Benutzer Diskussion:ThePeter
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Leidensgenossen
Lass und einen Verein gründen. Nur gemeinsam sind wir stark - wir pösen pösen Admins ;-) --tsor 21:51, 3. Okt. 2007 (CEST)
Namenskonventionen
Hallo, als jemand, der sich mit den NK ein wenig mehr auskennt würde ich dich bitten dir mal den Artikel Dschaisch al-Islam auf sein Lemma hin anzusehen. Hinweise zur Beurteilung der Lemmafrage findest du auf der Disk hier - auch wenn die Abstimmung in der Form (wie von einem anderen Nutzer vorrausgesehen) abgelehnt wurde. Vielen Dank --Mandavi מנדבי?¿disk 17:47, 6. Okt. 2007 (CEST)
- Vielleicht sollte man in dem Zusammenhang auch Wikipedia:Vermittlungsausschuss/Dschaisch al-Islam vs. Armee des Islam erwähnen... --BishkekRocks 18:14, 6. Okt. 2007 (CEST)
- Wenn das hilf gerne - wer auch immer sich da durchquelen will... die Zusammenfassung steht zumindest auf der Disk des Artikels. und danke fürs verlinken an Bishkek--Mandavi מנדבי?¿disk 18:40, 6. Okt. 2007 (CEST)
Strike Bike
Hallo, Du hast den artikel Strike Bike gelöscht, obwohl deutlich mehr fürs Behalten votierten, warum also gelöscht? Das Minimum wäre wohl ein redirect, aber so finde ich das Löschen ohnehin nicht in Ordnung. Gruß 12:51, 8. Okt. 2007 (CEST).
- Hallo. Die Begründung habe ich in der Löschdiskussion vermerkt. Löschdiskussionen sind übrigens keine Abstimmungen, sondern dienen eben nur der Diskussion. Entschieden wird nach den Grundsätzen der Wikipedia, insbesondere den Wikipedia:Relevanzkriterien. Stimmen auszählen führt daher nicht weiter. Ein Redirect kommt nur bei synonymen Begriffen in Frage. Dass ein Begriff in einem anderen Artikel erwähnt wird, ist dagegen kein Grund für einen Redirect. Falls du dennoch eine Überprüfung durch weitere Admins möchtest, dafür gibt es die Wikipedia:Löschprüfung. Grüße --ThePeter 12:58, 8. Okt. 2007 (CEST)
JFTR
Damals war ich mir noch nicht so ganz sicher, aber heute bin ich’s. Daher kriegste jetzt meine Stimme – wenn auch ein „wenig“ zu spät. :-) |
Dazu fällt mir nur ein dicker Smiley :-) ein. Vielen Dank, die unverhofften Prostimmen sind die schönsten... --ThePeter 22:16, 8. Okt. 2007 (CEST)
Koenntest Du vielleicht nochmal darauf hinweisen. Das ware nett, als einige Juristen das nicht verstehen. Thx, Fossa?! ± 22:41, 8. Okt. 2007 (CEST)
- Besten Dank, aber siehst ja, da rennste gegen 'ne Wand. Naja, sollers der Parkuhr erzaehlen, scheinbar scheint ihn ja wirklich niemand mehr ernstzunehmen. Besten Gruss an die gleucklichen Finnen Fossa?! ± 23:28, 8. Okt. 2007 (CEST)
- PS: Noch ein bisschen Klugscheiserei: Es gibt, da bin ich mir ziemlich sicher, fanzoesische und belgische Gesetze, die "Sekte" sehr wohl als Rechtsbegriff verwenden. Aber den Doktoren Moepuse und Till geht es ja um deutsches Recht. Fossa?! ± 23:31, 8. Okt. 2007 (CEST)
- Ich habe noch überlegt, ob ich meine Darstellung insoweit ergänzen soll, dass, selbst wenn ein Gesetz diesen Begriff benutzen sollte (in welchem Land, ist egal), dann gilt die dazugehörige juristische Definition immer nur für den Begriff Sekte im Sinne dieses Gesetzes. Eine allgemeingültige Definition für den außerrechtlichen Raum könnte man auch daraus nicht herleiten (es ist übrigens gar nicht selten, dass der gleiche Begriff in verschiedenen Gesetzen unterschiedliche Bedeutungen hat). Ich habe es dann weggelassen, weil es für die beteiligten Diskutanten auch so schon schwierig genug zu verstehen schien... Grüße --ThePeter 08:14, 9. Okt. 2007 (CEST)
- Du wirst Dich wundern: Ich stimme Dir vollständig zu. Dass es eine allgemeingültigen Sektenbegriff gibt, das behauptet wirklich niemand. Das spricht allerdings nicht gegen die Aufnahme der vorgeschlagenen Textpassage, da sie sich ausdrücklich auf den "juristischen Diskurs" beschränkt. --Dr Möpuse gips mir! 11:13, 9. Okt. 2007 (CEST)
- Es gibt keinen juristischen Diskurs über den Sektenbegriff, weil Sekte kein Rechtsbegriff ist und ein solcher Diskurs den Juristen nicht einen Schritt weiterbringen würde. Höre also bitte auf zu behaupten, es gäbe einen juristischen Diskurs hierüber. Du hast dich hier einfach in die falsche Fachrichtung verrannt. --ThePeter 11:17, 9. Okt. 2007 (CEST)
