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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. November 2007 um 16:11 Uhr durch Ralf Roletschek (Diskussion | Beiträge) (Hilfe: PD-Lizenzbereich für die Freie Stadt Danzig unter Commons NEU Erstellen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro

Dürfen unautorisiert erschienene Publikationen zitiert werden?

In dem Wikipedia-Artikel "M. W." erscheint unter "Herausgeberschaft" zwei von M. W. (und M. G.) publizierte Schriften, die gegen das Urheberrecht verstoßen haben, weswegen der Verlag beide Bücher 2006 vom Markt nehmen musste und die Herausgeber und Verlag eine Unterlassungserklärung bzw. Verpflichtungserklärung unterschrieben haben. Als Inhaber der Urheberrechte habe ich in dem Artikel die beiden bibliographischen Angaben unter Hinweis der Urheberrechtsverletzung gelöscht. Diese sind aber nach kurzer Zeit wieder hergestellt worden. Meine Frage a) siehe die obige Frage und b) wie lässt sich dagegen vorgehen, ohne meinen Anwalt einzuschalten? --212.171.242.8 21:47, 8. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Mit einem Anwalt drohen kommt hier nicht gut an. Und nun zum konkreten Fall: Inwiefern liegt deiner Meinung nach eine URV vor? Weil ein Buch aufgezählt wird, das selbst eine URV darstellt? Nur das Nennen dieses Buches ist kein Rechtsverstoß. Eine URV läge nur dann vor, wenn Text aus diesem Buch im Artikel vorhanden wäre. Also besteht kein Handlungsbedarf. -- ChaDDy 23:09, 8. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Ack. Hier der Vorgang. --Wikipeder 11:27, 9. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich danke für die belehrende Antwort. Ich habe inzwischen von 2 Redakteuren eines angesehenen Lexikon- und eines Schulbuchverlages Ähnliches gehört, allerdings mit dem Zusatz, dass die hier geübte Praxis, in bibliographischen Angaben Werke zu zitieren, die, weil sie gegen das Urheberrecht verstossen haben, zurückgezogen werden mussten, wenig schön ist. Wenn das unwissentlich geschehe, gut; aber wenn man darüber informiert worden sei, und trotzdem die angemahnten Werke im Verzeichnis belasse, verstoße dies gegen Standards, auf die bei guten Verlagen durchaus Wert gelegt werden. Nicht zuletzt werde gerade auch der Leser getäuscht. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 212.171.238.235 (DiskussionBeiträge) 18:49, 13. Nov 2007) -- ChaDDy 18:52, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Das buch wird ja nicht zitiert, sondern nur auf gezählt, wenn das Buch unautoriert erschien ist, kann man das ja auch anführen. Das Buch wird ja auch in der DNB gelistet. [1]--A-4-E 19:49, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Gesetzestexte, Verordnungen...!?

In der Wikiversity haben wir Inhalte, als deren Quelle ich Gesetzestexte oder Inhalte einer Verordnung vermute. Wo kann ich erfahren, ob das Material möglicherweise gemeinfrei ist. Sind Gesetzestexte (deutscher) Gesetze und Verordnungen gemeinfrei. Ist die Situation in Österreich oder der Schweiz möglicherweise anders? --Michael Reschke 20:13, 10. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Deutsche Gesetztexte sind gemeinfrei. Siehe dazu Amtliches Werk.
"§ 5 des deutschen Urheberrechtsgesetzes lautet seit 2003 (damals wurde Absatz 3 eingefügt):
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz."" --jodo 20:20, 10. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Das gilt übrigens für alle diese Schriftstücke, nicht nur für die deutschen, bzgl. der Übersetzung solcher Schriftstücke ist aber das Recht des Überstzers als Urheber zu beachten.sугсго.PEDIA 17:20, 11. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ohne genaue Links zu den Inhalten kann man gar nichts sagen. Rechtsnormen sind auch in CH/AT frei --84.60.242.203 02:23, 11. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Gotteslob

commons.wikimedia.org/wiki/Melodies_from_%22Gotteslob%22 Danke für diesen guten Morgen - ist die Melodie gemeinfrei?? --84.60.218.246 16:19, 11. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ubisoft-Freigabe

Greift die Ubisoft-Freigabe (siehe commons:Template:Attribution-Ubisoft) bei allen Titeln, die von Ubisoft vertrieben werden, oder nur bei denen, die von Ubisoft selbst produziert werden? Ich nehme das Letztere an. Dann müsste ich einen LA auf das Bild bei Far Cry stellen. --Gruß, Constructor 23:56, 11. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Da Ubisoft kein Recht hat, fremde Werke, deren Vertrieb sie übernommen haben, frei zu stellen, gilt auf jeden Fall das Letztere. Daher kannst du den LA auf jeden Fall stellen. Christian Bier Rede mit mir! 00:00, 12. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Nochmal eine Frage. Wie sieht es mit hundertprozentigen Tochterunternehmen aus? Blue Byte wurde beispielsweise mit allen Rechten an Spieleserien 2001 von Ubisoft gekauft, läuft aber als hundertprozentiges Tochterunternehmen weiter. Ist dann Ubisoft auch der Rechteinhaber, was deren Spiele anginge (womit diese verwendbar würden)? Falls ja, wie sieht es mit Spielen aus, die vor der Übernahme entwickelt wurden? --Gruß, Constructor 00:46, 12. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Normalerweise hat eigentlich immer nur der jeweilige Grafiker, der die Spielgrafiken erstellt, das Recht, diese freizugeben. Bei Aufkauf einer Firma gehen normalerweise die Recht nicht automatisch über. Lediglich die Nutzungsrechte. Christian Bier Rede mit mir! 01:00, 12. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Ok, besten Dank! --Gruß, Constructor 01:14, 12. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Was ist das denn hier wieder für eine Baumschule? Ein bißchen mehr Kompetenz bitte. Zur Übertragung von Nutzungsrechten lesen wir gemeinsam § 34 Abs. 3 UrhG. Nach hier stets vertretener Auffassung kann auch der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts ein Werk unter freie Lizenz stellen. Das ist ja auch bei OpenSource ganz unstrittig. Kein Softwareunternehmen fragt bei seinem Programmierer nach, ob es eine bestimmte Software als OpenSource nach einer Weile rein kommerziellen Betriebs freigeben darf. Urheberpersönlichkeitsrechtliche Restrechte verbleiben aber auch dem Urheber, wenn er einer freien Lizenz zustimmt. --84.60.228.217 11:21, 12. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Hab ich irgendwas anderes behauptet? Christian Bier Rede mit mir! 17:39, 12. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich denke, ich schreibe direkt an Ubisoft, wie es da aussieht. --Gruß, Constructor 18:44, 12. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Besser erstmal klären, was für eine Erklärung dem auf der Vorlage zitierten OTRS-Vorgang zugrunde liegt. Es dürfte für die Wahrnehmung der WP nicht sehr förderlich sein, wenn alle naselang wieder eine Anfrage zu einer geklärten Sache bei dem Unternehmen eintrudelt.--Wiggum 22:23, 12. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Adresse wikipedia in Deutschland

--88.65.139.58 11:54, 12. Nov. 2007 (CET) Unsere Kanzlei möchte einen Schnelllöschantrag stellen. An welche Adresse können wir den schriftlichen Antrag auf Schnelllöschung richten? Es geht nicht um eine Urheberrechtsverletzung, sondern um eine Diffamierung einer Person.[Beantworten]

Das einfachste ist, sie wenden sich an das Wikimedia Support Team unter der Mailadresse info-de@wikimedia.org, dort wird man ihnen weiter helfen oder die Sache auch gleich direkt in die Hand nehmen. -- ShaggeDoc Talk 11:56, 12. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Wer sich von einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten betroffen sieht, sollte auch einen Blick auf die Richtlinie der Wikipedia zu dem Thema WP:BIO werfen. Diese enthält ebenfalls eine Antwort auf die oben gestellte Frage sowie interne Regeln zum Umgang mit Persönlichkeitsrechten. --Karl-Friedrich Lenz Disk 12:48, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Lizenz, die Modifikation verbietet

Bin noch nicht fündig geworden, aber gibt es eine Lizenz bei Wikipedia oder den Commons, die ein Bild als urheberrechtlich geschützt markiert und eine Bearbeitung ausschließt. Grund: “I can grant you permission to use the mentioned strip in a non-commercial way with copyright note to XXX and link to our website. But you are not allowed to modify the material.” Sieht wahrscheinlich schlecht aus, oder? --тнояsтеn 19:34, 12. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ja, sieht schlecht aus, aber nicht nur wegen des Verbots der Bearbeitung, sondern auch weil kommerzielle Nutzung nicht zugelassen ist. --Wikipeder 19:37, 12. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Freigabe von mehreren Texten

Wie geht man am besten vor, wenn man alle Texte, die einer bestimmten Internetseite untergeordnet sind, freigeben will? --Toffel 21:56, 12. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Sinnvollerweise baut man auf der fraglichen Webseite eine entsprechende Erklärung ein. Wenn man CC-Lizenzen nehmen will, gibt es hier den passenden Baukausten für den HTML-Quelltext.--Wiggum 22:22, 12. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Deutsche Münzen

Frage 1: Darf man Bilder von der für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland (VfS) hier oder bei Commons hochladen, wenn ja unter welcher Lizenz ?

