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Eduard von Bomhard

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Eduard Peter Apollonius Ritter von Bomhard (* 2. Oktober 1809 in Bayreuth, † 30. September 1886 in München) war ein königlich-bayerischer Politiker und von 1864 bis 1867 Justizminister des Königreichs Bayern.

Lebenslauf

Er wurde als Sohn des bayerischen Regierungs- und Finanzdirektors Johann Ernst Georg Friedrich von Bomhard und dessen zweiter Ehefrau Wilhelmine Grüb in Bayreuth geboren. 1828 Studium Philosophie, Rechtswissenschaft Univ. Würzburg, Würzburg; Heidelberg, Heidelberg; München, [[Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg|Heidelberg]. Zu Würzburg ehelichte er am 7. August 1838 die Oberjustizratstochter Magdalena Stecher.

Beruflicher Werdegang

1836 Mitarbeiter Generalprokuratur Zweibrücken; 1838 Friedensrichter Zweibrücken. Von 1843 an hatte er unterschiedliche Ämter im Justizdienst in der Pfalz und in Bayern inne. 1842 Staatsprokurator Tribunal Landau/Pfalz; 1852 Bezirksgerichtspräsident Landau/Pfalz; 1857 Oberappellationsgerichtsrat München, 1859 Oberstaatsanwalt Appellationsgericht Amberg; 1862-1864 Kommissionsmitglied zur Ausarbeitung gesamtdeutsche Zivilprozessordnung, Von 1862 bis 1864 vertrat er das Königreich Bayern in der in Hannover tagenden Juristenkommission zur Erarbeitung einer gesamtdeutschen Zivilprozessordnung. 1864-1867 Justizminister Bayern,Berufung zum Kabinettschef des Königs, welche er ablehnte wie auch noch eine nochmalige Übernahme des Justizministeriums 1872.Staatsrat, Reichsrat der Krone Bayern Lebenszeit; Staatsrat in a.o.D.

Politik

Von 1863 bis 1867 vertrat von Bomhard den Wahlkreis Forchheim als Abgeordneter in der bayerischen Abgeordnetenkammer, der zweiten Kammer des bayerischen Parlaments. Politisch vertrat er eine konservative Richtung und galt als ausgezeichneter Fachmann.

Vom 1. August 1864 bis zum 30. April 1867 war er Justizminister des Königreiches Bayern. Er schied aus dem Ministerium aus, da er zum 1867 lebenslänglichen Reichsrat der Krone Bayerns ernannt wurde. Die Zeit seiner Tätigkeit als Staatsminister der Justiz fiel in die Zeit einer pragmatisch ausgerichteten Liberalisierung nach dem Rücktritt Ludwig von der Pfordtens. Bereits sein Vorgänger Karl von Schrenck von Notzing hatte diese Liberalisierung eingeleitet. Unter von Bomhard wurde diese durch eine Generalamnestie zum Abschluss gebracht.

Als Reichsrat gehörte von Bomhard der ersten Kammer des bayerischen Parlaments, dem Reichsrat an. Er lehnte es 1867 und 1869 ab, Kabinettschef des bayerischen Königs und 1872 erneut Justizminister zu werden.

Eigene Veröffentlichungen

  • Eduard von Bomhard: Kleiner Leitfaden für Notare. Amberg 1862, Verlag Pohl

Literatur

  • Ernst von Bomhard: Staatsminister a. D. Eduard von Bomhard, Staatsrat i. o. D. u. Reichsrat der Krone Bayern: Ein Lebens- u. Charakterbild. Verfasst nach den Tagebuchaufzeichnungen Eduard v. Bomhards, Oldenbourg-Verlag, München und Berlin 1913
  • Bosl´s Bayerische Biographie, 8000 Persönlichkeiten aus 15 Jahrhunderten Band 1, Seite 82
  • Der in Bayer immatrikulierte Adel Band 6, Seite 402 und 412ff
  • Genealogisches Handbuch des Adels, "Adelige Häuser" >B< Band X 1972 Band 52 Seite 60, 69ff (Verlag Starke