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Küchenabfallzerkleinerer

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Ein Küchenabfallzerkleinerer ist ein insbesondere in den USA und Kanada genutzter Schredder zur ausschließlichen Zerkleinerung organischer Küchenabfälle. Die Abfälle werden bei fließendem Wasser fein zerteilt und als Abwasser über die Kanalisation entsorgt.

Geschichte

Der Abfallzerkleinerer wurde 1927 von John Hammes in den USA erfunden und in den folgenden Jahren von seiner 1938 gegründeten, bald aber auch von verschiedenen anderen Firmen auf den dortigen Markt gebracht.

Eigenschaften

Das etwa 30cm hohe, 15-20 cm umfassende Gerät wird zwischen den Spülenablauf und das Siphon unterhalb der Küchenspüle installiert. Für den Betrieb ist ein Stromanschluss erforderlich, der Wasserabfluss ist auch bei abgeschaltetem Gerät gewährleistet.

Durch den Spülenablauf fallen Küchenabfälle auf eine rotierende Scheibe, auf der kleine, bewegliche Hämmer angebracht sind, die die Abfälle durch Zentrifugalkraft gegen die Wand drücken, an der kleine Löcher mit scharfkantigen Rändern sie so lange zerkleinern, bis sie durch die Löcher in den Abfluss gespült werden. Faserige Abfälle können von einigen Geräten nicht verarbeitet werden, da sich bei ihnen die Fasern um die Hämmer wickeln.

Je nach Motor rotiert die Scheibe mit 1400 bis 1800 oder mit 2800 Umdrehungen die Minute und hat eine Leistungsaufnahme von 200 bis 750 Watt.

Rechtliche Situation

In der EU ist der Einsatz standardmäßig nicht zugelassen. So heißt es in EN 12056-1 Kapitel 4, Absatz 6: „Die Anforderungen an die Qualität und die Volumenströme von Abwasser, welches direkt in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird, sind Gegenstand nationaler und regionaler Vorschriften und Technischer Regeln und sind einzuhalten. Das Eindringen von Stoffen in die Anlage, die deren Wirksamkeit stören oder die von den zuständigen Behörden nicht zugelassen sind, ist zu verhindern. Nationale und regionale Vorschriften und Technische Regeln können den Gebrauch von Abfallzerkleinerern zulassen“; außerdem regelt die Norm, dass bei der Installation ein Röhrengeruchsverschluss von mindestens 75mm verwendet werden muss in Gebieten, wo das Gerät erlaubt ist.[1] In Deutschland wird eine solche Zulassung, wie in den meisten EU-Ländern auch, abgelehnt. So verbietet die für Deutschland maßgebliche nationale sogenannte Restnorm den Anschluss an die Abwasseranlage nochmals ausdrücklich in DIN 1986-100, Nr. 6.5 vom Oktober 2001.[2]: „Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier usw. sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung, bei denen das zerkleinerte Spülgut in die Entwässerungsanlage gelangen kann, dürfen nicht an die Abwasseranlage angeschlossen werden.“[3] Innerhalb der Schweiz verbietet das örtliche Abwasserreglement normalerweise den Einsatz ebenfalls.

Argumente der Befürworter

Küchenabfälle bestehen bis zu 85 % aus Wasser, deshalb läge es nahe, diese zusammen mit dem Abwasser zu entsorgen. Ferner sei es weithin Praxis, dass - trotz Verbot - organische Küchenabfälle über die Toiletten entsorgt würden. Eine vorherige Zerkleinerung wäre da eine deutlich bessere Alternative, da die zerkleinerten Partikel in der Kläranlage besser verarbeitet werden könnten. Ein zusätzliches Anlocken von Ratten sei nicht zu befürchten, da Ratten nur Nahrung bestimmter Konsistenz und Größe als Nahrung akzeptierten.