Frage 2: Inwieweit sind offizielle Münzen urheberrechlich geschützt, d.h. darf man sie hier oder bei Commons einstellen - wenn ja unter welcher Lizenz bzw. ab welchem Alter?

Frage 3: Sollte man das Thema Münzen nicht unter "FAQ" mal ausführen? --84.56.62.172 22:28, 12. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Urheberrechtsverletzung in Dämon?

Grüss Gott aus München,

also wenn Sie schon Textfragmente klauen, dann darf man wenigstens erwarten, dass Sie um Erlaubnis bitten, wie in Ihrem Artikel zum Thema http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%A4mon. Sollkten Sie sich nicht melden, werde ich dagegen angehen, das ist ein judikatives Versprechen

L.d.Lioncour --85.181.67.218 23:15, 12. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo, um welchen Textabschnitt handelt es sich und von welcher Quelle stammt er? --Noddy 23:25, 12. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Wie schon Noddy schrieb: Bitte etwas konkreter werden, sonst wissen wir ja gar nicht, was wir ändern sollen. Für etwaige Urheberrechtsverletzungen aber schon mal im vorhinein ein dickes Entschuldigung. Leider gibt's immer wieder Zeitgenossen, die glauben, irgendwem (sich? der Welt?) einen Gefallen damit zu tun, urheberrechtlich geschütztes Material auf die Wikipedia zu laden. Das wird natürlich rückgängig gemacht, sobald es jemand meldet.
Aber wo wir gerade dabei sind: So eine Weiternutzung des Wikipedia-Artikels ist auch nicht rechtens, oder? Wo konnte man das noch mal melden? --Ibn Battuta 10:11, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Am besten den Seitenbesitzer gleich mal anmailen, da scheint es sich eher um Unwissenheit denn um Böswilligkeit zu handeln. --Noddy 10:17, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Überschneidungen gibt's auch mit www.hirnsuppe.nixfree.com, schon seit 2005 (z. B. "entweder als Wohltäter oder als Verderber"). Der Wikipedia-Ausbau geht aber anscheinend über die genannte Seite hinaus, auch fehlen einige der Formulierungen ("auch", "weitaus"). Also hat da - wer auch immer von wem abgeschrieben hat - die Sache schon etwas zu mildern versucht, wenn natürlich auch nicht genug. Sieht jedenfalls etwas verwickelt aus. - Kurz: Hoffentlich meldet sich Lestat de Lioncour noch einmal und präzisiert, ob es um die genannte oder eine andere Seite geht. Das könnte einige Detektivarbeit sparen, wer was von wem kopiert hat...
Und natürlich danke, Noddy! --Ibn Battuta 10:44, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Bin durch Zufall darauf aufmerksam geworden und denke, die IP meint, sie sei ein Vampir (Zitat:...Der Fürst der Finsternis" von Anne Rice gehört eigentlich in die Reihe um ihre „Chroniken der Vampire" und beschreibt die frühen Jahre des Dämons in Engelgestalt Lestat de Lioncourt, die Hauptfigur, die sich durch fast alle Werke zieht..... Aus einer Buchrezension. Gruß. --nfu-peng Diskuss 15:03, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Alle Jahre wieder... wieviel darf man von Abbildungen übernehmen?

Irgendwie ist's mir immer noch nicht ganz klar - wieviel darf man von Abbildungen übernehmen? Ist der "Wissensgehalt" von ihnen in irgendeiner Form geschützt? Konkret: Inwiefern sind Rekonstruktionen geschützt? Dürfte man die schamlos nachzeichnen? Oder zumindest in anderer Perspektive abzeichnen? Oder oder oder? (Je umfangreicher Ihr mir antwortet, desto weniger nerve ich später!^^)

Und wenn wir schon mal dabei sind: Wie sieht's dann mit schematischen Stadtplänen, Grundrissen, "komplizierteren Grundrissen" usw. aus? Die dürften ja selten Schöpfungshöhe erreichen (Linien und Striche?), oder doch? Manche sind aufwendiger... aber reicht selbst das? Denn was daran ist letztlich "Schöpfung"? Aber dann dürfte man ja sämtliche Pläne, Grundrisse usw. einfach kopieren?? Oder sonst: Wo hört dann Abzeichnen auf und fängt Abpausen an? Bin gerade etwas verwirrt und freue mich auf Antworten. Achja, wie Ihr vielleicht schon wißt: Ich habe keine Lust, so viel wie möglich am Rande der Legalität einzustellen, dann doch lieber etwas weniger und lupenrein! ^^ So oder so schon vielen Dank, Ibn Battuta 10:01, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Tja, dann lass es lieber. Auch ein Rechtsanwalt wird da keine klaren und unmissverständlichen Linien vorgeben können und für viel Geld die üblichen Phrasen - Schöpfungshöhe usw. - absondern. Wer ganz sicher gehen will, lässt die Mitarbeit hier ganz oder fotografiert nur eigenen Hund oder Katz. Sei dir im klaren, dass dich Staatsanwälte erbarmungslos jagen werden, wenn du den kleinsten Fehler begehst. DU haftest, nicht "die Wikipedia". Niemand wird dir helfen, wenn du hunderte Euros zahlen musst, weil du ein paar Linien und Striche übernommen hast und irgendein Rechteinhaber findet, dass er eine seiner Abmahndoggen auf dich hetzen sollte, egal ob deine Nutzung lupenrein legal ist oder nicht --134.130.68.65 14:16, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Jetzt entspannen wir uns wieder. Also: Was irgendwie nach "Karte" riecht, hat meistens Schöpfungshöhe. Aber "der Informationsgehalt" ist frei. Du darfst aufgrund eigener Kenntnisse selber zeichnen; woher die Kenntnise sind, ist bei der URV-Bewertung unbedeutend.
Aus Qualitätsgründen würde ich dringend raten, mehrere unabhängige Quellen zu verwenden. Es gibt kaum fehlerfreie Karten und Pläne, siehe auch Trap Street. --Simon-Martin 15:35, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Danke! Ja, klar werde ich sehen, daß ich so viel wie möglich Unabhängiges als "Quellen" nutze. Wobei mir allerdings die Praxis noch nicht 100%ig klar ist: Ich darf also "freihand" alles abzeichnen. Sobald ich aber "direkt" abpause (oder heutzutage einfach ein Bild in einen Bildeditor übernehme und dann mit Ebenen oder durch Größenänderungen ein neues Bild schaffe, das andere aber als direkte Grundlage oder "Vorlage zum Abpausen" nehme), ist's nicht mehr legal. Soweit richtig? Wie nun, wenn ich da wirklich Proportionen abnehmen möchte: Gilt da weiterhin die - im Nachhinein eh nicht mehr nachvollziehbare! - Trennung zwischen "hie Nachmessen und dorten wieder selbst Neuzeichnen"? Gibt's dazu überhaupt schon Rechtsprechung/Kommentare/was-weiß-ich-nicht? Denn das Resultat ist bei halbwegs sauberer Arbeit vermutlich nicht auseinanderzuhalten: Wenn man Proportionen bei so etwas Phantasielosem wie einem Stadtplan (zumal einem rechtwinklig angelegten römischen Stadtplan!) übernimmt, dürfte das Resultat einer (leicht verfälschten) Kopie ja ziemlich ähneln.
Und noch einmal zum Informationsgehalt: Also selbst Farbgebung usw. (bei Rekonstruktionen) können problemlos nachgeahmt werden, ja? Wie sieht das in der Praxis aus - darf man da schlicht die Farbe messen und ins eigene Bild einspritzen? ... Zu Rembrandts Zeiten war das irgendwie alles noch etwas einfacher... :o) --Ibn Battuta 20:16, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Besser nicht. Es muss schon ein neues, selbständiges Werk werden. Die Farben sollte man nicht übernehmen (Ausnahme: sie sind allgemein für die Darstellung bestimmter Dinge üblich). --Simon-Martin 20:20, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Was heißt "allgemein üblich": So viele Rekonstruktionen gibt es ja nicht, die versuchen, eine Farbgebung zu rekonstruieren. Ich will, wie gesagt, niemandes "Arbeit oder Schöpfung" stehlen, andererseits mag die Farbgebung auf Einsichten beruhen, die ich schlicht nicht habe, die aber aber wissenschaftlich (historisch, archäologisch) sinnvoll, wenn nicht "nötig" sind.
Und wie gesagt: Wie sieht's mit dem ersten Absatz zum "Nachmessen" aus? Danke nochmals, Ibn Battuta 18:04, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Es ist z. B. allgemein üblich, Gewässer in blau darzustellen. Es wird auch niemand etwas dagegen haben, wenn Du versuchst, den natürlichen Farben der dargestellten Dinge nahe zu kommen (z. B. Grünflächen). Wenn die Farben der Vorlage einem ausgeklügeltem, nicht trivialem, System entsprechen, können sie hingegen geistiges Eigentum sein. Vielleicht beschreibst Du einmal, was Du machen willst und was Du damit am Ende darstellen willst?
Nachmessen kannst Du, um Informationen zu entnehmen. Wo es Probleme gibt, ist die Übernahme von Symbolgrößen und -breiten, wenn z. B. ein Weg dadurch hervorgehoben wird, dass seine Linienbreite unmaßstäblich vergrößert wurde. Mess mal nach, wie viele Kilometer so ein Autobahnsymbol auf der Deutschlandkarte breit ist … --Simon-Martin 12:00, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Urheberrecht an einem Gebäudefoto von 1997 in einer Fereinparkanlage