- Nein, Du hast ein falsches Verständnis vom Rechtsbegriff. Deswegen sind die meisten Juristen ja auch meiner Meinung. So gibt es etwa alle zwei Jahre in der NJW eine Zusammenfassung zur (Zitat) "Entwicklung des Rechts der neueren Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, so genannter 'Sekten' und Kulte". von Abel (vgl. etwa NJW 99,331; NJW 2001,410, NJW2005,114 usw.)". Allein dort wird viel über Scientology geschrieben. Das darf der Text nicht berichten? --Dr Möpuse gips mir! 11:29, 9. Okt. 2007 (CEST)
- Die von dir zitierte NJW-Überschrift zeigt sehr deutlich, dass der Autor sich bewusst ist, dass es sich bei Sekte nicht um einen Rechtsbegriff handelt. So beschäftigt sich diese Artikelreihe auch eben nicht mit der Frage, welche Gemeinschaften man als Sekten bezeichnen soll und welche nicht. Ich bin dieser Diskussion müde, siehe auch meinen Kommentar auf der Scientologydiskussion. Ich schließe mich von jetzt an Fossas Verweis an die Parkuhr an. --ThePeter 11:35, 9. Okt. 2007 (CEST)
- JFTR: Wenn ich Auslassungen (eines zuvor bereits vollständig wiedergegebenen!) Zitats durch "(...)" dokumentiere, ist dies absolut zulässig. Deine gespielte Aufregung hierzu ist albern. --Dr Möpuse gips mir! 11:52, 9. Okt. 2007 (CEST)
- Und weiter für die Parkuhr: Dass Du (i) mit unvollständiges Zitieren vorwirfst und sodann (ii) angeblich vollständig zitierst, aber einen (durchaus wichtigen) Klammerzusatz einfach so wegläßt, ist für mich wissenschaftlich unredlich. Hier das vollständige Zitat: "Gehört ein Elternteil einer religiösen Gruppierung (Fundamentalisten; Freikirchen) oder einer Sekte an, kann das seine Erziehungsfähigkeit beeinträchtigen. Dabei hat aber eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Lebensführung dort zu erfolgen." Oder hast Du den Klammerzusatz vergessen? Oder vielleicht doch ein wenig geschlabbert, weil durch den Klammerzusatz klar wird, dass der Begriff "religiöse Gruppierung" damit von Finger klar definiert wird und für Scientology nur noch die Subsumtion unter Sekte übrig bleibt.
- Ich bedauere diese Auseinandersetzung übrigens. Denn ich fand ansonsten Deine Beiträge von Dir sehr erwägenswert und angenehm sachlich. Aber mir Zitatverfälschung vorwerfen (bei dokumentierter Auslassung), und dann selbst falsch zitieren, das ist schlicht nicht in Ordnung.
- Wir können dann auch gerne EOD machen. Du wirst aber vielleicht verstehen, dass ich auf den Vorwurf der Zitatverfälschung angemessen reagieren wollte. --Dr Möpuse gips mir! 13:38, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Damit es nicht ganz für die Parkuhr war: Ich war aufrichtig der Meinung, dass der Klammerzusatz irrelevant ist, da mein Argument darauf zielte, dass das Zitat nicht dafür hergibt, "Sekte" als Rechtsbegriff zu etablieren. Und zwar völlig unabhängig davon, ob der Autor hier Scientology als Sekte bezeichnete (er tat es nicht). Daran ändert der Klammerzusatz nichts, es sei denn du bezeichnest auch "Fundamentalist", "Freikirche" oder gar "religiöse Gruppierung" als Rechtsbegriffe. Sollte der Eindruck der Täuschungsabsicht entstanden sein, bedauere ich das. Grüße --ThePeter 13:44, 10. Okt. 2007 (CEST)
- ok. Ich bitte aber genau so anzuerkennen, dass auch ich überhaupt keine Täuschungsabsicht hatte und dass ich keine Zitatverfälschung begangen habe.
- Insgesamt: Wir haben einen inhaltlichen Dissens, mehr nicht. Und ob Du es mir glaubst oder nicht: Ich bin bei dieser Frage nicht auf einer Mission. Tatsächlich ist mir persönlich Scientology total egal. Ich kann auch verstehen, dass es nervig ist, dass Juristen ohne jede anständige Definition mal dieses oder jenes als "Sekte" brandmarken und dies mit rechtlichen Folgen verbinden. Da wird ein problematischer Begriff ohne echtes Problembewusstsein verwendet, und das kann etwa Soziologen, die sich um echte Definitionen bemühen, sicher zur Weißglut bringen. Aber: Ich halte das, was die Juristen da sagen und machen, für berichtenswert, viele andere auch, Du und Fossa nicht. Ich hoffe, es gelingt uns beiden, den Konflikt allein auf diese Frage zu reduzieren. --Dr Möpuse gips mir! 13:53, 10. Okt. 2007 (CEST)
- P.S. Wenn Du möchtest, können wir die Scientology-Diskussionsseite vom persönlichen Teil des Konflikts befreien (gegenseitiger Vorwurf der Zitatverfälschung usw.).
