Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 5 im Juli 2003
Großes Medieninteresse erregte ein Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 5 im Juli 2003, bei dem eine junge Frau gegen 6 Uhr nördlich von Karlsruhe die Kontrolle über ihren Kleinwagen verlor, von der Straße abkam und hinter der Leitplanke mit einem Baum kollidierte. Die 21jährige Mutter und ihre zweijährige Tochter verstarben noch an der Unfallstelle. Zeugenaussagen zufolge war unmittelbar vor dem Kontrollverlust ein schwarzes Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit dicht auf das Fahrzeug der Verunglückten aufgefahren.
Ermittlungen
Da das Auffahrmanöver des schwarzen Wagens in Zusammenhang mit dem Unfall gebracht wurde, wurde die Sonderkommission „Raser“ gegründet, zu der zeitweilig bis zu 40 Beamte gehörten. Allein im Bereich Böblingen waren 13 Ermittlungsteams im Einsatz, um eine mögliche Unfallbeteiligung von insgesamt 707 in Frage kommenden Fahrzeugen abzuklären. Die Behörden ermittelten Rolf F., einen 35jährigen Testfahrer von DaimlerChrysler, als den mutmaßlichen Führer des Fahrzeugs, da die Zeugenbeschreibungen genau auf sein schwarzes Mercedes Coupe passten. Obwohl Rolf F. angab, erst um 6:10 Uhr an der Unfallstelle vorbeigekommen zu sein, wurde den Aussagen der Zeugen Glauben geschenkt, da diese sehr detaillierte Beschreibungen, z.B. der Scheinwerfergestaltung, des Beschleunigungsverhaltens und der Auspuffanlage, abgeben konnten und ihnen eine gewisse Kenntnis über Autos zugetraut wurde. Die Ermittlungen führten zu einer Anklageerhebung gegen Rolf F.
Der Prozess
Das Gericht wies durch Weg-Zeit-Berechnungen, basierend auf Tankquittungen des Rolf F., nach, daß dieser durchaus zum Unfallzeitpunkt am Unfallort sein konnte, während andere ermittelte Fahrzeuge ausschieden. Hinzu kamen Zeugenaussagen, die Rolf F. als "sportlichen", "dynamischen" oder gar "gefährlichen" Fahrer charakterisierten. Erschwerend kam hinzu, daß Rolf F. falsche Angaben zum Zeitpunkt der Abfahrt gemacht hatte. Außerdem hatte sein Verhalten gegenüber Kollegen in der Zeit zwischen dem Unfall und der Ermittlung seines Fahrzeugs nahegelegt, daß ihm eine mögliche Ursächlichkeit seines Verhaltens an dem Unfall schon früh bewußt gewesen sein könnte.
Das erstinstanzliche Urteil
Das Amtsgericht Karlsruhe verurteile Rolf F. am 18. Februar 2004 in dem rein indiziengestützten Prozess wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß es sich bei dem auffahrenden Fahrer um Rolf F. gehandelt hat. Rolf F. und sein Anwalt hatten auf Freispruch plädiert.
Das Urteil in zweiter Instanz
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe wurde am 29. Juli 2004 das Strafmaß auf ein Jahr Haft mit Bewährung und 12 000,- € Geldbuße sowie Führerscheinentzug für ein Jahr reduziert. Zur Begründung des abgemilderten Urteils wird auf andere Urteile in ähnlichen Fällen verwiesen. Außerdem würdigt das Gericht, daß Rolf F. durch den Verlust seines Arbeitsplatzes und das Medieninteresse, durch das er als Autobahnraser bekannt wurde, bereits gestraft sei.
Nachbetrachtungen
Am 25. Juli 2005 strahlte die ARD eine Dokumentation zu den Vorgängen um den Unfall unter dem Titel Der Tag, als ich zum „Todes-Raser“ wurde aus. Darin wird das gesamte Geschehen noch einmal beleuchtet, und vor allem auf einige strittige und widersprüchliche Punkte in den Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen eingegangen. Die Autoren kommen in ihrer Reportage, bei der sie sich allerdings sehr der subjektiven Sicht des verurteilten Rolf F. annähern, zu dem Schluss, dass eine Täterschaft zumindest fragwürdig, wenn nicht gar auszuschließen sei.
Am 19. November 2007 strahlte das ZDF den nicht dokumentarischen Film "Erlkönig" aus, der einige Elemente aus dem Fall Rolf F. aufgreift.