1997 wurde von einem Reiseverkäufer ein Foto einer Ferienanlage gefertigt, welches von der dortigen Verwaltung genehmigt wurde. Der Reiseverkäufer offerierte in den Folgejahren die Übernachtungsangebote der Ferienanlage im Reisekatalog eines deutschen Reiseveranstalters und unterstrich diese mit dem Foto der Ferienanlage. 2007 lief der Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Reiseverkäufer aus, jedoch veröffentlichte der Reiseveranstalter weiterhin das Foto aus 1997 in dem folgenden Reisekatalog. Das Foto wurde damals von dem Fotograf nicht lizensiert und kein copyright eingetragen. Hat der Fotograf das Urheberrecht und kann die Löschung des Fotos veranlassen oder hat die Ferienanlage das Urheberrecht, da es sich um deren Gebäude handelt? --84.169.216.126 10:07, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

http://anwaltauskunft.de/ vom Deutschen Anwaltverein hilft.sугсго.PEDIA 10:12, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Es gibt in Deutschland kein copyright und Urheberrecht ist nicht übertragbar. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:15, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Abb. Schweizer Commeratives (Münzen)

sind erlaubt und möglich? --micha Frage/Antwort 10:26, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Zu Erklärung: Commeratives sind offizielle Münzen mit Kurswert. Diese Sondermünzen werden aber aus Gedenk- und Sammlergründen hergestellt. Gibt es da urheberrechtl. etwas zu berücksichtigen, oder sind sie genauso frei, wie andere Münzen auch. (Das nehme ich nämlich an). Bsp. wie die Bilder in Einfrankenstück. --micha Frage/Antwort 13:43, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Sondermünzen sind genauso Währungsmittel wie die üblichen im Umlauf befindlichen Münzen. Auch wenn kaum jemand auf die Idee kommt, man kann damit ja regulär bezahlen. Bei den Sondermünzen der DDR wird dies deutlich: die sind meistens gelaufen. Etwas unsicherer ist das mit den finnischen 1- und 2-Cent-Stücken, die zwar unter Sammlern kursieren, aber nie als Währungsmittel ausgegeben werden. Außerhalb Finnlands sind sie aber als Währungsmittel akzeptiert. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:20, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Datei:Wappen at kuchl2.png

verschoben von Hilfe Diskussion:Diskussionsseiten
Seitens der Marktgemeinde Kuchl wurde festgestellt, dass das Gemeindewappen so nicht richtig abgedruckt ist (Es ist eine sehr vereinfachte Version unseres Wappens.) Ich bitte um Löschen des Wappens. (Prinzipiell ist für die Genehmigung zur Verwendung des Wappens die Gemeinde zuständig.)

i.A. Maria Plößnig Marktgemeinde Kuchl --193.170.244.34 10:02, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Ende der Verschiebung --Eneas 11:31, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ist keine Verwendung ieS, also brauchen wir auch keine Genehmigung. sугсго.PEDIA 11:38, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Schon richtig Syncro. Vielleicht sollten wir aber im Rahmen der Übertragung der österr. Wappen auf die DE-WP (wegen der Lizenzproblematik auf den Commons) gleich das richtige Wappen nutzen. Christian Bier Rede mit mir! 12:57, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Das richtige Wappen gibts da.  — Felix Reimann 13:07, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Nun ist das richtige hier und auch im Artikel eingebunden. --Petra 17:38, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Richtig und nicht richtig sind keine Kategorien für Wappen. Nach der Blasonierung dürfte das "falsche" genauso richtig sein wie das "richtige". Die Zeichnung ist halt vereinfacht und m. E. auchg nicht so schön. --AndreasPraefcke ¿! 14:45, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Logo SH?

Erreicht dieses aufwendig designete Logo, trotz des simplen Motives, SH? MFG -- Sensenmann 15:01, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Nö. -- ChaDDy 15:28, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Zustimm. Einfaches Schriftzeichen nebst Geometrischer Figur. Da is nix mit SH. Christian Bier Rede mit mir! 15:32, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
ACK - keine Schöpfungshöhe --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:46, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Danke Jungs! MFG -- Sensenmann 13:36, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

darf ich die wikipedia suche in meine hompage einbauen?

darf ich die wikipedia suche in meine hompage einbauen? --91.35.12.67 17:32, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Jo, darfst sogar Wikipedia:Banner_und_Logos#Wikipedia-Suchfeld verwenden. -- ShaggeDoc Talk 17:37, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Ja, darfst du. Aber was hat diese Frage mit dem Urheberrecht zu tun? -- ChaDDy 17:39, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Mit eingebundenen Frame auf meiner Internet Shopseite Wikipedia einbetten? Erlaubt Ja Nein?

Hallo ich habe mal eine Frage: Darf ich in einem eingebundenen Frame auf meiner Internet Shopseite Wikipedia einbetten? Denn dies habe ich gefunden, trift das auch bei Wikipedia zu Auf Grund des besonderen Charakters des eingebundenen Frame sollten Sie jedoch auf jeden Fall die Urheberrechte beachten. Am besten sollten Sie ganz auf die Einbettung fremder Seiten verzichten. --217.224.221.134 19:07, 13. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Durch eine direkte Einbettung in einen Frame wird der Eindruck erweckt, der Inhalt des Frames gehöre zum Angebot der Seite. Das ist definitv unerwünscht, siehe auch hier. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:43, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Mein Heimet Erzurum

--84.156.187.203 10:50, 14. Nov. 2007 (CET)Die information über stadt Erzurum,ist nicht richtig übersetzt auf Deutsch!![Beantworten]

     Meine frage:Warum wird mit Politik in Zusammenhang gebracht?

Könntest Du etwas genauer werden?--Kriddl Disk... 10:57, 14. Nov. 2007 (CET) P:S.: Ich gehe davon aus, dass Du Dich auf den Artikel Erzurum beziehst?--Kriddl Disk... 10:58, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Lizenzen

Zwei Fragen zum Wikiwiki:

  1. Die Lizenz vom Wikiwiki ist unbekannt, der Ersteller weiß auch nicht weiter. Wie erkennt man die Lizenz eines Wikis?
  2. Ist der Artikelaustausch zwischen Wikis mit unterschiedlichen Lizenzen vollkommen unmöglich? Was muss beachtet werden?

