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Totensonntag

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Der Ewigkeitssonntag oderTotensonntag ist in Deutschland ein Gedenktag für die in den letzten 12 Monaten Verstorbenen. Er ist der letzte Sonntag vor dem ersten Adventssonntag und damit der letzte Sonntag des christlichen Kirchenjahres.

Der Totensonntag ist in allen deutschen Bundesländern besonders geschützt. Die Feiertagsgesetze aller Bundesländer außer Hamburg bestimmen den Totensonntag als Trauer- und Gedenktag oder als „stillen Tag“ oder „stillen Feiertag“, für den besondere Einschränkungen gelten;[1] dazu gehören beispielsweise Verbote von Musikaufführungen in Gaststätten, zum Teil begrenzt auf bestimmte Stunden des Totensonntags. Das Hamburger Gesetz über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage ermächtigt den Hamburger Senat, „durch Rechtsverordnung (...) Tage zu sonstigen Gedenk- oder Trauertagen zu erklären“,[2] was beispielsweise durch das Hamburgische Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz) vom 22. Dezember 2006 erfolgt ist.[3]

In der historisch mit dem Totensonntag verbundenen evangelischen Tradition wird der Sonntag als Ewigkeitssonntag bezeichnet. Er trägt seinen Namen von der durch die liturgischen Lesungen nahegelegten Thematik: Während am drittletzten Sonntag das Thema „Tod“ im Mittelpunkt steht, hat der vorletzte Sonntag die Thematik „(Jüngstes) Gericht“ und der letzte „Ewiges Leben“.

Am gleichen Tag kann in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auch der Gedenktag der Entschlafenen („Totensonntag“) gefeiert werden. Zu diesem Anlass werden biblische Lesungen vorgeschlagen, die von denen für den „Ewigkeitssonntag“ abweichen. Für Christen ist der Tod zwar das Ende irdischen Lebens, doch wird dies in der Perspektive der Hoffnung auf die Auferstehung der Toten gesehen, wie es an vielen Stellen in der Bibel beschrieben wird, z. B. Johannes 11,25.

Entstehung des Totensonntags

König Friedrich Wilhelm III. von Preußen bestimmte durch Kabinettsorder vom 17. November 1816 für die evangelische Kirche in den preußischen Gebieten den Sonntag vor dem 1. Advent zum „allgemeinen Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“. Folgende Gründe kommen dafür in Frage: das Gedenken an die Gefallenen der Befreiungskriege, die Trauer um die 1810 verstorbene Königin Luise oder auch das Fehlen eines Totengedenkens im evangelischen Kirchenjahr. Die anderen evangelischen Landeskirchen übernahmen diese Bestimmung.

Heutige Situation

Obwohl das Totengedenken dem eigenen Ermessen überlassen ist, wird in den meisten evangelischen Gemeinden an diesem Tag der Verstorbenen der Gemeinde des vergangenen Kirchenjahres (das mit dem ersten Advent beginnt) in den Gottesdiensten gedacht, indem ihre Namen verlesen werden. In vielen Gemeinden werden die Angehörigen der Verstorbenen zu diesem Gottesdienst - oft auf den Friedhöfen - eigens eingeladen, vielerorts auch das Abendmahl gefeiert.

Kirchliche Kreise werben dafür, aus Rücksichtnahme auf den Totensonntag mit der Weihnachtsbeleuchtung und den Weihnachtsmärkten erst in der Woche vor dem 1. Advent zu beginnen.

In der katholischen Kirche wird am letzten Sonntag des kirchlichen Festjahres das Christkönigsfest gefeiert, das die Königsherrschaft Christi in Ewigkeit betonen soll und insofern Parallelen zum Ewigkeitssonntag aufweist.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Überblick über die Landesgesetze: [ewikeidsontag] Juni 1995] (abgerufen 19. November 2007) Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG). SächsGVBl. Jg. 1992 Bl.-Nr. 35 S. 536 Fsn-Nr.: 114-2. Fassung gültig ab: 03.07.2002 (mit Unterseiten) sowie in einer einzigen Datei auf datumsrechner.de, allerdings nur mit Stand "zuletzt geändert am 6. Juni 2002": "§ 2 Gedenk- und Trauertage. Gedenk- und Trauertage im Sinne dieses Gesetzes sind der Volkstrauertag (vorletzter Sonntag vor dem 1. Advent) und der Totensonntag (letzter Sonntag vor dem 1. Advent)." (beide abgerufen 19. November 2007)
  2. § 2(1)III Gesetz über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage vom 16. Oktober 1953 (abgerufen 19. November 2007)
  3. Hamburgisches Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz). Vom 22. Dezember 2006 auf www.hk24.de (abgerufen 19. November 2007)