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Konrad Morgen

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Georg Konrad Morgen (* 8. Juni 1909; † 4. Februar 1982) war ein promovierter deutscher Jurist; Obersturmbannführer und SS-Richter.

Leben

Konrad Morgen war in der Zeit vor 1939 Richter am Landgericht Stettin und dann als Richter am Hauptamt SS-Gericht in München tätig. Ab Mai 1943 wurde er am Reichskriminalpolizeiamt Berlin mit der Untersuchung von Korruptionsfällen in Konzentrationslagern beauftragt. Er kam deshalb im Reichssicherheitshauptamt mit Christian Wirth in Kontakt, war unmittelbar mit der Vernichtungspolitik des SS-Staates vertraut und wurde daher ein „Spezialist für Konzentrationslager-Verbrechen“, so eine Selbsteinschätzung (wobei unter "Konzentrationslager-Verbrechen" nichts anderes als Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit dem konfiszierten Eigentum der KZ-Häftlinge verstanden wurde und nicht etwa die institutionalisierten Verbrechen gegen die Menschlichkeit). Ab Herbst 1944 war er SS-Chefrichter in Krakau und damit zuständig für das Konzentrationslager Auschwitz. Das letzte Kriegsjahr war er SS-Richter in Breslau.

Morgen wurde im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess als Entlastungszeuge der Verteidigung vernommen. Bei der Frage, ob es sich bei der SS um eine verbrecherische Organisation gehandelt habe, hatte er die These vertreten, der Befehl für den Aufbau der Vernichtungslager Sobibor, Treblinka und Belzec sei nicht von Heinrich Himmler, sondern von Hitler selbst ergangen.

Konrad Morgen war nach dem Krieg als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig und bis zum 19. Januar 1979 bei der dortigen Rechtsanwaltskammer registriert.

Morgens Tätigkeit als SS-Richter

Ein Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz hatte mehrere Kilo unsauber umgeschmolzenes Zahngold mit einem Feldpostpaket an seine Frau schicken wollen. Das Gold aber war vom deutschen Zoll abgefangen worden. Im Zuge der daraus folgenden Ermittlungen suchte Konrad Morgen in seiner Funktion als SS-Richter auch das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau auf und ließ sich den Ablauf der Vernichtungsmaschinerie genau erklären. Dabei machte er nach späteren Angaben die Entdeckung, dass sich das Lagerpersonal erwerbsmäßig am Beutegut der Ermordeten bereicherte.

In einem anderen Fall überführte Morgen den Lagerkommandanten des KZ Buchenwald Karl Koch und seine Frau Ilse der Korruption. Koch wurde seines Amtes enthoben und in den letzten Kriegstagen von den eigenen Kameraden in Buchenwald erschossen. Konrad Morgen verurteilte einen weiteren Beteiligten, Waldemar Hoven, zum Tode. Das Urteil wurde jedoch nicht vollstreckt.