Volkstumspolitik
Volkstumspolitik ist eine rein deutsche Begriffsprägung, die nach dem Ersten Weltkrieg und den im Versailler Vertrag verfügten Gebietsabtretungen zur Entfaltung kam. Ihre praktische Ausgestaltung erfuhr sie im „Dritten Reich“ zunächst mit dem Anschluss des Saarlandes 1935, dem Anschluss Österreichs als „Unternehmen Otto“ und der Eingliederung des Sudetenlandes 1938 und dann massiv mit Kriegsbeginn gegen Polen und dem Russlandfeldzug als „Unternehmen Barbarossa“ parallel neben Himmlers „Programm Heinrich“. Volkstumspolitik beinhaltet im "Großdeutschen Reich" die außenpolitische rasseimperialistische Verlängerung der „Nürnberger Gesetze“ vom „Reichsparteitag der Freiheit“ am 15. September 1935, die als so genannte Blutschutzgesetze die „Reinheit des deutschen Blutes“ und das „artverwandte Blut“ zunächst vor der „Vermischung“ mit „Juden“, „Negern“ und „Zigeunern“ bewahren sollten, bis mit Kriegsbeginn im Osten und der geplanten Ausweitung deutschen bzw. 'germanischen' Volkstums bis zum Ural der Schutz vor den „Fremdvölkischen“ und deren "Umvolkung" über graduelle Einbürgerung bis zur Endstufe der "Reichsbürgerschaft" oder Bekämpfung bis zur Vernichtung hinzukamen. Sie ist also zentraler Herrschaftsbegriff des Nationalsozialismus.
Hintergrund
Der Begriff „Volkstum“
Volkstum ist ein von Friedrich Ludwig Jahn in die deutsche Nationaldiskussion eingeführter Begriff, und zwar bereits im Titel seines 1810 zum ersten Mal erschienenen Buches „Deutsches Volksthum“. Direkter Auslöser des Buches ist die mit Napoleon erfolgende Besetzung der deutschen Kleinstaaten, die in den „Befreiungskriegen“ von 1813-1815 zu einer ersten nationalen Aufbruchstimmung führt.
Jahn stellt das Wort in folgende Reihung: „Volk“ → „Volksthum“ → „volksthümlich“ → „Volksthümlichkeit“. Es steht gleichberechtigt neben „Deutschheit“ (vgl. Deutschtum) und richtet sich gegen alle, vor allem durch Frankreich geprägte „Ausländerei“. Alle aus „national“ abgeleiteten Bildungen gelten ihm als „aufgezogene Missgeburten“. Seine ausführlicheren Definitionen von „Volksthum“ sind:
- „Es ist das Gemeinsame des Volks, sein innewohnendes Wesen, sein Regen und Leben, seine Wiederzeugungskraft, seine Fortpflanzungsfähigkeit.“
- „Nichts ist ein Staat ohne ein Volk, ein seelenloses Kunstwerk; nichts ist ein Volk ohne Staat, ein leibloser luftiger Schemen, wie die weltflüchtigen Zigeuner und Juden. Staat und Volk in Eins ergeben erst ein Reich, und dessen Erhaltungsgewalt bleibt das Volksthum.“[1]
Dieser von Jahn initiierte Volkstumsdiskurs, der auf eine erst 1871 erfolgende deutsche Nationalstaatsbildung zielt, führt bei der Identitätsbildung künftiger deutscher Nationalstaatsbürger zu einem inflationären Gebrauch des Adjektivs „teutsch“/„deutsch“, das allen Selbstverständlichkeiten des Lebens vorangestellt werden kann, bis sogar die Natur mit Wald, Baum (z. B. Eiche), Wiese, Berg, Tal, Fluss (z. B. Rhein) und See eine „deutsche“ wird.
