerhalb von Deutschland

Die erste Demonstration des Gerätes fand am 3. Dezember 2001 statt. Zahlreiche prominente Persönlichkeiten wie Steve Jobs prophezeiten im Vorfeld, dem Fahrzeug würde die Zukunft des Verkehrs in den Städten gehören. Die Kapazität der Produktionsanlage wurde für 40.000 Stück monatlich angelegt, aber in den ersten 21 Monaten nach der Markteinführung konnten lediglich etwa 6.000 Exemplare verkauft werden. In vielen europäischen Städten darf der Segway bereits gefahren werden und vor allem in Italien erlebt das Gerät derzeit eine hohe Nachfrage. Aber auch in anderen europäischen Städten ist bei steigenden Benzinpreisen mittlerweile eine erhöhte Nachfrage festzustellen.

Vermietung in Österreich

In Österreich ist der Segway aus rechtlicher Sicht dem Fahrrad gleichgestellt. Dieser Umstand erlaubt die Vermietung und Anwendung des Rollers für viele Bereiche z. B. Werbefahrten oder Stadtrundfahrten.

Dies ist aber nur noch kurze Zeit möglich, da die EU-Richtlinie 2002/24/EU bald auch in Österreich umgesetzt werden wird. Die Richtlinie besagt, dass alle Elektrofahrzeuge - unabhängig von Größe und Leistung — als Kraftfahrzeuge gelten und somit eine EU-Betriebserlaubnis benötigen — die der Segway bisher nicht erhalten hat.

Niederlande

Seit dem 1. Januar 2007 darf in Holland der Segway nur noch auf Privatgelände genutzt werden. Bis Ende 2007 soll eine Untersuchung des Nationalen Wissenschaftlichen Instituts für Verkehrssicherheit ausweisen, ob eine erneute Zulassung in öffentlichen Verkehrsräumen erfolgen kann. Parlament (Tweede Kamer) und Regierung (Verkehrsminister C. Eurlings) stehen einer Zulassung des Segway positiv gegenüber. Möglicherweise können bereits vor Abschluss der Untersuchung Ausnahmegenehmigungen für Behinderte erteilt werden. Die niederländische Polizei setzt auf dem sehr weitläufigen Amsterdamer Flughafen Schiphol in Innenräumen Segways für Polizisten ein.

Deutschland

In Deutschland läuft das Zulassungsverfahren. Die Nutzung des Fahrzeugs ist momentan ohne Sondergenehmigung nur auf Privatgelände erlaubt.

Nach einer dreimonatigen Erprobung von drei Segways für Streifenfahrten der Saarbrücker Polizei, die im Februar 2006 erfolgreich beendet wurde, sprachen sich sowohl das saarländische Innen- als auch das Wirtschaftsministerium für eine schnelle Zulassung des Segways in Deutschland aus.

In den Bund-Länder-Gremien wurde im März und Mai über die Details der Zulassung beraten. Empfohlen wurde eine Fahrt auf Radwegen und Bürgersteigen. Das Fahren könnte bereits ab einem Alter von 15 Jahren ohne Führerschein erlaubt werden. Wie beim Fahrrad werden Klingel und Beleuchtung wahrscheinlich vorgeschrieben. Eine Helmpflicht ist nicht vorgesehen.

Im Saarland wurde am 25. April 2007 die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen. Er darf auf Rad- und Fußwegen, in Tempo-30-Zonen und innerörtlichen Straßen genutzt werden, entschied das Innenministerium des Saarlands. Dies gilt als Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Regelung. Jedoch benötigt man für den Betrieb einen Mofa-Führerschein, eine Schulung durch Segway, ein Versicherungskennzeichen und eine Ausnahmegenehmigung des saarländischen Innenministeriums.

Seit dem 10. Juli 2007 ist der Segway auch in Hamburg zugelassen. Voraussetzung sind ein Mofa-Führerschein, eine KFZ-Haftpflichtversicherung sowie eine Genehmigung des Landesbetriebs Verkehr (LBV).

Auch in NRW kann der Segway seit dem 10. Juli 2007 mit einer Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Eine TÜV-Abnahme, die Genehmigung einer der Bezirksregierungen NRW's und ein Versicherungskennzeichen sind nötig, um den Segway legal im Straßenverkehr bewegen zu können. Seit Oktober 2007 werden auch in der Domstadt Köln Stadtführung mit dem Segway angeboten.

Seit dem 13. August 2007 ist der Segway auch in Bayern per Sondergenehmigung zugelassen. Voraussetzungen sind ein Mofa-Führerschein, eine KFZ-Haftpflichtversicherung, Beleuchtungseinrichtungen, eine Klingel sowie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung erstreckt sich allerdings ausschließlich für Mofa-Wege, Straßen und landwirtschaftliche Wege, entschied die Bayerische Behörde. Stadtführungen werden in München auch angeboten.


Die aktuelle Basisversion i2 des Segway Personal Transporters wird in Deutschland für rund 7000 € verkauft.

Vor- und Nachteile

Vorteile

Der Segway fährt abgasfrei und geräuscharm durch die Städte und beansprucht dabei eine Fläche, die kaum größer ist als die fahrende Person selbst. Im Rahmen der EU-Smogverordnung und einem damit möglichen Fahrverbot in Städten darf der Segway weiterhin gefahren werden. Eine Akkuaufladung für eine Reichweite von knapp 40 km verbraucht ca. 1 kWh.

Nachteile

Der Segway wird stehend gefahren. Häufige Benutzer, die das Gerät mit gestreckten Beinen fahren, berichten von einer unangenehmen Ergonomie nach längeren Fahrten.

Der Anschaffungspreis des Segways und die Folgekosten (z. B. über 1.500 Euro für ein neues Lithium-Ionen-Akkupaar) sind sehr hoch. Ein Rechenbeispiel zu den Akkukosten: Setzt man eine Lebensdauer von 300 bis 500 Ladezyklen an, dann übersteigt der Preis für die Akkus die Stromkosten für alle Akkuladungen zusammen (überschlagsmäßig 500 mal eine Kilowattstunde à 20 Cent, d. h. insgesamt ca. 100 Euro) erheblich.

Die Konkurrenz durch das Fahrrad ist enorm, da der Segway meist dieselben Wege benutzt. Der Segway ist mit fast 48 kg extrem schwer, ca. 4 mal so schwer wie ein modernes Fahrrad. Auch kostet ein Segway ca. 10 bis 20 mal so viel. Auf dem Segway kann man nicht sitzen und er fährt nicht schneller als ein Fahrrad.

Durch den hohen Preis gerät er zudem in Konkurrenz mit billigen Autos, Motorrädern und Mofas, deren Leistungen wesentlich größer sind. Diese Nachteile können als Hauptgründe für den geringen Verkaufserfolg betrachtet werden.

Sonstiges

  • Haribo hatte 2006 den Segway in seiner Werbung und als Online-Spiel.
  • Der Segway kommt in vielen Fernsehserien vor (z. B. South Park).
  • Der Keyboarder der Band Rammstein, Flake, nutzte während der Völkerball-Tour 2005 einen Segway auf der Bühne.
  • Im Freizeitpark Belantis bei Leipzig kann man das Segway benutzen.
  • In seinem Herkunftsland wird die Benutzung eines Segway PT vor allem Nerds zugeschrieben.
Commons: Segways – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien