Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und damit – neben Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht – einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes in Deutschland.

Bedienstete
In den zehn Senaten des Gerichts sind 34 Berufsrichter tätig. Weiterhin hat das Gericht 121 nichtrichterliche Beschäftigte. Außerdem werden durchschnittlich elf wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt.
Entscheidungen
In Betracht kommen zwei Verfahrenarten: Urteils- oder Beschlussverfahren. In beiden Verfahrensarten entscheidet jeder Senat durch drei Berufsrichter und durch je einen ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Zuständigkeit des jeweiligen Senats richtet sich nach den zu entscheidenden Rechtsfragen und ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Geschäftsverteilung
Die derzeitige Geschäftsverteilung sieht wie folgt aus:
1. Senat: Materielles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Arbeitskampfrecht
- Vorsitzender Präsident des Bundesarbeitsgerichts Prof. Dr. Wißmann
- 1. Beisitzer Richter Kreft
- 2. Beisitzer Richter Linsenmaier
2. Senat: Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigungen, sowie daran anschließende Abfindungs- und Annahmeverzugsansprüche, Abmahnungen
- Vorsitzender Richter Prof. Dr. Rost
- 1. Beisitzer Richter Bröhl
- 2. Beisitzer Richter Dr. Eylert
- 3. Beisitzer Richter Schmitz-Scholemann
3. Senat: Betriebliche Altersversorgung
- Vorsitzender Richter Dr. Reinecke
- 1. Beisitzer Richter Kremhelmer
- 2. Beisitzer derzeit nicht besetzt
- 3. Beisitzer Richter Breinlinger
4. Senat: Allgemeines Tarifvertragsrecht, Eingruppierungen außer von Lehrern und von Arbeitnehmern der Privatwirtschaft, Auslegung von Tarifverträgen in der Privatwirtschaft
- Vorsitzender Richter Bepler
- 1. Beisitzer Richter Bott
- 2. Beisitzer Richter Dr. Friedrich
- 3. Beisitzer Richter Dr. Wolter
5. Senat: Arbeitnehmerstatus, Entgeltfortzahlung sowie Mutterschutz
- Vorsitzender Richter Dr. Müller-Glöge
- 1. Beisitzer Richter Prof. Dr. Mikosch
- 2. Beisitzer Richter Dr. Linck
6. Senat: Tarifvertragsauslegung im öffentlichen Dienst sowie Berufsbildung
- Vorsitzende Richterin Schmidt
- 1. Beisitzer Richter Dr. Armbrüster
- 2. Beisitzer Richter Dr. Brühler
7. Senat:Formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung
- Vorsitzender Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dörner
- 1. Beisitzerin Richterin Gräfl
- 2. Beisitzer derzeit nicht besetzt
8. Senat : Schadensersatz, Betriebsübergang sowie Eingruppierung von Lehrern und Arbeitnehmern der Privatwirtschaft
- Vorsitzender Richter Hauck
- 1. Beisitzer Richter Dr. Wittek
- 2. Beisitzerin Richterin Dr. Laux
9. Senat : Urlaubs-, Vorruhestands-, Altersteilzeit-, Heimarbeits- und Wettbewerbsrecht sowie nicht in die Zuständigkeit anderer Senate fallende Rechtsstreitigkeiten
- Vorsitzender Richter Düwell
- 1. Beisitzerin Richterin Reinecke
- 2. Beisitzer Richter Dr. Zwanziger
- 3. Beisitzer Richter Krasshöfer
10. Senat : Gratifikationen und Sondervergütungen, tarifliche Tätigkeitszulagen sowie Erschwerniszulagen, Rechtsfragen, die das Verhältnis zu einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien betreffen, Urteilsverfahren aus dem Insolvenzrecht
- Vorsitzender Richter Dr. Freitag
- 1. Beisitzer Richter Dr. Fischermeier
- 2. Beisitzerin Richterin Marquardt
Sitz
Das BAG nahm seine Rechtsprechungstätigkeit im April 1954 in Kassel auf. Im Zuge der deutschen Einheit beschloss die Unabhängige Föderalismuskommission im Mai 1992, das BAG nach Thüringen zu verlegen. Im Jahre 1993 wurde die Landeshauptstadt Erfurt als künftiger Gerichtssitz festgelegt. Am 22. November 1999 nahm das Bundesarbeitsgericht seinen Dienstbetrieb in Erfurt auf - in einem neuen Dienstgebäude, das von der Architektin Gesine Weinmiller entworfen wurde.
50 Jahre und bisherige Präsidenten
Im Mai 2004 feierte das BAG sein 50-jähriges Bestehen. Die bisherigen Präsidenten waren:
Siehe auch
Weblinks
- http://www.bundesarbeitsgericht.de/ Offizielle Webseite