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Adelstitel

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Der Adelstitel gab den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Viele Adelstitel waren ursprünglich Funktionsbezeichnungen. Die hier beschriebenen Adelstitel beziehen sich auf Europa im Mittelalter und der Neuzeit. Vom Adelstitel ist die Anrede zu unterscheiden.

Überblick

Im Wesentlichen gab es die folgenden Titel (in absteigender Folge):

Männlicher Titel Weiblicher Titel Anrede Männlicher Nachkomme Weiblicher Nachkomme Anmerkung
Kaiser Kaiserin Majestät (Kron)Prinz (Kron)Prinzessin Für die Prinzen des kaiserlichen Hauses die Anrede Kaiserliche Hoheit.
König Königin Majestät (Kron)Prinz (Kron)Prinzessin Für die Prinzen des königlichen Hauses die Anrede Königliche Hoheit.
Pfalzgraf Pfalzgräfin Hoheit Prinz Prinzessin Der Pfalzgraf bei Rhein war bei Thronvakanz Reichsvikar für die Gebiete fränkischen Rechts. Für die Länder sächsischen Rechts war dies der Kurfürst von Sachsen.
Erzherzog Erzherzogin Kaiserliche und Königliche Hoheit Erzherzog Erzherzogin Der Titel stand regelmäßig den Angehörigen des Hauses Habsburg zu
Kurfürst Kurfürstin Königliche Hoheit Kurprinz Kurprinzessin Ein Kurfürst war im Heiligen Römischen Reich (HRR) ein zur Königswahl Berechtigter des Hochadels. Kurfürsten trugen unterschiedliche Adelstitel (Könige, Herzöge, Erzbischöfe, Land-, Mark- und Pfalzgrafen). Nach Auflösung des Heiligen Römischen Reiches trug lediglich der Landesherr von Hessen-Kassel diesen Titel bis 1866 weiter. Er galt als gleichrangig mit einem Großherzog. Auf letzteres beziehen sich diese Angaben.
Großherzog Großherzogin Königliche Hoheit Prinz/Erbgroßherzog Prinzessin/Erbgroßherzogin Für die Prinzen und Prinzessinen der großherzoglichen Häuser von Luxemburg, Hessen und Baden die Anrede Großherzogliche Hoheit.
Herzog Herzogin Hoheit Prinz Prinzessin
Landgraf Landgräfin Hoheit Prinz Prinzessin Den Titel gibt es nur im deutschen Sprachraum (Beispiele: Thüringen, Hessen)
Markgraf Markgräfin Hoheit Prinz Prinzessin
Großfürst Großfürstin Kaiserliche Hoheit Titel der nicht regierenden Mitglieder des russischen Kaiserhauses
Fürst Fürstin Durchlaucht (sofern reichsständisch),
Fürstliche Gnaden
(Erb)-Prinz oder (Erb)-Graf (Erb)-Prinzessin oder (Erb)-Gräfin
Graf Gräfin Erlaucht (sofern reichsständisch),
Hochwohlgeboren
Erbgraf Erbgräfin Bei weiblichen Familienmitgliedern: „Comtesse“, solange unverheiratet. Häupter der gräflichen Häuser des Hohen Adels erhalten mit wenigen Ausnahmen die Anrede „Erlaucht“.
Freiherr, Baron Freifrau, Baronin Hoch- und Wohlgeboren, sonst Hochwohlgeboren Freiherr, Baron Freiin, Baronesse Der Titel „Freiherr“ wird in der Regel nur geschrieben, die Anrede lautet „Baron XY“ oder umgangssprachlich heute meistens „Herr von XY“.
Ritter, Edler, Herr von Edle, Frau von Hochwohlgeboren Ritter, Edler, Herr von Edle, Fräulein/Frau von Die Titel „Ritter“ oder „Edler“ werden heute in der Regel nur geschrieben, die Anrede lautet umgangssprachlich heute meistens „Herr von XY“. Ebenso wird in der Regel der Titel „Edle“ nur noch geschrieben, die Anrede lautet heute meistens „Frau von XY“.