- Damit es nicht ganz für die Parkuhr war: Ich war aufrichtig der Meinung, dass der Klammerzusatz irrelevant ist, da mein Argument darauf zielte, dass das Zitat nicht dafür hergibt, "Sekte" als Rechtsbegriff zu etablieren. Und zwar völlig unabhängig davon, ob der Autor hier Scientology als Sekte bezeichnete (er tat es nicht). Daran ändert der Klammerzusatz nichts, es sei denn du bezeichnest auch "Fundamentalist", "Freikirche" oder gar "religiöse Gruppierung" als Rechtsbegriffe. Sollte der Eindruck der Täuschungsabsicht entstanden sein, bedauere ich das. Grüße --ThePeter 13:44, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Die von dir zitierte NJW-Überschrift zeigt sehr deutlich, dass der Autor sich bewusst ist, dass es sich bei Sekte nicht um einen Rechtsbegriff handelt. So beschäftigt sich diese Artikelreihe auch eben nicht mit der Frage, welche Gemeinschaften man als Sekten bezeichnen soll und welche nicht. Ich bin dieser Diskussion müde, siehe auch meinen Kommentar auf der Scientologydiskussion. Ich schließe mich von jetzt an Fossas Verweis an die Parkuhr an. --ThePeter 11:35, 9. Okt. 2007 (CEST)
- Nein, Du hast ein falsches Verständnis vom Rechtsbegriff. Deswegen sind die meisten Juristen ja auch meiner Meinung. So gibt es etwa alle zwei Jahre in der NJW eine Zusammenfassung zur (Zitat) "Entwicklung des Rechts der neueren Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, so genannter 'Sekten' und Kulte". von Abel (vgl. etwa NJW 99,331; NJW 2001,410, NJW2005,114 usw.)". Allein dort wird viel über Scientology geschrieben. Das darf der Text nicht berichten? --Dr Möpuse gips mir! 11:29, 9. Okt. 2007 (CEST)
- Es gibt keinen juristischen Diskurs über den Sektenbegriff, weil Sekte kein Rechtsbegriff ist und ein solcher Diskurs den Juristen nicht einen Schritt weiterbringen würde. Höre also bitte auf zu behaupten, es gäbe einen juristischen Diskurs hierüber. Du hast dich hier einfach in die falsche Fachrichtung verrannt. --ThePeter 11:17, 9. Okt. 2007 (CEST)
- Du wirst Dich wundern: Ich stimme Dir vollständig zu. Dass es eine allgemeingültigen Sektenbegriff gibt, das behauptet wirklich niemand. Das spricht allerdings nicht gegen die Aufnahme der vorgeschlagenen Textpassage, da sie sich ausdrücklich auf den "juristischen Diskurs" beschränkt. --Dr Möpuse gips mir! 11:13, 9. Okt. 2007 (CEST)
- Ich habe noch überlegt, ob ich meine Darstellung insoweit ergänzen soll, dass, selbst wenn ein Gesetz diesen Begriff benutzen sollte (in welchem Land, ist egal), dann gilt die dazugehörige juristische Definition immer nur für den Begriff Sekte im Sinne dieses Gesetzes. Eine allgemeingültige Definition für den außerrechtlichen Raum könnte man auch daraus nicht herleiten (es ist übrigens gar nicht selten, dass der gleiche Begriff in verschiedenen Gesetzen unterschiedliche Bedeutungen hat). Ich habe es dann weggelassen, weil es für die beteiligten Diskutanten auch so schon schwierig genug zu verstehen schien... Grüße --ThePeter 08:14, 9. Okt. 2007 (CEST)
- PS: Noch ein bisschen Klugscheiserei: Es gibt, da bin ich mir ziemlich sicher, fanzoesische und belgische Gesetze, die "Sekte" sehr wohl als Rechtsbegriff verwenden. Aber den Doktoren Moepuse und Till geht es ja um deutsches Recht. Fossa?! ± 23:31, 8. Okt. 2007 (CEST)
Ich fang mal wieder links an. Es ist mir egal, ob Scientology eine Sekte ist. Meiner Meinung nach ist sie es. Aber meine Meinung ist sicher keine gute Quelle für dein Artikel. Ebensowenig wie die Meinungen irgendwelcher Juristen, die da genausoviel Qualifikation haben wie ich. OIch weiß nicht, ob du eine juristische Ausbildung genossen hast. Wenn nicht, erkläre ich dir gerne, was ein Rechtsbegriff ist. Ein Rechtsbegriff ist ein Begriff, der in der Rechtsanwendung einen spezifischen, durch das Rechtssystem geprägten Inhalt hat und an den konkrete Rechtsfolgen geknüpft werden. In diesem Sinne ist Rechtsbegriff nur das, was in einem Rechtssatz auftaucht. Ein Rechtssatz ist ein Ausdruck nach dem Muster: Wenn die Voraussetzungen A, B und C gegeben sind, dann tritt die Rechtsfolge X ein. Ein solcher Rechtssatz ist aber nicht jeder Satz dieser Form, die jemand mal formuliert, sondern muss Bestandteil des geltenden Rechtes sein. In der Regel stehen Rechtssätze daher in Gesetzen. Es gibt auch Rechtssätze, die nicht im Gesetz stehen, aber Gewohnheitsrecht sind. Alles, was nicht in solchen Rechtssätzen vorkommt, ist nicht Rechtsbegriff und nicht Gegenstand juristischen Diskurses. Für den Begriff "Sekte" gilt eben dies. Daher ist jedes Zitieren einer juristischen Quelle zwecklos, wenn man damit den Inhalt des Begriffes "Sekte" beleuchten will. Juristen beschäftigen sich nicht mit der Bedeutung dieses Wortes, auch wenn sie das Wort zuweilen verwenden. Die Diskussionsseite bereinige ich für meinen Teil. --ThePeter 14:16, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Bereinigen werde ich meine Aussagen auf der Diskussionsseite auch. Erst mal übrigens: Ich bin Jurist, mit zwei Staatsexamina, Promotion und zusätzlichem Auslandsabschluss, ich veröffentliche auch recht regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften.