Wie der Panslawismus zur späten osteuropäischen Nationalstaatsdiskussion gehört, so die Rede vom „deutschen Volksthum“ und der „Deutschheit“ zu ihrem westlichen Anlieger, der es hinwiederum in der Überwindung deutscher ‚Kleinstaaterei‘ den bereits nationalstaatlich verfassten Westeuropäern gleichtun möchte.[2]
„Volkstum“ und „Lebensraum“
Diente der Begriff „Volkstum“ zur Herausbildung einer nationalsprachlich eingegrenzten Identität, die sprachwissenschaftlich ins frühe Mittelalter zurückverfolgt wurde, so machte es sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts die von Gustaf Kossinna vertretene Ethnoarchäologie zur Aufgabe, materielle Nachweise für das Herkunftsgebiet eines Volkes zu erbringen. Dieser Archäologie lag daran, die Migrationsrouten frühmittelalterlicher Völker nachzuziehen, die ihre Herkunftsländer verlassen hatten und in die römische Welt einwanderten. Für den Alldeutschen Verband und den Deutschen Ostmarkenverein hieß das, dass sie auf die Herkunftsgegenden der Ost-Germanen (Burgunder, Goten, Lugier, Rugier, Wandalen) nationale Gebietsansprüche bis zum Bug gegenüber den slawischen Völkern geltend machten. Denn „weit über die heutige deutsche Ostgrenze hinaus (...) bis tief nach russisch Polen hinein“ förderten die Archäologen „echt germanisches Gepräge“ zu Tage.[3] Unter diesem Blickwinkel konnte die mittelalterliche Ostsiedlung einschließlich der Ostexpansion der deutschen Ordensritter als „Rückkehr“ in die „Urheimat“ gedeutet werden.[4] Annähernd zeitgleich entwickelte Friedrich Ratzel seine Vorstellungen von „geopolitischen Lebensräumen“, so dass der imperialistischen Idee vom „Lebensraum im Osten“, der in künftiger „Grenzkolonisation“ zur Herausbildung eines bereits von Friedrich List erträumten „Großgermanischen Reichs“ zu re-„germanisieren“ gewesen wäre, volkstumspolitisch der Boden bereitet war.
Weimarer Republik
Mit den neuen Grenzziehungen nach dem „Versailler Vertrag“ vor allem im Osten, der so festgeschriebenen Schrumpfung des Reichsgebiets und der Auflösung Österreich-Ungarns lebten 10 Millionen sich zu den Deutschen zählende Menschen außerhalb der Reichsgrenzen. Mit von deutschen Volksgruppen organisierten Volksabstimmungen in Nordschleswig, Oberschlesien oder in Kärnten sollten die neuen Grenzziehungen als den Vorgaben des Völkerbundes widersprechend in Frage gestellt werden. Noch frei vom „Rasse“-Prinzip und „Volksgemeinschafts“-Ideologie nahm sich der „Verein für das Deutschtum im Ausland“ (VDA) aller außerhalb der Reichsgrenzen lebenden Deutschen und ihrer landsmannschaftlichen Interessen an, zeigte aber z. B. 1932 in Königsberg in einer von Hans Rothfels übernommenen Ortsgruppe volkspolitisches Engagement an der Ostgrenze zu Polen.[5] Vorwiegend preußisch motivierte und drastische Forderungen stellte der 1894 gegründete „Deutsche Ostmarkenverein“. Noch folgenreicher waren die 1931 gegründeten „Volksdeutschen Forschungsgemeinschaften“ (VFG). Alle waren zeitig durch Personen, die mindestens einem der Vereine als Mitglied angehörten, miteinander vernetzt, wobei Albert Brackmann von wichtigster Bedeutung war.
„Drittes Reich“
Im „Dritten Reich“ war Volkstumspolitik zunächst Angelegenheit des Führerstellvertreters Rudolf Heß. Er sorgte noch 1933 mit einer vertraulichen Verfügung für die „Zusammenfassung der gesamten grenz- und auslandsdeutschen Arbeit“[6]. 1935 erfolgte weitere organisatorische Zentralisierung mit der „Volksdeutschen Parteidienststelle“, bis die durch eigene Bestrebungen gleichgeschalteten Vereinigungen weitere Koordinierung in der 1936 gegründeten „Volksdeutschen Mittelstelle“ (VOMI) erfuhren. Eine führende Rolle spielte dabei der 1933 von Franz Lüdtke gegründete und später von Theodor Oberländer geführte „Bund Deutscher Osten“ (BDO). Mit seiner Gründung erlosch die Selbstständigkeit vieler ostdeutscher Volkstumsvereinigungen, allen voran der „Deutsche Ostmarkenverein“.
