Richtlinien für die Anlage von Straßen – Linienführung
RAS-L ist die Abkürzung für Richtlinien für die Anlage von Straßen - Linienführung. Sie wurde 1995 herausgegeben. Die RAS-L behandelt die Linienführung für die Anlage von Landstraßen von anbaufreien Straßen außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete, (also den Verlauf der Straße im Lageplan / in der Draufsicht Trasse als auch im Höhenplan Gradiente (auch Längsschnitt genannt) sowie Entwurfselemente des Querschnitts (siehe auch RAS-Q) und der Sicht von Straßen der Straßenkategorien A I bis A VI und B I und B II gemäß RAS-N.
Angewendet wird diese Richtlinie von Verkehrs- und Bauingenieuren (Strassen- und Verkehrsplanern bzw. -bauern). Der Bundesminister für Verkehr hat sie für Bundesfernstraßen eingeführt und sie darüberhinaus den Bundesländern zur analogen Anwendung auf deren Straßennetze empfohlen.
Herausgegeben wird die Richtlinie von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in Köln.
In naher Zukunft soll die Richtlinenfamilie RAS/RAL durch eine im Entwurf befindliche Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL) und eine ebenfalls im Entwurf befindliche Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) abgelöst werden. Diese neuen Werke beziehen sich auf die ebenfalls im Entwurf befindliche RIN (RIN).
Abgrenzung
Keine Geltung besitzen die RAS-L, -Q und RAL-K für angebaute oder anbaufähige Straßen. Für diese Stadtstraßen erschien im Juni 2007 die neue Richtline für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) als Nachfolger der Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV) und Erschließungsstraßen (EAE). Sie gilt für die neuen Straßenkategorien VS, HS und ES der - noch unveröffentlichten - RIN, die in etwa den bisherigen RAS-N-Kategorien C, D und E entsprechen.