- Zur Frage Rechtssatz: Deine Grunddefinition von Rechtssatz ist korrekt. Neben geschriebenem Recht und Gewohnheitsrecht gibt es allerdings z.B. auch noch das Richterrecht (wie etwa den vielzitierten BVerwG-Leitsatz, in dem Scientology als Sekte bezeichnet wird - wenn Du Dir den Leitsatz anguckst, siehst Du übrigens eine klare Wenn-Dann-Form, die für den Rechtssatz, unter den die Subsumtion stattfindet, gerade so wesentlich ist). Richterrecht wird des Öfteren von der juristischen Fachliteratur systematisiert und kategorisiert, woraus wieder Rechtssätze entwickelt werden.
- Jetzt zu dem recht komplexen Feld, wie Rechtssätze gebildet und ausdifferenziert werden. § 242 BGB lautet etwa: "Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es fordern." Dieser Rechtssatz (nach Robert Alexy wohl ein Rechtsprinzip) wurde von Rechtsprechung und juristischer Literatur in überaus zahlreiche Fallgruppen, Untertatbestände usw. ausdifferenziert, nach Alexy wiederum Rechtsregeln. So gibt es etwa Untertatbestände wie unzulässige Rechtsausübung, Leistungstreuepflicht, Schutzpflicht usw., diese wieder mit überaus zahlreichen Unterkategorien und Rechtssätzen, die in keinem Gesetz erwähnt sind, aber von Rspr. und Lit. so entwickelt wurden.
- So ähnlich verhält es sich mit dem Sektenbegriff. Er ist an zahlreichen Stellen (Gerichtsentscheidungen und jur. Sekundärliteratur) genannt und mit konkreten Rechtsfolgen verbunden (in Wenn-Dann-Abfolge). Bei Beck-Online, dem zweitgrößten juristischen Online-Service, gibt eine Treffersuche zu "Scientology" und "Sekte" etwa 87 Treffer. Der Sektenbegriff spielt im juristischen Sachverhalt eine Rolle und wird zur Subsumtion, etwa im Arbeitsrecht, im AGG oder bei § 138 BGB oder 1671 BGB herangezogen. Damit ist der Sektenbegriff von rechtlicher Relevanz und imho ist berichtenswert, dass Scientology regelmäßig (ich glaube sogar ausnahmslos) unter diesen Begriff subsumiert wird. Aber da drehe ich mich im Kreis.
- Genug geschrieben. Danke für Deine Zeit und Gruß, --Dr Möpuse gips mir! 14:45, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Na schön, dann sind wir und über die Bedeutung der Begriffe Rechtsbegriff und Rechtssatz ja einig. Auch deine Ergänzungen stimmen natürlich. Diese Ausdifferenzierunbg hatte ich aus Vereinfachungsgründen weggelassen. Was jetzt noch fehlt, wäre ein Zitat einer Stelle, wo es heißt: "Wenn jemand Mitglied einer Sekte ist, dann tritt diese oder jene Rechtsfolge ein." Wenn es eine solche Stelle gäbe, würde das zwangsläufig (wem erzähle ich das, du bist ja vom Fach) nach sich ziehen, dass in der gleichen Quelle eine eingehende Auseinandersetzung mit der rechtlichen Definition des Begriffes stattfindet. Wenn du mir eine solche Stelle zeigst, bekommst du von mir recht. Die von dir zitierte MüKo-Stelle ist davon sehr weit entfernt. --ThePeter 14:53, 10. Okt. 2007 (CEST)
Ich gebe Dir mal ein recht typisches Beispiel. Nach § 138 Abs. 1 BGB sind Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, nichtig. Sittenwidrig sind etwa letztwillige Verfügungen, mit denen der Erblasser einen nicht zu billigenden Druck auf die Entschließungsfreiheit oder andere Rechte des Bedachten ausübt. Der Münchener Kommentar schreibt hierzu etwa (5. Aufl. 2007, § 19 AGG/Thüsing):
- "Ein Verstoß gegen § 138 Abs. 1 BGB ist beispielsweise dann anzunehmen, wenn der Erblasser versucht, einen nicht zu billigenden Druck auf die Entschließungsfreiheit oder andere Rechte des Bedachten auszuüben, indem er die Erbeinsetzung von einer Konversion oder etwa seiner Priesterweihe abhängig macht. Zwar liegt hierin eine Benachteiligung wegen der Religion, jedoch ist mangels Rechtsgeschäft iS des § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 bzw. wegen der Ausnahme des § 19 Abs. 4 Abschnitt 3 des Gesetzes nicht anwendbar. Neben der Entscheidungsfreiheit des Einzelnen ist in diesem Fall auch die Ausstrahlungswirkung der in Art. 4 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützten individuellen Religionsfreiheit entscheidend. Daher liegt keine Sittenwidrigkeit vor, wenn es um erbrechtliche Benachteiligung wegen der Zugehörigkeit zur Scientology Church oder anderer Sekten geht, die unter religiöser Tarnung wirtschaftlich Geschäfte betreiben."
