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Die 26 Kantone der Schweiz sind die Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Politisches System
Jeder der Kantone hat eine eigene Verfassung und eigene gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Behörden. Alle Kantone besitzen ein Einkammer-Parlament (Grosser Rat, Kantonsrat, Landrat, Parlament). Dieses hat je nach Kanton 58 bis 200 Parlamentssitze. Die Kantonsregierung (Regierungsrat, Regierung, Staatsrat) besteht je nach Kanton aus fünf bis neun Mitgliedern.
Alle Bereiche, die nicht von der schweizerischen Bundesverfassung dem Bund zugewiesen bzw. von einem Bundesgesetz geordnet werden, gehören in die Kompetenz der Kantone (staatliche Organisation, Schulwesen, teilweise Gesundheitswesen, teilweise Planungs- und Baurecht, Polizeiwesen, teilweise Gerichtsverfassung, Notariatswesen, kantonales und kommunales Steuerrecht u. a.). Bei vielen dieser Bereiche hat aber der Bund ebenfalls grosse Kompetenzen, so dass oft ein Kompetenzwirrwarr festzustellen ist. Die Kantone ihrerseits können ihren Gemeinden auch Autonomie gewähren. Das Maß der Autonomie ist jedoch von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.
In zwei Kantonen, Glarus sowie Appenzell Innerrhoden, bestimmt das Volk in Form der Landsgemeinde seine Kantonsvertreter und entscheidet über Sachfragen. In allen anderen Kantonen werden Wahlen und Abstimmungen über die Urne abgewickelt.
Die sogenannten Urkantone, welche 1291 die Eidgenossenschaft begründeten, sind Uri, Schwyz und Unterwalden. In der Alten Eidgenossenschaft wurden die Kantone auch Orte genannt. Deshalb spricht man in Bezug auf die Ausweitungsphasen der Schweiz von den Acht Alten Orten und den Dreizehn Alten Orten (bzw. der achtörtigen und der dreizehnörtigen Eidgenossenschaft). Verbündete, welche nicht Vollmitglied der Eidgenossenschaft waren, wurden als zugewandte Orte bezeichnet.
In der Helvetischen Republik (1798-1803) waren die Kantone bloße Verwaltungsbezirke ohne Autonomierechte. Die Grenzziehung wurde geändert, um annähernd gleich grosse Kantone zu schaffen und die alte Ordnung zu zerschlagen. Dabei entstanden auch die kurzlebigen Kantone Säntis, Linth, Waldstätten, Oberland, Baden, Lugano und Bellinzona.
Mit der Mediationsverfassung1803 erhöhte sich die Zahl der Kantone auf 19 und mit dem Wiener Kongress1815 auf 22. Die Zugewandten Orte wie z.B. die altfrye Republik Gersau, das Gebiet der Abtei Engelberg, usw., wurden allerdings (teilweise gegen ihren Willen)einzelnen Kantonen zugeschlagen. 1979 spaltete sich der Kanton Jura vom Kanton Bern ab.
Anzahl und Reihenfolge
Heute wird die Zahl der Kantone meistens mit 26, manchmal aber auch mit 23 angegeben. Das rührt daher, dass sechs Kantone (Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Baselland) aus historischen Gründen als Halbkantone bezeichnet werden. Diese Unterscheidung ist lediglich bei der Besetzung des Ständerates und beim Ständemehr relevant, hat jedoch keinen Einfluss auf die innere Autonomie, weshalb es korrekt wäre, von 26 Kantonen, aber von 23 Ständen zu sprechen.
Die übliche Reihenfolge der Kantone (siehe untenstehende Liste) ist in der Bundesverfassung festgelegt. Sie hat jedoch einen viel älteren Ursprung. In der Eidgenossenschaft der Acht Alten Orte standen die Städte Zürich, Bern und Luzern in der Hierarchie vor den Landkantonen. Die weiteren Kantone stehen in der Reihenfolge ihres Beitritts.
Die zweibuchstabigen Kantonsabkürzungen sind verbreitet, sie werden u.a. bei den Kfz-Kennzeichen verwendet und sind auch in der ISO 3166-2:CH verwendet (mit dem Präfix "CH-", z.B. CH-SZ für den Kanton Schwyz).
Kantonsnamen in anderen Sprachen
Kanton in allen Schweizer Landessprachen sowie in weiteren Sprachen