Danke und Gruß, --Nikkis?!?!+/- Wikiwiki 12:50, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Wenn die Lizenz eines Wikis nicht bekannt ist, dann gibt es keine Lizenz und die einzelnen Autoren sind Urheber. Eine Nutzung der Inhalte durch Dritte ist ausserhalb der engen Schranken des Urheberrechts zB Zitatrecht ohne deren ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall dann gar nicht möglich. Zweitens: Ja der Artikeltausch ist unmöglich, wenn die Lizenzen inkompatibel sind. CC-Lizenzen und die GNU FDL sind z.B. inkompatibel. Man kann die Artikel umformulieren und dann übernehmen, sofern es um Fakten geht, siehe Wikipedia:Textplagiat oder die Autoren, die einen urheberrechtlich relevanten Beitrag geleistet haben, bitten, ihn unter der anderen Lizenz freizugeben. Wenn man beispielsweise eine lange Passage als Diff-Link hat, die auf einen Nutzer zurückgeht, braucht man nur diesen Nutzer als Alleinautor des Inhalts des Diff-Links um Erlaubnis zu bitten. Wenn ein Hauptautor einen Artikel angelegt hat, kann man die Erstversion nehmen und braucht dann auch nur seine Zustimmung. --132.230.1.28 17:24, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Noch schlimmer: Ein Wiki kann ohne geeignete freie Lizenz nicht als solches betrieben werden, weil jede Veränderung eines eingestellten Textes durch einen Dritten rechtswidrig ist. Die Lizenz muss vor dem ersten Edit durch Externe verbindlich festgelegt und vor jedem Edit angezeigt werden. Ansonsten ist eine Webseite kein legales Wiki und muss unverzüglich geschlossen werden. Danach kann man alle Inhalte wegwerfen, eine Lizenz bestimmen und bekannt machen und neu anfangen. Eine bessere Nachricht gibt es leider nicht. --h-stt !? 18:04, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
H-stt, der ja bekanntlich Jura studiert hat, wie er des öfteren betont, zeigt einmal mehr, wie wenig Ahnung er hat. Selbstverständlich kann ein Wiki ohne freie Lizenz legal betrieben werden. Es werden Rechte konkludent übertragen: Der Beiträger überträgt konkludent das Recht, den Beitrag öffentlich zugänglich zu machen, dem Anbieter und er räumt konkludent anderen Mitarbeitern das Recht ein, seine Beiträge zu bearbeiten. Daran ist nichts, aber auch nichts illegal (wenngleich höchst unzweckmäßig) --134.130.68.65 14:48, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich selbst habe das Wiki nicht angelegt, sonst wüsste ich die Lizenz. Kann mir nich vorstellen, dass einfach ein Wiki angelegt wird, ohne eine Lizenz zu vereinbaren. --Nikkis?!?!+/- Wikiwiki 18:08, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Es wurde aber ganz offensichtlich keine vereinbart. -- ChaDDy 18:47, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

--Hythlodot 23:11, 14. Nov. 2007 (CET) Hallo, kann ich die Lizenz nachträglich abändern, bei Bildern, die ich in Commons schon gespeichert habe?--Hythlodot 23:11, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]


--Hythlodot 23:11, 14. Nov. 2007 (CET) Wie finde ich Bilder, die ich in Commons gespeichert habe?--Hythlodot 23:11, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Zu Punkt ein Jein, oder JA du kanst zusätzliche Lizenzen anfügen, aber keine wegnehmen. Zu Punkt zwei, versuchs mal mit der Suchhilfe oben neben deinem Benutzernahmen, mit dem Titel eigenen Beitragen, das funktionier auch auf commons. Wenn es halt viele sind muste du halt blättern und ggf auf 500 hochstellen. Da werden die alle deine Beiträge angezeigt, wirklich alle, die noch nicht gelöscht wurden, und noch irgenwo in einer Versionsgeschichte existieren. Bobo11 23:21, 14. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Bilder, die du auf Commons hochgeladen hast, kannst du dir auch über das Gallery-Tool anzeigen lassen, einfach den Benutzernamen eintragen und die Bilder werden angezeigt. --Matt314 14:10, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Logos zu Starcraft und World of Warcraft

Ich bin mir nicht sicher, ob folgende Logos erlaubt sind: Bild:WoWlogo.png und Bild:Wow_burning_crusade.png. Ich ging normalerweise davon aus, dass ein Logo zulässig ist wenn es keine Schöpfungshöhe erreicht hat, aber das trifft doch bei diesen Logos nicht zu, oder? Ich zweifle eben deshalb, weil der Löschantrag zu Bild:Starcraft_logo.jpg (Hat doch auch Schöpfungshöhe?) eingestellt wurde.--Tobey 12:53, 15. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

mE könnte man beide wegen Schöpfungshöhe löschen. Christian Bier Rede mit mir! 12:46, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich persönlich würde hier die Schöpfungshöhe verneinen. Ein Rahmen mit Schrift, auf pseudo-alt getrimmt. M. E. keine künstlerische Gestaltung, die über durchschnittliche Gestaltung dieser Aufgabe hinausgeht. --AndreasPraefcke ¿! 14:44, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Na ja, wenn man aber genauer hinsieht, sieht man schon dass es gänzlich gestaltet wurde. Allein schon der Rahmen.--Tobey 21:53, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Erscheint mir aus einer Publikation abgeschrieben, kann aber nichts konkretes finden. --Eingangskontrolle 14:29, 15. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Dann bitte hier melden. -- ShaggeDoc Talk 15:35, 15. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Vielen Dank für die Lorbeeren. Ich hatte mal für eines meiner Projekte all die Informationen über Cross-Race Effect zusammengetragen und Wikipedia das jetzt freundlicher Weise zur Verfügung gestellt. Aber wie es scheint, schreib ich ja gut - die Jahre Studium haben sich da wohl ausgezahlt :) Werde das gleich mal meinen Eltern zeigen, dann wissen die, wieso sie so viele Jahre zahlen mussten. Konkret, ich hatte das nie in irgend einem Journal publiziert oder so. Und da ich meine eigenen Texte hier veröffentliche, gebe ich mir auch das Recht dazu :) Gruß --Kaleialohilani 10:51, 17. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Lizenzfrei nutzbare Landkarten?

Liebe Leute, heute ist mir eine Karte über die Füße gelaufen, die sich auf die Daten von Vectormaps bezeiht. Nu steht in deren Copyrightvermerk Die Vektorkarten (JPG/PDF) auf www.vectorkarten.de/www.vectormaps.de stehten kostenfrei zum Zweck der Aufgabe von Bestellungen zur Verfügung. Eine kommerzielle Nutzung der Vektorkarten (JPG/PDF), der Inhalte und Daten ist ausdrücklich nicht gestattet. Andererseits hat der Einsteller denselben Benutzernamen wie der Verantwortliche für die Website]. -> LA? Oder wie? --Begw 04:48, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Für die Wikipedia:Dateiüberprüfung mit {{DÜP|Freigabe}} und kurzer Begründung taggen. --Wikipeder 09:35, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Hm... Et is nur auf Commons... --Begw 09:48, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Dort {{subst:nld}} taggen und kurze Begründung dazu. --Wikipeder 14:39, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Der Text unten .

Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. - Bin ich der einzige, der mit diesem Abschnitt so seine Probleme hat: Auf vielen Seiten sind doch zahlreiche Teile, die nicht nur nicht unter der GFDL stehen, sondern gar unter mit der GFDL nicht kompatiblen starken freien Lizenzen stehen (CC ua). Man könnte die CCs glatt so auslegen, dass durch die GFDL-Anmaßung auf diese Inhalte die Freigabe unter CC nicht mehr so ganz wirksam gegenüber dem in die Wikipediasteller wäre. Sollten wir den Balken nicht um ein Für in die Seite eingebundene Mediendateien können andere Lizenzen gelten, siehe dazu die jeweilige Bildbeschreibungsseite. ? sугсго.PEDIA 10:48, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich hab das schon mehrfach angesprochen, bislang hat sich aber niemand getraut, das umzusetzen. Ich würde es so formulieren: "Die Textbeiträge stehen unter der GFDL" alles weitere dann über das Impressum und WP:LB, die entsprechend angepaßt werden müßten... Wollen wir das mal angehen? --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:53, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Bildfrage

Das hier scheint mir ein Scan eines Posters zu sein - hat nicht an diesem Foto irgendeine Agentur die Rechte? Benutzer:Maus781 braucht man nicht fragen, er ist dafür bekannt überall wo er kann gegen Urheberrechte zu verstoßen (erkennbar meistens daran, dass die Sätze verständlich sind Traurig aber wahr). Für ne fluxe Antwort wär ich dankbar --Marcel1984 (?! | ±) 11:33, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Als URV gelöscht --Marcel1984 (?! | ±) 09:36, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Das hatten wir schon (Kölner Dom,Version vom 12:52, 27. Okt. 2007): Fenster ist urheberrechtlich geschützt und fällt im Innenraum nicht unter Panoramafreiheit. Bild müsste also gelöscht werden? --Brunosimonsara 12:01, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

... aber von außen fotografieren geht? In der Dunkelheit, wenn es innen beleuchtet ist? Und wie unterscheidet man dann ein vermeintlich von außen fotografiertes, aber tatsächlich nur gespiegeltes Foto? LOL :-)) --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 19:59, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
An den Schatten der Balustraden vor dem Oberfenster. Hier klar erkennbar das die Festerscheibe auf der Fotografenseite sein muss. Denn Lichreflexion dieser Art endsteht durch Streulicht hinter dem Schattengeber. Heisst ist von innen her fotografiert, oder ich hab den Bauplan des Kölner Doms falsch verstanden, was ich bezweifle. Bobo11 21:30, 16. Nov. 2007 (CET) ISt doch das Haupt Fenster der Südfasade oder? Also das grosse Fenster in diesem Bild Bild:Kölner Dom - Südportal gesamt - Domwallfahrt.jpg? Wenn ja sind meine Schlussfogerungen richtig (siehe schatten unten von Portalfigur) müsste, wenn von aussen, so von oben leicht versetzt aufgenommen sein (Fällt somit auch nicht unter Panoramafreiheit). Bobo11 21:34, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich bezweifle, dass man von aussen etwas Brauchbares zu diesem Fenster fotografieren könnte --84.60.222.226 17:14, 17. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Zwischenfrage: Hat dieses Fenster eine Schöpfungshöhe? Die Grundform ist ja vorgegeben, die Einteilung in Quadrate ist eine eher banale Idee und die Anordnung der Farben wurde per Zufall ausgewählt. Ohne jetzt den künstlerischen Wert des Fensters beurteilen zu wollen (das wäre eine andere Geschichte) frage ich mich, ob der Eigenanteil des Künsters wirklich so hoch war, dass man dem Werk eine Schöpfungshöhe zuordnen kann.--Hannes2 Diskussion  18:13, 17. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Schöpfungshöhe: Dagegen (oder hier, hier oder hier) wird man wohl nicht ankommen, des Kaisers neue Kleider funktionieren heute besser denn je. --Brunosimonsara 18:55, 17. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Schöpfungshöhe#Kunst--Wiggum 13:51, 18. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Bild aus spanischer WP

Darf das Bild von http://es.wikipedia.org/wiki/Imagen:La_Regenta.jpg auf die deutsche Seite La Regenta kopiert werden? --Ariadne Primavera 19:22, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Es darf hier verwendet werden. Bitte Hilfe:Wikimedia Commons beachten. Gruß --Isderion 19:36, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Das Bild ist schon auf Commons. -- ChaDDy 20:46, 16. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Bild von Handelsmarke "Extra"

Der Artikelersteller hatte das Markenbild der Handelskette "Extra" (Artikel hier) auf den Commons hochgeladen, aber wurde von einem dortigen Admin wieder gelöscht. Nun möchte ich es wieder hier auf der Wikipedia hochladen. Leider habe ich keine Ahnung welchen Lizenzbaustein ich verwenden soll, auch welches Dateiformat geeignet wäre. --DerErgaenzerSprich zu mir! 15:30, 17. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

svg als Dateiformat, wenn du das nicht bearbeiten kannst png. Der Lizenzbaustein ist {{LogoSH}}- sугсго.PEDIA 15:41, 17. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Vielen Dank, leider habe ich keine Ahnung von svg, somit müsste das png-Bild auch schon reichen :-) --DerErgaenzerSprich zu mir! 16:16, 17. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Bild erscheint nicht beim Hochladen

Wie kann das Bild neben Lebenslauf hochgeladen werden?

--Annemirl bauer 18:48, 17. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Falsche Seite?
Ich denke das für diese Frage Wikipedia:Fragen zur Wikipedia besser geeignet wäre.
Aber dann bitte genauer sagen um welchen Artikel und welches Bild es geht, so ist es zu ungenau um wirklich helfen zu können.
-- MichaelFrey 20:01, 17. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Bilder aus altem Zigarettenalbum

Hallo,

ich habe hier ein Zigarettenalbum mit vielen schönen Sammelbildern. Die Autoren|der Autor ist nicht angegeben bzw. zu ermitteln. Nach dem hier dürfte ich die Bilder ja einstellen, oder? Veröffentlichsjahr ist 1928. --Haldir 13:18, 18. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Krass. Das bringt mich auf eine Idee. Habe Historische Fahnen der Welt, Massary-Zigarretten, 1932 (gänzlich ohne Autor), mit nicht nur Fahnen von damals, sondern dutzendweise Fahnen von Gouverneuren, Innungen, Vereinen, Kommandofahnen, Lotsenflaggen... Ich denke, hier wúrde gelten 70 Jahre nach Herausgabe, aber abwarten. -jkb- (cs.source) 13:37, 18. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

So einfach isses leider nicht. Bilder von unbekannten Urhebern akzeptieren wir erst 100 Jahre nach Veröffentlichung.--Wiggum 13:47, 18. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Da würde ich beinah widersprechen. Die 100 Jahre ist etwas anderes. Hier, zumindest im Falle der Fahnen, handelt es sich um Anonymes Werk (Urheberrecht), also 70 Jahre nach Erstveröffentlichung. -jkb- (cs.source) 13:59, 18. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Nein, die 100 Jahre beziehen sich genau auf den Fall Anonymes Werk, da wir dort vor dem Problem stehen, einen (unmöglichen) Negativbeweis führen zu müssen. Um diese Klippe zu umschiffen nehmen wir 100 statt 70 Jahre. Wenn ich mich recht erinnere sagte die Statistik, dass bei 100 Jahren die Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Urheber schon >70 Jahre tot ist, größer als 0,5 ist.--Wiggum 14:08, 18. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Schaaaaaadeeeeeeeee. Naja, hilft nichts. Da war so ein schönes Bild von Waldemar Bonsels drin. Danke jedenfalls für die Auskunft. Haldir
Dann sehe ich allerdings Handlungsbedarf. Wenn ich hier Anonymes Werk (Urheberrecht) darüber lese, sind 70 Jahre wohl durch Gesetzt gedeckt. Dass allerdings Wikipedia sich aus der oder der Überlegung nicht danach sondern nach „Pragmatischen Regelungen“ richtet, was ja ein erheblicher Unterschied ist, fehlt da, und das müßte dort eigentlich sehr deutlich, wenn nicht gar fett, am Anfang stehen, ebenfalls ebenfalls müßten Stellen wie Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind dort als Link erwähnt werden. Sonst wird man irregeführt. -jkb- (cs.source) 17:13, 18. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Anonym ist ein Werk nur dann, wenn sich der Berechtigte nicht spätestens bis 70 Jahre nach Veröffentlichung zum Werk bekannt hat und das ist - in >99,9% der Fälle - nicht überprüfbar.sугсго.PEDIA 18:17, 18. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Wobei, es ist hier gar nicht klar, ob das alles ein Autor war oder eine ganze Kompanie (also kollektives Werk oder so), die es für die Zigarettenfabrik tat: diese einige Hunder Bilder erschienen nicht in dem Album, das konnte man leer kaufen; die Bildchen befanden sich als Beilage in Zigarettenschachteln, und je mehr man rauchte, umso mehr Bilder fand man da, und konnte sie da reinkleben. -jkb- (cs.source) 17:18, 18. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich habe schon des öfteren angeregt, bei den anonymen Werken der rechtlichen Problematik des unmöglichen Negativbeweises Rechnung zu tragen und bestimmte unter Vorsichtsvorkehrungen Gruppen freizugeben. Aber hier bewegt sich ja nichts, Dogmatiker wie Sykro oder Wiggum verhindern ja jeden Millimeter Fortschritt --84.62.236.100 14:56, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Nutzung des Names Wikipedia

