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At-Tahāwī

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At-Tahawi arabisch أحمد بن محمد بن سلامة بن عبد الملك أبو جعفر الطحاوي Ahmad ibn Mohammed ibn Salama ibn Abd al-Malik Abu Dscha'far, DMG Aḥmad b. Muḥammad b. Salāma b. ʿAbd al-Malik Abū Ǧaʿfar aṭ-Ṭaḥāwī (* 853; † 933) [1] war ein islamischer Rechtswissenschaftler der Hanafitischen Rechtsschule und Traditionarier mit Wirkungsfeld Ägypten.

Er begann seine Studien bei seinem Onkel mütterlicherseits, dem Gelehrten al-Muzani ( † 877 ), einem der bekanntesten Schüler und Überlieferer und Bearbeiter des K.al-Umm von Schafii. Trotz seiner Grundausbildung unter dem Einfluß der Lehre von asch-Schafii schloß er sich schon in seinen Lehrjahren der hanifitischen Rechtsschule Ägyptens an. Im Jahre 881 unternahm er eine kurze Studienreise nach Damaskus, wo er im Kreis des damaligen Kadis Jurisprudenz studierte. Diesen Aufenthalt schildert Ibn 'Asakir in seiner monumentalen Gelehrtenbiographie von Damaskus.[2] Als Jurist machte er sich in Ägypten auch als Verfasser von Rechtsverträgen einen Namen. Bis zu seinem Tode galt er in Ägypten als Haupt der hanafitischen Rechtsschule.

Werke

  • Ma'ani al-athar / معاني الآثار / Maʿānī ʾl-āṯār / ‚Die Bedeutungen der Hadithe‘ ; das Werk ist gemäß den Kapiteln der islamischen Jurisprudenzzusammengefaßt und erörtert die Traditionen, die Mohammed zugeschrieben werden, die aber - nach Ansicht des Verfassers - im Widerspruch zur Lehre der hanafitischen Rechtsschule stehen. Das Werk ist im Orient mehrfach gedruckt worden.
  • Muschkil al-athar / مشكل الآثار / Muškilu ʾl-āṯār / ‚Probleme der der Hadithe‘ - auch unter dem Titel „Erläuterung der inhaltlichen Probleme der Hadithe“ bekannt - ist ebenfalls eine Sammlung von Traditionen mit inhaltlichen und philologischen - linguistischen - Erörterungen des Verfasser. Ein Teil davon ist als Autograph in der Handschriftensammlung von Istanbul - heute in der Süleimaniya-Bibliothek - erhalten. Das Werk ist im Orient 1987 und 1995 (Beirut) in mehreren Bänden gedruck worden.[3]
  • Ichtilaf al-fuqaha' / اختلاف الفقهاء / Iḫtilāfu ʾl-fuqahāʾ / ‚Kontroverse Lehrmeinungen der Rechtsgelehrten‘ stellt - wie die gleichnamigen Werke anderer Rechtsgelehrten der Zeit - die zwischen den einzelnen Rechtsschulen herrschenden Lehrdifferenzen im Bereich der islamischen Jurisprudenz dar. Das Werk ist erstmalig 1971 in Islamabad gedruckt worden.
  • al-'aqida / العقيدة / al-ʿaqīda / ‚Die Glaubenslehre; Credo‘ - auch als „Die Erörterung der Sunna und der Einheit der Muslime“ genannt - umfaßt nur 10-15 Seiten, in dem at-Tahawi das Wesen des islamischen Monotheismus und Gottes Eigenschaften (sifat) kurz erörtert.

In den Gelehrtenbiographien der Hanafiten werden bis zu 22 Bücher mit Titeln angeführt, die er verfaßt haben soll. Der irakische Bibliothekar und Buchhändler Ibn an-Nadim († 995)[4] kannte noch 16 Werktitel.

Quellen

  1. At-Tahawi gibt sein Geburtsjahr mit 239 islamische Zeitrechnung an; d.i. 853 (12. Juni bis zum 5.Januar 854 . Siehe Ibn Abī ʾl-Wafāʾ al-Qurašī: al-Ǧawāhir al-muḍīyya fī ṭabaqāt al-ḥanafiyya. Kairo 1978. Bd. 1, 273, Zeile 13-14
  2. Bd 5, S.367-370. Dar al-fikr. Beirut 1995
  3. Zu den älteren Drucken siehe F. Sezgin, op. cit. 440-441
  4. über ihn siehe F. Sezgin, op. cit. 385-388; The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden, Bd. 3, S. 895 (mit weiteren Quellenangaben)

Literatur

  • Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifftums. Brill, Leiden. Bd. 1, S. 439-443.
  • Norman Calder: Studies in early Muslim jurisprudence. Oxford 1993. Kapitel 9-10.
  • The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 10, S.101