Frauenpolitik in der Zeit des Nationalsozialismus
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Das Frauenbild während der Zeit des Nationalsozialismus war von einer völkisch-nationalistischen Ideologie geprägt und betonte die Rolle als Mutter. Beeinflusst wurde das Idealbild durch andere Grundzüge nationalsozialistischer Ideologien wie die Lebensraumpolitik.
Die ideale Frau sollte neben ihrer selbstverständlich arischen Abstammung sich durch Charaktereigenschaften wie Treue, Pflichterfüllung, Opferbereitschaft, Leidensfähigkeit und Selbstlosigkeit auszeichnen. Sie sollte zum Wohle der "Volksgemeinschaft" vor allem als Mutter ihre Pflicht erfüllen. In allen anderen Fragen wurde ihr nur ein sehr begrenztes Mitspracherecht eingeräumt. Entscheidungen zu treffen war den Männern vorbehalten.
Frauen in der Partei
Die NSDAP verstand sich in erster Linie als „Männerpartei“, entsprechend martialisch war die Wahl ihrer Symbolik und ihres Auftretens. Die NS-Frauenschaft und das Deutsche Frauenwerk waren die einzigen legalen Frauenorganisationen im „Dritten Reich“. Deren Führerin und damit ranghöchste Frau im Nationalsozialismus war Gertrud Scholtz-Klink. Nachwuchsorganisation war der Bund Deutscher Mädel.
Juristische Stellung
Im Bürgerlichen Gesetzbuch war bereits seit 1900 der so genannte Gehorsamsparagraph §1354 verankert, der das Entscheidungsrecht in Eheangelegenheiten dem Mann zusprach. Mit dem Machtantritt Adolf Hitlers wurden einige Errungenschaften wieder rückgängig gemacht. Während Männer ab dem 27. Lebensjahr auf Lebenszeit verbeamtet werden konnten, war für Frauen dazu ein Lebensalter von 35 vorgeschrieben.[1]
Ideologie und Programmatik
Die soziale Rolle der Frau wurde auf ihre Mutterrolle und Garant für „stählerne, kampfbereite” Nachkommen, reduziert. Sie sollte die „Quelle der Nation“, „Hüterin der Kraft und der ewigen Größe der Nation“ und „Wegbereiterin des Sieges“ sein. Eine wesentliche Funktion der Frau sahen die nationalsozialistischen Ideologen in der Bewahrerin und Weitergabe „hochwertigen“ Erbmaterials.
Nach dem nationalsozialistischen Ideal sollte die Frau sich im Gegensatz zu den emanzipatorischen Entwicklungen in der Weimarer Republik wieder vermehrt dem Manne unterordnen, Gesetze schränkten Berufs- und Bildungschancen der Frauen deutlich ein. Der Muttertag und die Stiftung des Mutterkreuzes wurden 1938 institutionalisiert, „um die Rolle und Wertigkeit der Frau zu untermauern“.
Die Emanzipation wurde als Erfindung des „jüdischen Intellekt“ bezeichnet,die die vorbestimmte Geschlechterordnung zerstöre. Hitler sagte auf dem Reichsparteitag der NSDAP am 8. September 1934 in Nürnberg: „das Wort von der Frauenemanzipation ist ein nur vom jüdischen Intellekt erfundenes Wort. Wir empfinden es nicht als richtig, wenn das Weib in die Welt des Mannes eindringt, sondern wir empfinden es als natürlich, wenn diese beiden Welten geschieden bleiben.“
Joseph Goebbels fasste die Programmatik der NS-Frauenpolitik wie folgt zusammen: „Den ersten, besten und ihr gemäßesten Platz hat die Frau in der Familie und die wunderbarste Aufgabe, die sie erfüllen kann, ist die, ihrem Volk Kinder zu schenken.“
Politische Maßnahmen
Zunächst wurden Frauen unter dem Vorwand des „Doppelverdienertum“ aus dem Arbeitsleben gedrängt. So wurden 1933 Ehestandsdarlehen an die Ehemänner ausgezahlt – mit der Bedingung, dass die zukünftige Ehefrau vor der Eheschließung berufstätig war und den Beruf aufgab. Die Abzahlung des Kredites verringerte sich um ein Viertel pro Geburt eines Kindes. Staatlich veranschlagtes Soll waren somit vier Kinder. Seit 1936 galt jedoch durch den Arbeitskräftemangel insbesondere in der Rüstungsindustrie Frauenarbeit als „unentbehrlicher Faktor“. So stieg zwischen 1935 und 1939 der Anteil weiblicher Beschäftigter von 32,8 auf 39 Prozent. Schulabgängerinnen leisteten 1939 ein obligatorisches Pflichtjahr in der Landwirtschaft und in kinderreichen Familien. Abtreibungen bei „erbgesunden deutschen Frauen“ waren nicht erwünscht. War hingegen eine „rassisch minderwertige Frau“ schwanger, wurde sie oft zur Abtreibung gedrängt. Wohlfahrtsstaatliche Stabilisierung der Familien, die Kinder wünschten, wurde eingeführt. Steuern für Kinderlose wurden erhöht, weiterer Anreize waren die staatliche Kinderbeihilfe von zehn Reichsmark ab 1936.
Am 21. Mai 1939 wurde erstmals das Mutterkreuz verliehen. Am Muttertag erhalten Frauen mit „überdurchschnittlicher Gebärleistung“ erstmalig das Ehrenkreuz der deutschen Mutter. Für vier Kinder Bronze, ab sechs Kindern Silber und für acht und mehr Kinder das Ehrenkreuz in Gold. Dennoch entfallen 1939 auf eine Durchschnittsehe 1,3 Kinder.
Zitate
- „Die Welt der Frau [sei] die Familie, ihr Mann, ihre Kinder, ihr Heim“ (Hitler, München 1936)
- „Die unvermeidliche Folge des weiblichen Massenstudiums und des Eindringens der Frau in alle männlichen Berufe sind Blaustrumpfkultur und Frauenherrschaft. ...“ und
- „Welche Tragik wäre es, wenn das deutsche Volk, das männlichste Volk der Welt, das Volk der Dichter und Denker, der Pionier des kulturellen und technischen Fortschritts mit seiner mehr als tausendjährigen Kultur dem Feminismus anheim fiele und durch diese Volksentartung zugrunde ginge!...“
(Josef Rompel: „Die Frau im Lebensraume des Mannes, Emancipation und Staatswohl“, Darmstadt 1932, S. 6 und S, 43)
- „Als erreichbares Ziel muss jedoch abgesteckt werden: Die Mutter soll ganz ihren Kindern und der Familie, die Frau sich dem Manne widmen können und das unverheiratete Mädchen soll nur auf solche Berufe angewiesen sein, die der weiblichen Wesensart entsprechen. Im übrigen soll jede Berufstätigkeit dem Manne überlassen bleiben.“
(Rudolf Frick, in Völkischer Beobachter vom 12. Juni 1934)
Belegstellen
- ↑ § 1a im Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873 in der Fassung des Gesetzes vom 30. Juni 1933
Siehe auch
Literatur
- Rita Thalmann: Frausein im Dritten Reich, Ullstein-Verlag, 1987 ISBN 3548330819 (Originalausgabe 1984 im Carl-Hanser-Verlag ISBN 3446135790)
- Dorothee Klinksiek: Die Frau im NS-Staat, Dt. Verlagsanstalt, Stuttgart, 1984, ISBN 3421061009