Hi ich habe eine Frage: Mein ABI-Jahrgang 08 möchte gerne das Motto ABI 08 – Danke, Wikipedia. Begründet durch die starke Nutzung von Wikipedia sogar sehr passend! Nun, wir haben uns gefragt ob die Nutzung des Namens „Wikipedia“ nicht Urheberrechtsansrpüche verletzt. Wie sieht das konkret aus, dürfen wir den Namen einfach so benutzen oder wo müssen wir für eine Berechtigung anfragen? MfG (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von UNiX.BliZz (DiskussionBeiträge) --тнояsтеn 14:00, 18. Nov. 2007 (CET)) [Beantworten]

Hier keine juristische Beratung, frag halt einen Juristen. Die WMF verteidigt ihre Marken- und Namensrechte bestimmt, aber nicht im übertriebenen Maßstab.sугсго.PEDIA 14:52, 18. Nov. 2007 (CET) PS: Achtung: Das Logo ist Eigentum der Wikimedia Foundation und steht nicht unter einer freien Lizenz. Zur Werbung für das Wikipedia-Projekt als solches darf es frei verwendet werden, alle anderen Verwendungsarten bedürfen der Genehmigung der Wikimedia Foundation [...][Beantworten]
Urheberrechtsansprüche spielen keine Rolle, du meinst das Markenrecht. Siehe dazu Fälle aus der Vergangenheit
Vorsichtig ausgedrückt wäre mein Vertrauen in die hiesige Rechtsprechung ein wenig erschüttert, wenn ein Richter das o.g. Beispiel als Markenverletzung werten würde. Wenn die WMF ihre Rechte verletzt sieht und sich entsprechend wehrt hat man auf jeden Fall Scherereien, unabhängig davon, wer am Ende Recht bekommt.--Wiggum 15:11, 18. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Namen fallen nicht unter das Urheberrecht. --Mms 15:13, 18. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Es darf bezweifelt werden, daß die Foundation etwas gegen öffentliche Danksagungen hat. --91.65.124.34 18:52, 18. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Und selbst wenn das Logo dazu verwendet werden sollte - Werbung ist ja erlaubt (s.o.) , es ist im Endeffekt nichts anderes --Marcel1984 (?! | ±) 15:58, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Logo einer Fernsehsendung

Wie sieht es mit der Schöpfungshöhe bei diesem Logo aus? Dieses Logo wollte ich dann auf Wikipedia:Grafikwerkstatt/Grafikwünsche reinstellen, so dass jemand das Logo in eine SVG-Datei umwandeln kann. – ★ PsY.cHo ★, 16:39, 18. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich seh da keine Schöpfungshöhe. Christian Bier Rede mit mir! 16:15, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Alles klar, danke. – ★ PsY.cHo ★, 16:30, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Änderung der Rechtslage wird nicht berücksichtigt

Ein Foto, das z.B. 1900 aufgenommen wurde, hatte damals einen gesetzlichen Urheberrechtsschutz von 5 oder 10 Jahren. Bevor sich diese Fristen drastisch änderten (in den 1930er Jahren) war das Foto bereits public domain. Diesen Sachverhalt habe ich auf der Webseite eines Rechtsanwaltes gefunden, konnte ihn aber in der WP bisher nicht dikutieren. --Goldi64 18:26, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Die neueren Schutzfristen gelten rückwirkend. So war es z. B. auch in Großbritannien, wo 50 Jahre pma galt, bis die EU-weite Regelung (70 Jahre pma) eingeführt wurde. -- ChaDDy 18:32, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Das Bild war also 20 oder 30 Jahre lang public domain,um dann wieder geschützt zu sein!?--Goldi64 18:41, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ja. -- ChaDDy 18:45, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Wenn dem nun so ist, dann drängt sich mit aktuell die Frage auf, warum die WP Schöpfungen älter als 100 Jahre akzeptiert. Die Künstler, die z.B. an den um 1900 erschienen Sammelbilder-Alben mitgewirkt haben, lebten zum Teil bis in die 1950er Jahre. --Goldi64 18:54, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Das ist eine Ausnahmeregelung. Die gilt nur dann, wenn der Uhrheber (und damit sein Todesdatum) nicht zu ermitteln ist. -- ChaDDy 18:56, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich verweise doch noch mal auf eine Internetseite: http://www.jere-mias.de/biwi/urheb1.html unter 2.4 heißt es da (mit Quellenangabe): Veränderungen der Fristen können rückwirkend nicht geltend gemacht werden. "Nach Ablauf dieser Fristen sind die Werke "gemeinfrei" und können von jedermann gedruckt und herausgegeben werden." --Goldi64 20:24, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ein Wiederaufleben von Schutzfristen ist durchaus schon vorgekommen, vgl. §137f Urhg. --Isderion 21:08, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
... und Public Domain gab es im deutschen Recht noch nie... --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:46, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Stimmt, das kommt noch hinzu. ;) Das Gegenstück im deutschen Recht heißt "Gemeinfreiheit". -- ChaDDy 23:51, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Leider hilft das aus meiner Sicht alles nicht richtig weiter. Ich habe inzwischen die anfänglich erwähnte Rechtsanwalts-Seite wiedergefunden. Da wird es doch wohl schon etwas konkreter!? http://www.fotorecht.de/publikationen/schutzfrist.html --Goldi64 10:15, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Bereits gemeinfrei gewordene Werke können durch Gesetzesänderung wieder einen Schutz erhalten. Es gilt aktuelles Recht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:20, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ihr habt am Schluss sicher Recht, die letzte Übergangregelung (nach obiger Webseite) kann wohl so ziemlich alles blockieren:

§ 137f Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG

(1) Würde durch die Anwendung dieses Gesetzes in der ab dem 1. Juli 1995 geltenden Fassung die Dauer eines vorher entstandenen Rechts verkürzt, so erlischt der Schutz mit dem Ablauf der Schutzdauer nach den bis zum 30. Juni 1995 geltenden Vorschriften. Im übrigen sind die Vorschriften dieses Gesetzes, über die Schutzdauer in der ab dem 1. Juli 1995 geltenden Fassung auch auf Werke und verwandte Schutzrechte anzuwenden, deren Schutz am 1. Juli 1995 noch nicht erloschen ist.

(2) Die Vorschriften dieses Gesetzes in der ab dem 1. Juli 1995 geltenden Fassung sind auch auf Werke anzuwenden, deren Schutz nach diesem Gesetz vor dem 1. Juli 1995 abgelaufen ist, nach dem Gesetz eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu diesem Zeitpunkt aber noch besteht. Satz 1 gilt entsprechend für die verwandten Schutzrechte des Herausgebers nachgelassener Werke (§ 71), der ausübenden Künstler (§ 73), der Hersteller von Tonträgern (§ 85), der Sendeunternehmen 87) und der Filmhersteller (§§ 94 und 95).

(3) Lebt nach Absatz 2 der Schutz eines Werkes im Geltungsbereich dieses Gesetzes wieder auf, so stehen die wiederauflebenden Rechte dem Urheber zu. Eine vor dem 1. Juli 1995 begonnene Nutzungshandlung darf jedoch in dem vorgesehenen Rahmen fortgesetzt werden. Für die Nutzung ab dem 1. Juli 1995 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Sätze 1 bis 3 gelten für verwandte Schutzrechte entsprechend.

(4) Ist vor dem 1. Juli 1995 einem anderen ein Nutzungsrecht an einer nach diesem Gesetz noch geschützten Leistung eingeräumt oder übertragen worden, so erstreckt sich die Einräumung oder Übertragung im Zweifel auch auf den Zeitraum, um den die Schutzdauer verlängert worden ist. Im Fall des Satzes 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen.