Rechtsgültigkeit

Österreich

In der neu entstandenen Republik Deutschösterreich (1918–1919) wurden am 3. April 1919 alle Adelstitel, weltliche Ritter- und Damenorden sowie etliche Titel, Würden und die Privilegien des Adels gesetzlich abgeschafft (siehe: Adelsaufhebungsgesetz).

In einer novellierten Gesetzesform der Republik Österreich von 1920, die 1945 von der neuen Republik Österreich übernommen wurde, dürfen Adelsbezeichnungen auch nicht mehr geführt werden (siehe auch Habsburger-Gesetz).

Deutsches Reich

Im kaiserlichen Deutschen Reich wurde der letzte Adelstitel am 12. November 1918 an Kurt von Kleefeld (1881–1934) verliehen, der jedoch keine Nachkommen hatte.

Im republikanischen Deutschen Reich gab es mit In-Kraft-Treten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 keine Adelstitel mehr (Artikel 109). Alle Bürger waren vor dem Gesetz gleichgestellt, Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses ausgeschlossen.

Am 23. Juni 1920 verabschiedete die preußische Landesversammlung das Preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens. Dieses Adelsgesetz, das in ähnlicher Form auch von den anderen Ländern des Deutschen Reiches übernommen wurde, bestimmte, dass als Namen der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte. Dies bedeutet, dass zum Beispiel die Titel Prinz und Graf, die bisher allen Familienmitgliedern zustanden, als Namensbestandteile erhalten blieben, die Titel König, Großherzog oder Fürst usw., welche nur den regierenden Personen (Herrschertitel) oder Familienoberhäuptern zustanden, entfielen ganz. Die Personen allerdings, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung bereits eine solche besondere Bezeichnung hatten, durften diese persönlich beibehalten, was insbesondere die ehemals regierenden Häuser betraf. Da die letzten Inhaber inzwischen verstorben sind, gibt es keine deutschen Fürsten von … als Teil des bürgerlich-rechtlichen Namens mehr, sondern nur noch Prinzen von … Die Fortführung der historischen Adelstitel nach dem Adelsrecht und den Hausgesetzen in den Verbänden und mithin im gesellschaftlichen Leben bleibt davon jedoch unberührt.

Bundesrepublik Deutschland

In der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland blieben die Adelstitel ein Bestandteil des Familiennamens (Beispiel: Otto Graf Lambsdorff und nicht Graf Otto Lambsdorff), ein Anrecht auf die Anrede mit einem Prädikatstitel, wie zum Beispiel „Durchlaucht“, besteht nicht mehr. Weibliche Namensträger dürfen den ehemaligen Titel, jetzigen Namensbestandteil, in der entsprechenden geschlechtsspezifischen Form verwenden.

Darüber hinausgehende Rechtsfolgen hat ein Adelstitel heute nicht mehr. Allerdings findet er in manchen Gesellschaftskreisen bzw. im Gesellschaftlichen und bei der Ermittlung des Rangs für das Protokoll immer noch Beachtung.

Schweiz

In der Schweiz werden Adelstitel nicht als Bestandteil des Familiennamens anerkannt. Adelsbezeichnungen werden in amtliche Papiere deshalb auch nicht eingetragen, ebensowenig wie die Neueintragung eines Familiennamens mit dem Zusatz „von“ (obgleich das „von“ nicht immer eine Adelsbezeichnung ist).

Kirchliche Titel

Der kirchliche Titel Kardinal wird zwar nach kirchlichem Recht als Teil des Nachnamens verwendet (Joachim Kardinal Meisner und nicht Kardinal Joachim Meisner), ist jedoch im bürgerlichen Recht kein Bestandteil des Familiennamens.

Verwendung

Bei mehreren Titeln zu einem Namen sieht deren Rangfolge folgendermaßen aus:

  1. Militärischer Rang
  2. Akademischer Grad
  3. Nichtakademischer Titel
  4. Adelstitel

(Beispiel: Major Dr. phil. Geheimrat Graf von … zu … Mustermann).