Nachdem Heinrich Himmler sich am 7.10.1939 selbst aufgrund eines Erlasses von Hitler zum „Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums“ ernannt hatte, gliederte er 1941 die VOMI als Hauptamt in den Apparat der SS ein. Ihr oblag bereits die Rückführung und Neuansiedlung von in Osteuropa zersplittert lebenden deutschen Volksgruppen, die 1939-1940 in der ersten „Heimführungs-Aktion der Volksdeutschen“ zu einer ersten großen Vertreibungswelle in den als „altem deutschen Volks- und Kulturboden im Osten“ bezeichneten Territorien Polens führte. Im Sinne der von Kossinna entwickelten Ethnoarchäologie hieß es in diesem Zusammenhang in einem von „G.M.“ gezeichneten Aufsatz unter der Überschrift „Der Siedler im Osten ist kein ‚Kolonist‘ “: „Wer im Ostraum siedeln wird, der pflügt auf heiligem Boden!“ [7]
Eindeutschung
In den annektierten Gebieten und den für die spätere Eingliederung vorgesehenen CdZ-Gebieten wurde ein von den SS-Hauptämtern zentral geleitetes Eindeutschungsprogramm durchgeführt. Ziel des Eindeutschungsprogramms war die Zerstörung der nationalen Identität der Bevölkerung in diesen Gebieten. Im Wesentlichen bestand dieses Eindeutschungsprogramm aus drei Komponenten, die voneinander unabhängig waren. Die erste Maßnahme verlieh fremden Staatsbürgern dieser Gebiete die deutsche Staatsbürgerschaft, je nach Einstufung in die Deutsche Volksliste (DVL) mit gestaffelten Rechten. Wer trotz entsprechender rassenpolitischer Klassifizierung nicht freiwillig in die DVL eintrat, wurde mit KZ-Haft bedroht. Die zweite Maßnahme war das so genannte Wiedereindeutschungsverfahren, das die Betroffenen zur Zwangsarbeit im Reich verpflichtete. Die dritte Maßnahme klassifizierte die „volksdeutschen“ Umsiedler in so genannte A-, O- und S-Fälle. A-Fälle durften nur im Altreich leben, O-Fälle waren für die neuen Siedlungsgebiete im Osten bestimmt, S-Fälle waren Sonderfälle. Diese Menschen sollten entweder ins Generalgouvernement abgeschoben werden oder in ihr Herkunftsland zurückkehren.
Generalplan Ost
Hauptartikel: Generalplan Ost
Ziel der Volkstumspolitik war, alle Gebietseroberungen bis zum Ural nach dem ins Auge gefassten Endsieg in das „Heilige germanische Reich deutscher Nation“ zu integrieren, und zwar nicht als Kolonien, sondern als Teile dieses Reichs. Himmler nannte dies Programm Heinrich. Für dessen Verwirklichung veranschlagte er einen Zeitraum von 20 Jahren, was seiner Lebensperspektive entsprach. Als für die zunächst erfolgende ‚Kolonisation‘ des Ostens wie keinen Zweiten geeignet sah Himmler Odilo Globocnik, seinen „Mann im Osten“, an. In der auf den Sieg erfolgenden „arbeitsreichsten Zeit unseres Lebens“, nämlich dem „Kampf um die Gewinnung des Friedens“, „müssen wir den Siedlungsraum des Ostens noch kultivieren und besiedeln und für die europäische Kultur erschließen“ (Rede Himmlers am 23.11.1942 in der SS-Junkerschule Bad Tölz [8]). Nach Himmlers Vorstellungen sollten einmal 400-500 Millionen „germanische“ Bewohner in ganz Europa einen endgültigen Schutzwall gegen „Asien“ und seine in der Nachfolge von Hunnen, Magyaren, Mongolen und Tataren fantasierten Völkersturmwellen von jenseits des Urals bilden. Um das Besiedlungsziel zu erreichen, sollten anstelle der „rassisch und politisch unerwünschten überflüssigen“ Bevölkerung siedlungswillige SS-Leute, „germanische“ Umsiedler aus ganz Europa, Übersee und „Eindeutschungsfähige“ aus den eroberten Ostgebieten angeworben werden. Einzelne „Fremdvölkische“ konnten so über die "Deutsche Volksliste" bürokratisch erfasst werden und auf deutsche Einbürgerung hoffen,[9] wenn sie nicht gleich mit dem „jüdischen Bolschewismus“ oder Russen als minderwertige Slawen identifiziert wurden. So mussten schon im Krieg zwischen 1941-1945 27 Millionen Sowjetbürger sterben.[10]
Anwachsen des jüdischen Bevölkerungsanteils im Machtbereich von „Großdeutschland“
Für die volkstumspolitischen Zielsetzungen hatte sich ab 1938 mit dem Anschluss Österreichs und vor allem in den mit Kriegsbeginn in den deutschen Machtbereich fallenden osteuropäischen Gebieten ein Problem ergeben, dessen sich die NS-Führer nicht sofort bewusst waren: Während die Anzahl der jüdischen Deutschen, von denen 1925 550 000 in der Weimarer Republik lebten, durch Auswanderung seit 1933 beständig abgenommen hatte, hatten es die auf „Germanisierung“ und auf Eroberung von „Lebensraum im Osten“ versessenen Deutschen 1939 und 1941 neben der slawischen Einwohnerschaft auf einmal mit 3,2 Millionen polnischen und 2,7 Millionen sowjetischen Juden zu tun.[11] Für die deutschen Machthaber lief das nach den massiven Tötungsaktionen der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD innerhalb des Kriegsgeschehens auf die „Endlösung der Judenfrage“ vor allem in den unter Globocniks Befehl stehenden Vernichtungslagern in der „Aktion Reinhardt“ hinaus.