§ 137f eingefügt durch Gesetz vom 23.06.1995, BGBl. I S. 842

Anmerkung: Wichtig: in Spanien gab es sehr lange Urheberrechtsschutzfristen (seit 1879 eine Schutzfrist von 80 Jahre p.m.a.), wovon auch alte Fotografien in Dtld. profitieren. --Goldi64 15:50, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

In der deutschsprachigen Wikipedia handeln wir nach dem Schutzlandprinzip, was 70 Jahre pma. aussagt. Somit sind solche Dinge wie die 100 Jahre pma. in Mexico für uns uninteressant. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:57, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Wow-Signal

Der Stein des Anstoßes

Hallo. Ich habe im englischsprachigen Artikel Wow signal ein Bild des namensgebenden Dokuments gefunden, das auch dem deutschen Artikel gut zu Gesicht stünde − dort als fair use hochgeladen. Meines Erachtens erreicht es jedoch nicht die notwendige Schöpfungshöhe, da:

  1. Die Zahlenkolonnen aus einem Plotter stammen und damit meinem Verständnis nach keinen Beitrag zur Schöpfungshöhe liefern
  2. Der darüber hinaus gehende Beitrag lediglich die Markierungen der drei Zahlenketten und das Wort „Wow!“ sind

Dies ist die Laiensicht auf das Bild. Sehe ich das richtig? Gruß, --norro 23:28, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

sehe ich auch so --Isderion 23:49, 19. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
ich auch. Definitiv kann das Bild mangels SH auch in die deutsche WP. Christian Bier Rede mit mir! 16:10, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Okay, ich danke für die Meinungen. Da die Situation auch für mich relativ deutlich scheint, habe ich das Bild nun hochgeladen und in den Artikel eingebunden. In die commons darf es glaube ich nicht, da die obigen Überlegungen wohl nicht international gültig sind. Besten Dank, Gruß, --norro 17:26, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Einzelfallentscheidung - Zitate (erl.)

Eledees#Kritiken: Geht das?--141.84.69.20 17:30, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Stört mich nicht. Ab dem 1.1.2008 gilt für Zitate ein neues Recht --134.130.68.65 18:32, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Kann ich mal sehen?--141.84.69.20 18:35, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Bitte sehr, der Gesetzesentwurf--Wiggum 19:32, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Dankeschön.--141.84.69.20 18:21, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Unverschämtheit

http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Lirer_baer.jpg Bots können nicht erkennen, was ein alter Holzschnitt ist, Menschen schon. Menschen sollten Bots kontrollieren, bevor sie Benutzer belästigen. Thomas Lirer als Hilfe zur Einordnung --Historiograf 19:25, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Der Bot wird erst aktiv, nachdem ein Benutzer manuell ein entsprechendes Tag gesetzt hat, du suchst das Problem an der falschen Stelle.--Wiggum 19:33, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
(BK):Der Bot arbeitet nur eine Kategorie ab. In die Kategorie aufgenommen wurde er durch diesen Edit. --Isderion 19:36, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Der betreffende User war ich, Sorry. Christian Bier Rede mit mir! 22:54, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Christian arbeitet derzeit sehr fleißig die PD-Kategorie ab und aktualisiert die Lizenzen (Danke!). Bei den vielen, vielen Bildern und den oft ungenauen und fehlenden Angaben (Quelle, Urheber und Grund, warum PD-alt...) kann es schon einmal vorkommen, daß er und der Bot Bilder monieren, die bei genauerem Hinsehen behalten werden können. Würden die fehlenden Informationen vom Hochlader nachgetragen werden, würde uns das bei der Abarbeitung der DÜP-Tageskategorien sehr viel Zeit ersparen. --Noddy 23:30, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Mich belästigt der Bot auch regelmäßig ;) Meist zu Recht, selten zu Unrecht. Das Abarbeiten birgt natürlich die Gefahr, daß man was übersieht - aber die Bilder werden ja nicht gleich gelöscht, ich habe oft "irgendwas" vergessen, von daher ist das aus meiner Sicht vollkommen ok. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:26, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Lizenz

Darf in dieses Bild diese Vorlage von einem beliebigen Benutzer eingebaut werden? --Toffel 19:30, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Da das offenbar ein Scan o.ä. eines zeitgenössischen Gemäldes ist, wird das schon richtig sein.--Wiggum 19:35, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Steht drin. --Toffel 19:53, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

OTRS Dateien

Kurze Frage, bitte kurze Antwort: Darf ich in die de Wikipedia Bilder aus Commons: Category:Items with OTRS permission confirmed einstellen ? Leider ist dazu nix auf der allgemeinen Frageseite zu finden. Gruß. --nfu-peng Diskuss 15:39, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Musst Du nicht, Bilder auf den Commons können direkt eingebunden werden, als wären wäre ais nach de.WP hochgeladen. sугсго.PEDIA 15:50, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Wow, dein Wort in Admins Ohr. Da hörte ich vor einiger Zeit aber schon mal was anders. Na dann bin ich mal gespannt. Danke und Gruß. --nfu-peng Diskuss 16:35, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Du sag einmal. Wenn man diese Kategorie in Commons aufruft, kommen als erstes ein paar explizite Nacktbilder eines Benutzers "Taric Alani" ... Wird commons bald zum allgemeinen Exhibitionstentreff? --micha Frage/Antwort 16:41, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Einmisch: Scheint so, wenn man sich das anschaut. Ich mach mir da schon so meine Gedanken zwecks Jugendschutz. Immerhin sind diese doch schon recht pornografischen Bilder (zumindest die ersten zwei), frei aufrufbar. Christian Bier Rede mit mir! 16:55, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Zudem sind zumindest die ersten beiden Bilder auf keinen Wikiprojekt verwendet. Ich halte die Bilder auch für problematisch und unsinnig. --jodo 17:17, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Vielleicht plant ja die WMF ein Pornowiki? sугсго.PEDIA 17:26, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Wenn Deine Frage meinte: Darf ich jedes Bild von den Commons hier einbinden? Nein, die Commons sind bei US- und SU-Bildern liberaler, da sie lediglich die US- und Ursprungsrechtslage berücksichtigen, auf de.WP aber der je strengste Maßstab aus DACH angewandt wird (in der Regel 70 pma). OTRS-Freigaben sollten aber für alle Projekte wirken, da diese nur bei Freigabe iSv freiem Inhalt bei den Commons zugelassen sind. Andere rechtliche Fragen, wie Persönlichkeits -, Namensrecht oä muss man davon trennen.sугсго.PEDIA 17:26, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Abgesehen davon, dass ich meinen Vorrednern bezüglich der Problematik der Fotos zustimme ging mein Interesse eher auf ein Filmplakat für einen Science-Fiction - Film. Geht das jetzt oder nicht? Übrigens, es müsste tatsächlich ein Tool geben, das bestimmte Fotos nur ab 18 Jahre zugängig macht, aber das wird wohl Illusion bleiben.......--nfu-peng Diskuss 17:36, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Welches Plakat mit welcher Lizenz? --Lyzzy 17:39, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Auch hier Category:Nude men sind wohl nicht alle Bilder aus enzyklopädischen Zwecken hochgeladen worden. Überprüft denn sowas keiner? --micha Frage/Antwort 17:40, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Was hat das Ganze mit Urheberrechtsfragen zu tun? Außerdem ist das eine Commons-Frage, gehört also auch nicht hierher. Probleme sehe ich auch bei keinem der Bilder. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:24, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Nicht das dann auch auf Wikipedia auf allen Seiten ein solcher Sticker rauf muss:  :-) --micha Frage/Antwort 20:52, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Na klar, auf die Biologie-Schulbücher ebenfalls ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:59, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Aber ob das noch ein Bild ist für ein Biologie-Buch oder bereits für ein Beate-Uhse-Heftchen? [2] gibts auch als Filmchen [3] alles zu finden auf Ejakulation. Also ich habe meine Zweifel. Sehr grenzwertig. --micha Frage/Antwort 21:17, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Jugendschutz kann uns völlig egal sein, die Wikipedia ist als Werk der Wissenschaft und Lehre privilegiert. Nur die Grenzen des Strafrechts müssen eingehalten werden. --h-stt !? 10:47, 22. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Das ist aber eine unamerikanische, gerade verbrecherische, unchristliche, aufklärerische Haltung. Sowas! Und das im alten Europa! ;-) --micha Frage/Antwort 11:15, 22. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Und es widerspricht sich ganz klar. Das Jugendschutzgesetz muss die Wikipedia auch einhalten. Sich nur auf das Strafgesetzbuch zu beziehen könnte regelrecht schiefgehen. Nur einige Gesetze die wir in der WP ebenfalls einhalten müssen: UrhG, BGB, GG, MarkG, ... --Christian Bier Rede mit mir! 14:10, 22. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Und zum Beispiel darf Pornografie nicht frei zugänglich sein. Und ob die genannten Bilder pornografisch sind, entscheidet am Ende nicht Wikipedia, sondern die Justiz. - Soviel ich weiss gilt in der Schweiz die Darstellung eines erigierten männlichen Geschlechtsteil bereits als pornografisch. Damit wären die Darstellungen in Ejakulation bereits pornografisch und dürften somit nicht frei (ohne Altersbeschränkung) zugänglich sein. Es braucht nur jemand darauf aufmerksam zu werden, der sich ernsthaft an diesem Bild stört und schon gibts evtl. ein juristisches Problem bzw. Nachspiel. --micha Frage/Antwort 14:44, 22. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Nach dieser Seite [4] wird also eindeutig in der Schweiz die Bilder in Ejakulation als pronografisch eingestuft. --micha Frage/Antwort 14:55, 22. Nov. 2007 (CET) Zitat: "Nach Schweizer Recht gilt die blosse (künstlerische) Darstellung nackter Personen nicht als Pornografie. Als klar pornografisch gilt z.B. die Darstellung sexueller Handlungen, sexueller Erregung oder Grossaufnahmen von Genitalien." --micha Frage/Antwort 14:56, 22. Nov. 2007 (CET) [5] <- welche Strafe einem in der Schweiz erwartet, wenn man Pronografie frei zugänglih macht. Viel Spass also beim nächsten Aufenthalt in der Schweiz Autoren von [Ejakulation]] ;-) --micha Frage/Antwort 15:02, 22. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Hi Leute, vielleicht sollte diese Debatte woanders weitergeführt werden. Denn da steht noch immer (frei nach Tucholsky) der kleine Junge der verzweifelt ruft: Wo kommen denn die Löcher im Käse her ? Oder wie ich: Kann ich bedenkenlos das Bild Image:Lobster man from mars poster.jpg verwenden ? Grüße und sagt mir , wo weiterdiskutiert wird. --nfu-peng Diskuss 14:59, 22. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Der Benutzer, welcher das Bild hochgeladen hat behauptet es sei PD, weil sich die Redaktion, welche die abgebildete Zeitung erstellt hat sich aufgelöst habe. Das erscheint mir unlogisch. Rechteinhaber war doch die natürliche Person, welche die Seite gestaltet hat, bzw. die Gruppe der natürlichen Personen. Insofern kann ich keinerlei Belegr finden, daß diese auf ihre Rechte an diesem Werk verzichtet hätten. Ich sehe vielmehr das gleiche Problem wie bei alten Computerspieln von inzwischen involventen Unternehmen. Die Urheberrechte liegen noch bei jemandem, man weiß nicht genau bei wem und man kann nicht sagen, ob diese noch wahrgenommen werden. Im Zweifel bin ich aber immer für eine Rechtssicherheit für die Wikipedia, daher frage ich hier nach, ob solche schwammige Angaben tolerierbar sind. Imho ist es kein PD. Weissbier 20:14, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Bild ist gelöscht, war eine URV --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:20, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Mea culpa und danke. Weissbier 21:29, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Briefmarken privater Postdienstleister