Ich meine hier schon eine Rechtsregel zu erkennen: Wenn jemand aufgrund seiner Sekten-Mitgliedschaft in einem Testament diskriminiert wird, so ist dies kein Verstoß gegen § 138 BGB. Um diesen Schluss ziehen zu können, muss ich dem Sektenbegriff einen rechtlichen, d.h. normativen (wertenden) Gehalt geben. So ist etwa die evangelische Kirche ganz klar keine Sekte, aber Scientology schon. In diesem Zusammenhang hat der Sektenbegriff also rechtliche Bedeutung und es findet eine juristische Begriffsbildung statt. Ohne (normative) Abgrenzung zwischen "Sekte" und "normaler Religionsgemeinschaft" geht es hier nicht.
Beispiele dieser Art gibt es einige. Mir reichen sie, Dir vielleicht nicht. Bedenke nur bitte, dass der Sektenbegriff nicht im Mittelpunkt der zivilrechtlichen Diskussion steht (die mir alleine vorliegt). Da wird (soweit mir ersichtlich) allenfalls kasuistisch vorgegangen. Aber eines scheint mir klar zu sein: Juristen geben dem Begriff "Sekte" normativen Gehalt und leiten Rechtsfolgen daraus ab.
Gerne gebe ich Dir noch mehr Zitate. Bevor ich damit Deine Diskussionsseite zuspamme, nehme ich aber lieber die Parkuhr dafür. ;) --Dr Möpuse gips mir! 15:50, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Entschuldige, wenn ich mich wiederhole, aber wenn der Autor der von dir zitierten Zeilen gemeint hätte, einen Rechtsbegriff zu verwenden, hätte er eine Definition versucht. Ganz ersichtlich geht es hier eben nicht um den Sektenbegriff, sondern nur um so etwas wie "Organisationen allgemein zweifelhafter Natur". Du bist mir immer noch das Zitat schuldig, wo die von dir behauptete "normative Abgrenzung zwischen Sekte und normaler Religionsgemeinschaft" vorgenommen wird. --ThePeter 15:58, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Wiederholt habe ich mich ja auch zur Genüge. Aber: Du magst ja gerne beklagen und bemängeln, dass Juristen (oder ganz konkret der soeben zitierte Herr Thüsing) ohne saubere Definition dem Sektenbegriff normativen Gehalt geben. Sie tun es aber trotzdem, und allein das ist relevant und berichtenswert. Zirkelschlüsse oä. sind in der Jurisprudenz nun einmal an der Tagesordnung. Methodisch ist es, wenn jemand von "Sekten wie Scientology" oder "Scientology und andere Sekten" spricht, wohl als ein kasuistischer Ansatz zu sehen. Aber das ist ganz egal: BVerwG, OLG Hamburg und zahlreiche juristische Autoren nutzen den Sektenbegriff, benutzen ihn abgrenzend und wertend und ziehen daraus normative und damit juristisch relevante Schlüsse.
- Gerne gebe ich Dir ein Beispiel: "Mein Sohn erbt nur, wenn er bis zu seinem Tode aus der Scientology-Sekte ausgetreten ist", ist nach Thüsing, aaO., eine zulässige letztwillige Verfügung. Der Satz: "Mein Sohn erbt nur, wenn er aus der Sekte katholische Kirche ausgetreten ist", ist nach Thüsing, aaO., selbstverständlich keine wirksame, sondern eine sittenwidrige letztwillige Verfügung. Für diese Entscheidung musste ich subsumieren und abgrenzen, rechtlich bewerten, und selbstverständlich auch dem Begriff "Sekte" (zumindest unausgesprochen) rechtliche Konturen geben. Dafür brauche ich keine ausführliche juristische Definition. Deswegen kümmert sich Herr Thüsing auch nicht drum. Klar ist aber: Die Bewertung der katholischen Kirche als Sekte durch den Erblasser darf ein Gericht keinesfalls akzeptieren, sondern es muss eine eigene Wertung und Auslegung des Begriffs Sekte vornehmen. Wie das Herr Thüsing oder ein Gericht hier im Einzelfall vorgehen, sollte der Wikipedia egal sein. Man sollte allerdings akzeptieren, dass es sich um eine originär juristische und und eigenständige Begriffsbildung handelt. --Dr Möpuse gips mir! 16:17, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Tut mir leid, aber du quälst dich ganz schön ab mit deinen Argumenten. Nehmen wir also an, der Erblasser statt Sekte schreibt "die Pommesbude katholische Kirche". Dann ist das Testament dennoch sittenwidrig. Zu diesem Zweck musste sich das Gericht durch Auslegung mit der Bedeutung des Begriffs Pommesbude beschäftigen. Nein, nein, nein. Deine Argumente sind ein Zirkelschluss, weil sie die Rechtsbegrifflichkeit des Wortes voraussetzen. --ThePeter 16:31, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Bei Enterbung wegen der "Pommesbude Scientology" wäre die Enterbung allerdings wirksam, da Scientology - im Gegensatz zur katholischen Kirche - nach Thüsing eine Sekte ist. Hat da keine rechtliche Bewertung stattgefunden? --Dr Möpuse gips mir! 16:34, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Thüsing hat nicht gesagt, dass die Enterbung deshalb wirksam ist, weil Scientology eine Sekte ist. Vielmehr bleiben die tatsächlich angewandten Kriterien im Dunkeln. --ThePeter 16:39, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Doch. Zitat Thüsing (Vollständig s.o.): Zulässig ist die "erbrechtliche Benachteiligung wegen der Zugehörigkeit zur Scientology Church oder anderer Sekten". Diesen Satz kann man nur so auslegen, dass die Enterbung