Die Anrede der Träger einzelner Adelstitel richtet sich nach dem Adelsprädikat (im Sinne seiner Wortbedeutung als Anrede); vgl. Adelsprädikat.

Erblichkeit

Der Titel Kaiser, König und Großherzog stand nur einem regierenden Souverän zu. Er ging im Falle eines Thronverlustes nicht auf den Erben über. Dieser trug den Titel Prinz bzw. den entsprechenden Titel des Thronfolgers, z.B. Prinz Georg-Friedrich von Preußen (statt König von Preußen), Herzog Karl I. von Württemberg (statt „König von Württemberg“) oder Markgraf Maximilian von Baden (statt „Großherzog von Baden“).

Adelstitel in verschiedenen Sprachen

Deutsch Latein Französisch Italienisch Spanisch Englisch Niederländisch Arabisch Russisch
Kaiser,
Kaiserin
Caesar, Imperator
Imperatrix
Empereur,
Imperatrice
Imperatore,
Imperatrice
Emperador,
Emperatriz
Emperor,
Empress
Keizer,
Keizerin
Schah,
pl. Qiyâsira
Zar,
Zarin
König,
Königin
Rex,
Regina
Roi,
Reine
Re,
Regina
Rey,
Reina
King,
Queen
Koning,
Koningin
Malik,
pl.Mulûk
Vizekönig,
Vizekönigin
  Viceroi,
Vicereine
Viceré,
Viceregina
Virrey,
Virreina
Viceroy,
Vicereine
Nâ'ib al-Malik,
pl. Nuwwâb al-Malik
Erzherzog,
Erzherzogin
Archidux,
Archiducissa
Archiduc,
Archiduchesse
Arciduca,
Arciduchessa
Archiduque,
Archiduquesa
Archduke,
Archduchess
Aartshertog,
Aartshertogin
 
Großherzog,
(Groß-)Herzogin
Magnus Dux,
Magna Ducissa
Grand Duc,
Grande Duchesse
Gran Duca,
Gran Duchessa
Gran Duque,
Gran Duquesa
Grand Duke,
Grand Duchess
Groot-Hertog,
Groot-Hertogin
 
Herzog,
Herzogin
Dux,
Ducissa
Duc,
Duchesse
Duca,
Duchessa
Duque,
Duquesa
Duke,
Duchess
Hertog,
Hertogin
Dûq
Großfürst,
Großfürstin
Magnus Princeps Grand Duc,
Grande Duchesse
  Gran Príncipe,
Gran Princesa
Grand Duke,
Grand Duchess
   
Kurfürst,
Kurfürstin
Princeps Elector   Principe Elettore Príncipe Elector Elector/Electoral prince Keurvorst,
Keurvorstin
 
Fürst,
Fürstin
Princeps Prince[1],
Princesse
Principe[1],
Principessa
Príncipe[1],
Princesa
Prince[1],
Princess
Vorst, Prins;
Vorstin, Prinses
Amîr (Emir),
pl. Umru'
Souverän Baron,
Souverän Baroness
        Sovereign Baron / Sovereign Baroness  
Markgraf[2],
Markgräfin
Marchio Marquis,
Marquise
Marchese,
Marchesa
Marqués,
Marquesa
Marquess/Margrave,
Marchioness/Margravine
Markies,
Markiezin
 
Graf,
Gräfin
Comes,
Comitissa
Comte,
Comtesse
Conte,
Contessa
Conde,
Condesa
Earl/Count[3],
Countess
Graaf,
Gravin
 
Vizegraf,
Vizegräfin
  Vicomte,
Vicomtesse
Visconte,
Viscontessa
Vizconde,
Vizcondesa
Viscount (früher Sheriff),
Viscountess
Burggraaf,
Burggravin
 
Freiherr, Baron
Freifrau, Baronin
Baro Baron,
Baronne
Barone,
Baronessa
Barón,
Baronesa
Baron[4],
Baroness
Baron,
Barones
 