... werden meines Erachtens in keinem Amtsblatt veröffentlicht und sind daher nicht gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG (siehe auch meinen Löschantrag). Allerdings weiß ich es nicht zu 100 %. Hat jemand Gewissheit? Gruß --Isderion 22:13, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich denke zwar, die Antwort zu kennen, bitte aber, das bis zum 1.12. zurückzustellen. Mit Histo, Steschke, einem IT-Anwalt und weiteren Interessierten werden wir dann die Briefmarken-Frage klären. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:19, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
[6] besagt das imho eindeutig. -- ChaDDy 22:21, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Hilfe: PD-Lizenzbereich für die Freie Stadt Danzig unter Commons NEU Erstellen

Liebe Wiki-Profis, ich habe ein Problem mit der Urheberrechtszuweisung für meine Quellen (Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig), speichere sie notgedrungen unter Commons 'PD-GermanGov' doch dies trifft nicht zu da diese auf dem Recht der Freien Stadt Danzig basieren. Können Sie mir helfen einen: 'PD-FreeCityofDanzigGov'-Lizenz-Eintragslevel einzurichten? Man kann es wie bei der 'PD-GermanGov' machen, vielleicht mit dem Text: "This image is in the public domain according to the copyright law of the Free City of Danzig because it is part of a statute, ordinance, official decree or judgment (official work) issued by a state authority or court. " und das einzubindende Staatswappen befindet sich unter folgendem Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:DA_FreieStadtDanzig_Staatswappen_fsda-eu.GIF. Zur Argumentation: Dieser Staat, Freie Stadt Danzig (FSDA) existiert seit 15.11.1920 und wurde durch die Annexionen 01.09.1939 durch das NS-Regime und am 30.03.1945 durch die Provisorische Regierung der Republik Polen (Lubliner Kommitee, komunistisch) der territorialen Existenzgrunglage entfernt, jedoch konstituierten sich nach den Kriegshandlungen am 10.05.1947 Exilorgane in Form vom Rat der Danziger (Parlament-Ersatz) und Vertretung der FSDA (Exekutive), die wegen andauernder Ermangelung einer abschließenden völkerrechtlich gültigen Lösung für dieses Staatsgebilde bis heute tätig sind und sich für diese Endregelung einsetzen. Ich würde mich freuen, wenn jemand helfen könnte. Im voraus herzlichen Dank! --CarlNarloch 02:18, 22. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Die freie Stadt Danzig hat kein Urheberrechtsgesetz erlassen. Das habe ich vor einem guten Jahr bei einer Recherche im Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum in München, der weltweit bestausgestatteten Bibliothek zu Urheberrechtsfragen ermitteln können. Nach damaliger Auffassung galt dort wohl das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst des Deutschen Reiches. Gemäß §16 waren auch dort amtliche Werke freigestellt. --h-stt !? 10:00, 22. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Herzlichen Dank! Das paßt ganz gut zu der allgemeinen Rechtspraxis die der Gesetzgeber in der Freien Stadt Danzig (Der Senat) verfolgte, sich an Richtlinien anderer Länder anzuschließen. Dann muss der Text des 'PD-FreeCityofDanzigGov' das so erläutern, ich bin nicht so fit im Englischen, kann man den Text so formulieren 'This image is in the public domain according to the copyright law of the Free City of Danzig, which was referred to the german copyright law §16 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, because it is part of a statute, ordinance, official decree or judgment (official work) issued by a state authority or court.'? Ich will damit ausdrücken, dass es auf Grund des Bezugs auf bereits bestehende Rechtsregelungen in einem anderen Staat (Freie Stadt Danzig ist nicht Deutschland) es lange noch nicht heißt, dass der Bezugsstaat der Urheber war. Also sollte man 'PD-GermanGov' nicht belassen, finde ich? Wer kann helfen, diesen 'PD-FreeCityofDanzigGov' herzustellen? Grüße, --CarlNarloch 15:08, 22. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Und warum wird der Baustein nicht einfach auf deutsch (meinetwegen polnisch) gemacht? Es ist schließlich deutsches Recht betroffen und kein englisches oder amerikanisches. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:11, 22. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Persönlichkeitsrechte auf von Benutzer:Homo oecologicus hochgeladenene Bildern

Benutzer:Homo oecologicus hat heute eine Vielzahl von Bildern zum Ukranenland hochgeladen [7], auf denen fast immer eindeutig identifizierbare Personen abgebildet sind, mehrfach erkennbar minderjährig und in fast allen Fällen nicht als Beiwerk. Zustimmungen der abgebildeten Personen sind nirgendwo dokumentiert. Könnte da bitte mal jemand drauf schauen, der etwas mehr Ahnung von der rechtlichen Situation hat als ich? --jergen ? 10:38, 22. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]