nach Thüsing wirksam ist, weil Scientology eine Sekte ist. Ein anderer Schluss ist nicht möglich. --Dr Möpuse gips mir! 16:43, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Wie auch immer man das versteht, Nutzen für den Sektenbegriff bringt es dennoch nicht. Wenn es sich um einen Rechtsbegriff handeln würde, wenn die erbrechtliche Qualifizierung am Begriff der Sekte hängen würde, dann würde gerade ein Kommentar wie der MüKo den Begriff auch definieren und abgrenzen. Oder sonst irgendein Kommentar. Oder Urteil. Oder Aufsatz. Dass das deutschlandweit keiner tut, scheint dir völlig egal zu sein. Ich verliere an dieser Diskussion nun wirklich die Lust. Nimm es mir nicht übel, du darfst auch gerne noch antworten, aber ich stelle für meinen Teil hier jetzt wieder die Parkuhr auf (nicht perönlich nehmen). --ThePeter 17:39, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Nein, ich nehme das nicht persönlich oder übel. Dein Satz: Wenn es sich um einen Rechtsbegriff handeln würde, wenn die erbrechtliche Qualifizierung am Begriff der Sekte hängen würde, dann würde gerade ein Kommentar wie der MüKo den Begriff auch definieren und abgrenzen. ist allerdings unzulässige Theorienfindung vom Feinsten. Und er ist schlicht falsch.
- Wir müssen ja nicht einer Meinung sein: Aber vielleicht nimmst Du zur Kenntnis, das zahlreiche Nutzer ziemlich gute Gründe haben, das anders zu sehen als Du und Fossa. Vielleicht haben sie sogar Recht, die Nutzer h-stt, DrTill, Schreibvieh usw. usf. --Dr Möpuse gips mir! 17:46, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Wie auch immer man das versteht, Nutzen für den Sektenbegriff bringt es dennoch nicht. Wenn es sich um einen Rechtsbegriff handeln würde, wenn die erbrechtliche Qualifizierung am Begriff der Sekte hängen würde, dann würde gerade ein Kommentar wie der MüKo den Begriff auch definieren und abgrenzen. Oder sonst irgendein Kommentar. Oder Urteil. Oder Aufsatz. Dass das deutschlandweit keiner tut, scheint dir völlig egal zu sein. Ich verliere an dieser Diskussion nun wirklich die Lust. Nimm es mir nicht übel, du darfst auch gerne noch antworten, aber ich stelle für meinen Teil hier jetzt wieder die Parkuhr auf (nicht perönlich nehmen). --ThePeter 17:39, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Doch. Zitat Thüsing (Vollständig s.o.): Zulässig ist die "erbrechtliche Benachteiligung wegen der Zugehörigkeit zur Scientology Church oder anderer Sekten". Diesen Satz kann man nur so auslegen, dass die Enterbung nach Thüsing wirksam ist, weil Scientology eine Sekte ist. Ein anderer Schluss ist nicht möglich. --Dr Möpuse gips mir! 16:43, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Thüsing hat nicht gesagt, dass die Enterbung deshalb wirksam ist, weil Scientology eine Sekte ist. Vielmehr bleiben die tatsächlich angewandten Kriterien im Dunkeln. --ThePeter 16:39, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Bei Enterbung wegen der "Pommesbude Scientology" wäre die Enterbung allerdings wirksam, da Scientology - im Gegensatz zur katholischen Kirche - nach Thüsing eine Sekte ist. Hat da keine rechtliche Bewertung stattgefunden? --Dr Möpuse gips mir! 16:34, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Tut mir leid, aber du quälst dich ganz schön ab mit deinen Argumenten. Nehmen wir also an, der Erblasser statt Sekte schreibt "die Pommesbude katholische Kirche". Dann ist das Testament dennoch sittenwidrig. Zu diesem Zweck musste sich das Gericht durch Auslegung mit der Bedeutung des Begriffs Pommesbude beschäftigen. Nein, nein, nein. Deine Argumente sind ein Zirkelschluss, weil sie die Rechtsbegrifflichkeit des Wortes voraussetzen. --ThePeter 16:31, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Entschuldige, wenn ich mich wiederhole, aber wenn der Autor der von dir zitierten Zeilen gemeint hätte, einen Rechtsbegriff zu verwenden, hätte er eine Definition versucht. Ganz ersichtlich geht es hier eben nicht um den Sektenbegriff, sondern nur um so etwas wie "Organisationen allgemein zweifelhafter Natur". Du bist mir immer noch das Zitat schuldig, wo die von dir behauptete "normative Abgrenzung zwischen Sekte und normaler Religionsgemeinschaft" vorgenommen wird. --ThePeter 15:58, 10. Okt. 2007 (CEST)
Ich mach´ mal wieder auf links - und ich will mich hier auch mangels tieferer Kenntnisse gar nicht in die Rechtsdiskussion einmmischen. Aber dennoch: Es gibt ja nun zwei seriöse (was die Qualifikation der Schreiber betrifft) juristische Monographien zum Thema Scientology (von Raik Werner und von Arnd Diringer). So weit ich mich der Lektüre erinnern kann, wird dort nirgends mit dem "Sektenbegriff" im obigen Sinne (also als Rechtsbegriff) hantiert. Insoweit stünde zu fragen, warum das dort nicht geschieht, denn das wäre ja wohl ein unzweifelhaft geeigneter Ort, oder? --Gerald Willms 19:36, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Ich kenne die Dissertationen nicht. Werner ist ja sehr positiv in der NJW besprochen werden. Ich habe aber an keiner Stelle in den juristischen Kommentaren, die mir vorliegen (MüKo, Palandt, Bamberger/Roth und ein paar andere) einmal eine Fußnote gefunden, die auf diese Dissertationen verweisen. Ich gehe daher davon aus, dass diese Schriften keinen Einfluss auf den juristischen Diskurs hatten (jedenfalls im Zivilrecht). Die von mir zitierten Belege sind (denke ich) fast alle nach diesen Dissertationen erschienen. --Dr Möpuse gips mir! 20:10, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Der Herr Dr hat sich seinen Sektenbegriff selbst gebastelt und wird ihn auch nicht aufgeben. Bitte an dieser Stelle die Diskussion nicht mehr weiterführen, sie ist fruchtlos. --ThePeter 22:40, 10. Okt. 2007 (CEST)