Ritter Miles Chevalier Cavaliere Caballero Knight[5] Ridder,
ohne Äquivalent
Fâris,
pl. Firsân
Edler,
Edle
  Equité/écuyer[6] Nobile;   Esquire Jonkheer,
Jonkvrouw
 
Herr,
Herrin
Dominus Sieur, Seigneur Signor,
Signora
Señor,
Señora
Sir, Dame Sayyid,
pl.Sâdat

Internationale Unterschiede

  • In Polen war jeglicher Titel unter dem eines Prinzen unstatthaft (siehe szlachta). Die kursiven Titel sind Übersetzungen ins Polnische von westlichen Titeln, welche von fremden Monarchen an einige polnische Edelleute vergeben wurden, besonders nach der Teilung Polens. Man benutzte nicht den Titel Prinz/ Prinzessin (Szlachcic/szlachcianka) mit dem Nachnamen, sondern sagte Onufry Zagłoba herbu Wczele, herbu Wczele = mit dem Wappen Wczele.???
  • Nach 1906 nicht mehr vergeben.???
  • Für den inländischen russischen Adel wurden vor dem 18. Jahrhundert nur die Titel Kniaz ??? und Boyar verwendet. Später wurde der Titel Graf hinzugefügt.
  • In den romanischen Ländern (zum Beispiel Frankreich) rangierte der Fürst vor dem Herzog.
  • Die englische und die französische Sprache kennen keinen Unterschied zwischen „Großherzog“ und „Großfürst“.
  • Die romanischen Sprachen unterschieden im Gegensatz zu den germanischen nicht zwischen dem regierenden Fürsten (Fürst) und den nachgeborenen Mitgliedern fürstlicher Häuser (Prinzen). Eine Unterscheidung zwischen ehemals regierenden Fürsten und Titularfürsten werden lediglich durch den Prädikatstitel (Durchlaucht gegenüber Fürstliche Gnaden) deutlich.
  • Frühere Adelstitel, die heute Namensbestandteile sind, dürfen nicht übersetzt werden.
  • Adelstitel und -systeme verschiedener Länder können zwar miteinander verglichen, nicht aber gleichgesetzt werden.
  • Auch beim Adel gilt: Kaum eine Regel ohne Ausnahme.

Fußnoten

  1. a b c d Prince/principe kann auch ein Königstitel sein, Prinz in Deutsch, Prins in Schwedisch. Im englischen System ist der Titel Prince kein Adelsstand, sondern immer ein Titel, der exklusiv von der Königsfamilie gehalten wird. Die Bezeichnungen Prince of Wales des britischen („englischen“, denn als Erbe der schottischen Krone trägt der britische Prinz den Titel eines Herzogs von Rothesay) und Príncipe de Asturias des spanischen Kronprinzen werden traditionell mit Fürst übersetzt. Aus „Prince Charles the Prince of Wales“ wird „Prinz Charles, der Fürst von Wales“. Charles ist also Prinz (als Sohn der Königin) des Vereinigten Königreiches von GB und Nordirland und Fürst zugleich. Romanische Sprachen unterscheiden im Gegensatz zu germanischen nicht zwischen einem Fürsten (1. allgemeine Bezeichnung souveräner Herrscher im Gegensatz zu Klerikern, Mitgliedern des niedrigen Adels oder den Bürgern, 2. Adelsstufe zwischen Herzog und Graf für den Chef des Hauses) und einem Prinzen (nichtregierende Mitglieder eines hochadligen Hauses), nur der Kontext zeigt an, um welchen Rang es sich handelt.
  2. Im deutschen System ungefähr dem Landgraf und Pfalzgraf gleichgestellt.
  3. Der Titel Earl wird nur in England und UK angewendet, dagegen wird der Titel Count nur außerhalb von England als die englische Übersetzung von Graf & Co. angesehen.
  4. Nicht zu verwechseln mit Baronet.
  5. Wird im englischen System nicht als (hoch)adelig angesehen, d.h. ein Knight (ebenso wie ein Baronet) tragen keine Peerswürde.
  6. Eigentlich: Schildknappe von lat. scutum

Siehe auch