Ebenfalls gäbe es häufig Fremdmaterialien in der Biotonne, insbesondere wenn diese durch viele Parteien genutzt wird. Dies mache eine aufwändige Nachsortierung bzw. eine Entsorgung mit dem Hausmüll erforderlich. Auch die geringe Akzeptanz der Biotonne könne durch eine komfortable Entsorgungsmöglichkeit innerhalb der Wohnung beseitigt werden.

Des Weiteren erhofft man sich Kostenvorteile, da der Entsorgungsaufwand der Biotonne entfiele oder verringert würde und sich der Betriebsablauf in den Kläranlagen verbessern würde.

Gegenargumente und Reaktionen

Laut dem Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Klinkert „können [Bio-Abfallzerkleinerer, die die zerkleinerten Abfälle über den Abwasserpfad entsorgen] in Deutschland aus wasserrechtlichen, abfallrechtlichen sowie fachtechnischen Gründen nicht zur Anwendung kommen“.[4] Er nimmt auf das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG und AbfG) Bezug, nach dem die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung hätte, dem aber bei Entsorgung von Küchenabfällen über das Abwasser nicht entsprochen würde. Durch Vermischung mit anderen Stoffen sei der Bioabfall aus dem Klärschlamm weniger hochwertig als bei der Sammlung über Biotonnen, was im Gegensatz zu §5, Abs.2, Satz 1 und 2 des Gesetzes stünde.

Durch die Einbringung von zusätzlichem Bioabfall erhöhe sich der Zulauf der Kläranlagen mit Abwässern organischen Materials. In vielen Fällen seien die Anlagen für diese zusätzlichen Mengen nicht ausgelegt. Eine Vergrößerung der Anlagen nur wegen der Bioabfälle wäre erforderlich, aber nicht wirtschaftlich sinnvoll. Es wird auch als volkswirtschaftlich fragwürdig dargestellt, erst feste Abfälle mit Aufwand an Energie und Trinkwasser dem Abwasser zuzufügen, um sie andererseits mit erhöhtem Aufwand innerhalb der Kläranlagen wieder zu trennen. Aufgrund der Vermischung mit anderen Stoffen sei dann keine hochwertige Verwertung mehr möglich.

Ebenfalls wird befürchtet, dass sich innerhalb des Kanalnetzes verstärkt Ablagerungen bildeten und damit ein höherer Wartungsaufwand einher ginge. Da in Deutschland etwa die Hälfte aller Kanalsysteme als Mischsystem für Regen- und Abwasser ausgelegt sei, käme es bei Starkregenereignissen dort zu einem zusätzlichen Austrag über die Entlastungsanlagen direkt in die Vorfluter.

Man ist der Meinung, dass die Biotonne durch die Einführung von Küchenabfallzerkleinerern letztlich nicht überflüssig würde, da über sie auch Gartenabfälle wie Laub und Grasschnitt zu entsorgen seien, falls keine Kompostierung auf dem Grundstück oder anderweitige Verwendung auf dem Grundstück stattfindet. Hier könne eine Doppelbelastung bezüglich der Kosten entstehen.

Quellen

  1. (DIN) EN 12056-1, CEN (Europäisches Komitee für Normung), 19861, 2001, Kapitel 4, Absatz 6, S. 5; darin auch: „Eine EN hat den Status einer Deutschen Norm“. Installation siehe S. 10
  2. Franz-Josef Heinrichs: Neue europäische Entwässerungsnorm - Welche Veränderungen bringt sie für den Sanitärfachmann? in IKZ-Haustechnik, Ausgabe 8/2001, Seite 27 ff.
  3. DIN, Normenausschuss Wasserwesen, 1986-100:2002-03, 6.5, Berlin 2002, S. 18
  4. Anfragen Nr. 69f. des Abgeordneten Paul Friedhoff (FDP) zum Thema Abfallzerkleinerer, beantwortet vom Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Klinkert des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, in: Deutscher Bundestag, Drucksache 13/9308 (28.11.1997), siehe S. 37f. (PDF; 1,9 MB)