- Gar nicht so ganz fruchtlos. Zwar bleibt unser Dissens bestehen. Aber mich freut, dass wir doch die persönliche Komponente des Konflikts entschärft haben (Zitatverfälschung usw.). Das allein ist schon was wert (finde ich, zumindest). Daher von mir zum Abschluss danke für den Platz & Deine Zeit hier, und freundliche Grüße, --Dr Möpuse gips mir! 13:04, 11. Okt. 2007 (CEST)
- Der Herr Dr hat sich seinen Sektenbegriff selbst gebastelt und wird ihn auch nicht aufgeben. Bitte an dieser Stelle die Diskussion nicht mehr weiterführen, sie ist fruchtlos. --ThePeter 22:40, 10. Okt. 2007 (CEST)
Vorlage Militärischer Konflikt
Ich habe da hier mal einen Vorschlag (siehe: Vorlage_Diskussion:Infobox_Militärischer_Konflikt#Einklappen), wie man das Dilemma mit dieser Vorlage lösen könnte. Vielleicht hast du ja auch eine Meinung dazu. --Мемнон335бц Diskussion 22:36, 9. Okt. 2007 (CEST)
- Nach Abschluss des Meinungsbildes läuft gerade eine Diskussion zu deren Wiederherstellung (→ Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Verwendung der Infobox Militärischer Konflikt#Reaktivierung der Vorlage?). Könntest du dich bitte daran beteiligen? Vielen Dank! --Escla ¿! 01:06, 18. Nov. 2007 (CET)
die NK und Gebräuchlichkeit der Lemmata
Du hast sehr Recht, wenn du sagst, dass eine solche Regel nicht über die einzelnen Lemmata geklärt werden kann - schon weil einzelne Blockierer - egal wie abwegig deren Ideen bei der Lemmavergabe seien - immer eine Sperre provozieren können, solange das nicht mal eindeutig als Konsens festgestellt wurde. Wärst du denn daran interessiert, an einer solche Klärung mitzuwirken? Ein Ansatz wurde hier schon mal begonnen - über den Rahmen lässt sich da sicher noch diskutieren. Die ewigen Streitereien würde ich aber gerne mal beenden, auch wenn das ein kleiner Kraftakt werden wird. Grüße --Mandavi מנדבי?¿disk 00:01, 13. Okt. 2007 (CEST)
- Hallo. Ja, generell habe ich Interesse. Im Moment bin ich aber ziemlich eingespannt wegen Schreibwettbewerbsjury. Danach stoße ich gerne dazu. Zum Aufwärmen kannst du dir ja mal die Kriterien durchlesen, auf die wir uns im Finnlandbereich geeinigt haben: Portal:Finnland/Terminologie, dort in der Einleitung. Das kam damals aus meiner Feder und wäre in etwa auch der Vorschlag, den ich in einem Meinungsbild befürworten würde. --ThePeter 09:42, 13. Okt. 2007 (CEST)
- So, jetzt habe ich da mal einen Vorschlag entwickelt. --ThePeter 15:31, 27. Okt. 2007 (CEST)
- Ich habe begonnen, aufzuräumen. Dabei habe ich mir die Aum-Sache noch mal überlegt. Vielleicht lässt sich ein besseres Beispiel finden, da das dortige Lemma im dt. Sprachraum nicht vorkommt. Wie wäre es mit Rote Armee Fraktion statt Bader-Meinhoff-Bande - wäre das nicht vielleicht besser? Da das jedoch politisch gefärbt ist, wäre mir ein anderes Beispiel lieber - fällt dir noch eines ein? MfG --Mandavi מנדבי?¿disk 21:49, 29. Okt. 2007 (CET)
- So, jetzt habe ich da mal einen Vorschlag entwickelt. --ThePeter 15:31, 27. Okt. 2007 (CEST)
Strike-Bike
Guten Morgen ThePeter,
Kannst du mir den Artikel in meinen Namensraum stellen? Ich würde gerne ein Wiederherstellungsantrag prüfen, da ich nach meinem Eindruck doch einige Argumente in deiner Beurteilung der Löschung nicht berücksichtigt wurden. Zum Beispiel wurde der Artikel deutlich erweitert und verbessert: Der soziale Konflikt in Nordhausen gehört zu den seltenen, bei denen die Arbeiter ihre Fabrik besetzen. Bekannt sind nur wenige Arbeitskämpfe, bei denen eine Fabrik von den Arbeitern in Selbstverwaltung übernommen wird. Eine der bekanntesten Fabrikbesetzungen in Europa der letzten Jahrzehnte, war die der Belegschaft der Uhrenfabrik Lip in der französischen Stadt Besançon, die 1973 aus Furcht vor dem Verlust der Arbeitsplätze ihre Fabrik übernehmen und die Uhrenproduktion fortsetzten: "Zwei Jahre lang gelingt es ihnen, die Produktion weiterzuführen, Konzepte selbstbestimmter und gleichberechtigter Arbeit zu erproben und Entlassungen zu verhindern, bis die Fabrik 1975 zerschlagen wird." [1] Vergleichbar mit dem Strike-Bike, entwickelte sich für die Uhrenmarke ein soziales Product branding. Vergleichbare Entwicklungen zeigen sich auch in der Etablierung von umweltverträglichen Produkten und den sogenannten Bio-Produkten.