Juristische Aufarbeitung der Volkstumspolitik des "Dritten Reiches"
Im Prozess Rasse- und Siedlungshauptamt der SS wurden 1947/1948 Verantwortliche der Berliner Zentralstellen, der drei SS-Hauptämter, angeklagt und verurteilt. Die Moskauer Deklaration von 1943 hatte festgelegt, dass die Täter generell in den Ländern vor Gericht gestellt werden sollten, in denen sie ihre Taten begangen hatten. Infolgedessen wurde in Polen dem Reichsstatthalter und Gauleiter des Warthelandes, Arthur Greiser, und Danzig-Westpreußens, Albert Forster, der Prozeß gemacht. In Frankreich wurde der Reichsstatthalter und Gauleiter des besetzten Elsaß, Robert Wagner, verurteilt, in Jugoslawien der Gauleiter und Reichsstatthalter Kärntens und der besetzten Gebiete Kärntens und der Krain, Friedrich Rainer. Während vom amerkanischen Militärtribunal nur Freiheitsstrafen ausgesprochen wurden, verurteilten die Gerichte der besetzten Länder die Angeklagten zum Tode.
Gegenwart
In Deutschland ist „Volkstumspolitik“ ein endgültig kompromittierter Begriff. Das liegt nicht zuletzt am „Turnvater“ Jahn selbst, wenn er in Bezug auf Menschen von „schmutzigem Nichts“ neben den „Edelvölkern der Erde“, von „verächtlichstem Auskehricht des Menschengeschlechts“ spricht. Von den Deutschen aber sagt er: „Welches Volksthum steht am Höchsten, hat sich am Meisten der Menschheit genähert? Kein Anderes, als was den heiligen Begriff der Menschheit in sich aufgenommen hat, mit einer äußeren Allseitigkeit sie sinnbildlich im Kleinen vorbildet, wie weiland volksthümlich die Griechen, und noch bis jetzt weltbürgerlich die Deutschen, der Menschheit heilige Völker.“[12]
Nicht zu übersehen ist jedoch, dass das mit dem Begriff im Grunde auch Gemeinte fortdauert, nämlich eingebettet ins Selbstbestimmungsrecht der Völker im menschenrechtlichen Rahmen Minderheitenschutz gegenüber einem als fremd empfundenen Nationalstaat oder einer belagernden feindlichen Macht zu verdienen. Das zeigt sich im Europa der Gegenwart zwischen Flamen und Wallonen in Belgien, wobei jedoch vor allem ökonomische Erwägungen der Flamen von Ausschlag sind, in Frankreich von Seiten der Korsen, Bretonen und Basken, in Spanien von Seiten der Basken und Katalanen, in England von Seiten der Nordiren und nicht zu vergessen im ehemaligen Jugoslawien, wo menschenrechtliche Erwägungen wie nirgends sonst in Europa zu berücksichtigen sind.
In Deutschland wird seit den 1990er Jahren geklärt, welche Wissenschaften und Wissenschaftler der NS-Volkstumspolitik willig zuarbeiteten. Denn die Volkstumsforschung erhielt im Krieg immerhin jährliche Zuwendungen von mindestens 2 Millionen Reichsmark von staatlicher Seite. Inzwischen gibt es kaum mehr einen Wissenschaftszweig, der bei unterstützenden Handreichungen für Himmlers „Reichskommissariat für die Festigung deutschen Volkstums“ als nicht involviert angesehen werden dürfte. Namentlich hervorgehoben werden z. B. für Agrar-, Geschichts-, Bevölkerungswissenschaft, Volkskunde und Geografie folgende Persönlichkeiten aus dem etwa 1000 Personen umfassenden Umkreis der seit 1931 existierenden „Volksdeutschen Forschungsgemeinschaften“ (VFG) [13]:
Hermann Aubin, Max Hildebert Boehm, Albert Brackmann, Werner Conze, Erich Keyser, Konrad Meyer, Emil Meynen, Theodor Oberländer, Otto Reche, Theodor Schieder, Peter-Heinz Seraphim, Ernst Zipfel.
Anmerkungen
- ↑ Friedrich Ludwig Jahn, Deutsches Volksthum, Hildesheim-New York 1980 (Neudruck), S. 7-9, 18.
- ↑ Hermann Glaser, Spießerideologie. Von der Zerstörung des deutschen Geistes im 19. und 20. Jahrhundert und dem Aufstieg des Nationalsozialismus, Frankfurt/M-Berlin-Wien 1979; Hagen Schulze, Staat und Nation in der europäischen Geschichte, München 1999.
- ↑ H. Merbach, Die Slawenkriege des deutschen Volkes. Ein nationales Hausbuch, Leipzig 1914, S. 3.
- ↑ Patrick J. Geary, Europäische Völker im frühen Mittelalter. Zur Legende vom Werden der Nationen, Frankfurt a. M. 2002, S. 45 f.
- ↑ Ingo Haar, „Revisionistische“ Historiker und Jugendbewegung: Das Königsberger Beispiel, S. 72 f. in: Peter Schöttler (Hg.), Geschichtsschreibung als Legitimationswissenschaft 1918-1945, Frankfurt/M. 1999, S. 52-103.
- ↑ Vgl. I. Haar, S.101.
- ↑ Der Reichsführer SS, SS=Hauptamt=Schulungsamt (Hg.), SS=Leitheft – Kriegsausgabe, Jg. 6, Folge 2b, S. 2-6; 6-10.
- ↑ Abdruck und Analyse der Rede in Himmlers und Hitlers Symbolpolitik mit mittelalterlichen Herrschern
- ↑ Diemut Majer, 1993.
- ↑ Peter Jahn, 27 Millionen, in: Die Zeit v. 14.6.2007, Zeitläufte, S. 90.
- ↑ Arno J. Mayer, Der Krieg als Kreuzzug. Das Deutsche Reich, Hitlers Wehrmacht und die „Endlösung“, Reinbek bei Hamburg 1989, S. 99, 290.
- ↑ F. L. Jahn, S. 21-27.
- ↑ Michael Fahlbusch: Für Volk, Führer und Reich! Volkstumsforschung und Volkstumspolitik 1931-1945.
Literatur
- Wolfgang Benz u.a. (Hg.), Enzyklopädie des Nationalsozialismus, München 1997.
- Michael Burleigh, Germany Turns Eastwards. A Study of Ostforschung in the Third Reich, London 2002 (zuerst 1988).
- Michael Fahlbusch, Wissenschaft im Dienst nationalsozialistischer Politik? Die „Volksdeutschen Forschungsgemeinschaften“ von 1931-1945, Baden-Baden 1999.
- Ingo Haar, Historiker im Nationalsozialismus. Deutsche Geschichtswissenschaft und der „Volkstumskampf“ im Osten, Göttingen 2000.
- Heinz Höhne, Der Orden unter dem Totenkopf. Die Geschichte der SS, Augsburg (Weltbild) 1995. Darin Kapitel 12: Die Volkstumspolitik im Osten.
- Friedrich Ludwig Jahn, Deutsches Volksthum, Hildesheim-New York 1980 (Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1813).
- Diemut Majer, "Fremdvölkische" im Dritten Reich. Ein Beitrag zur nationalsozialistischen Rechtssetzung und Rechtspraxis in Verwaltung und Justiz unter besonderer Berücksichtigung der eingegliederten Ostgebiete und des Generalgouvernements, Schriften des Bundesarchivs, Bd. 28, München (Oldenbourg Wissenschaftsverlag) 1993. ISBN 978-3-486-41933-7.
- Winfried Schulze/Otto Gerhard Oexle (Hg.), Deutsche Historiker im Nationalsozialismus, Frankfurt a. M. 1999.