Danke und Schöne Grüße, --andrax 11:00, 15. Okt. 2007 (CEST)
- Hallo andrax. Ich möchte den Artikel lieber nicht in deinen Namensraum stellen. Für einen Löschprüfungsantrag brauchst du den Artikel nicht. Insbesondere in Anbetracht der laufenden Löschdiskussion um Fahrradfabrikbesetzung in Nordhausen habe ich keine Lust, eine weitere Verzettelung herbeizuführen. Grüße --ThePeter 11:42, 15. Okt. 2007 (CEST)
Schlachtboxen
Folgende erheiternde Entdeckung, die zeigt was passiert, wenn Hindu-Nationalismus und Infoboxenwahn aufeinandertreffen, wollte ich dir nicht vorenthalten: en:Kurukshetra War. Fehlt nur noch, dass jemand bei Trojanischer Krieg eine Infobox einfügt... --BishkekRocks 09:48, 18. Okt. 2007 (CEST)
- Autsch! --ThePeter 09:58, 18. Okt. 2007 (CEST)
St. Jakob in Defereggen
Hallo! Danke für deine Rückmeldung zu meinem Artikel. Eine Antwort findest du bei der Disku zu den KEA. Vielleicht kannst du dort zum Kapitel Politik ausführen, was dir fehlt. Gruß --Geiserich77 23:26, 22. Okt. 2007 (CEST)
- Ich melde mich dazu demnächst nochmal auf KEA, sobald ich Zeit finde. Grüße --ThePeter 22:46, 23. Okt. 2007 (CEST)
Auslaufzone und Quellen
Sorry, aber wenn wir jetzt anfangen, offizielle Unternehmensangaben generell in Zweifel zu ziehen, dann müssten wir große Teile der Referenzierungen (auch in einigen exzellenten oder lesenswerten Artikel, bei denen ich beteiligt war) rauswerfen - das kann's doch nicht sein. Ich habe trotzdem noch eine neutrale Quelle ergänzt, siehe Artikel und KEA.--NSX-Racer | Disk | B 23:52, 22. Okt. 2007 (CEST)
- Also wenn du Angaben von Unternehmen, dass sie die besten und schönsten und einzigsten sind, nicht in Zweifel ziehen willst, dann darfst du gerne in Zukunft auch die Sat1-Werbepause als Referenz heranziehen. --ThePeter 10:17, 23. Okt. 2007 (CEST)
- Ein bisschen mehr Sachlichkeit wäre wünschenswert! Ansonsten: Was spricht von vornherein und objektiv gegen Angaben von Unternehmen? -- Spurzem 10:50, 23. Okt. 2007 (CEST)
- Wenn Unternehmen über ihr eigenes Produkt reden, sind sie nicht objektiv. Ich finde es erstaunlich, dass du das Werbebestreben von Unternehmen als so fernliegend ansiehst, dass du einen entsprechenden Hinweis als unsachlich einstufst. Auf weitere Ermahnungen dieser Art habe ich keine Lust, Fortsetzung dieser Diskussion meinetwegen bei den KEA, hier aber nicht mehr. --ThePeter 11:12, 23. Okt. 2007 (CEST)
- Da Du bei KEA nicht mehr geantwortet hast, muss ich eben hier noch mal nachhaken (und zwar nicht als "Ermahnung", wieso erklärst Du hier EOD, wo ich Dich ganz normal angesprochen habe?): Prinzipiell sind Werbeaussagen natürlich mit Vorsicht zu genießen, das ist so ziemlich das Erste, das ich vor Jahrzehnten bei der Redakteursausbildung gelernt habe. Nur liegt der Fall hier etwas anders: Das Unternehmen selbst stellt sich seltsamerweise nirgendwo als die Nummer 1 der Rennstreckenplanungsbranche dar (auch nicht in Interviews), es zählt nur eigene Projekte auf (und da wollen wir doch nicht von frechem Lügen ausgehen, oder?). Der Rest ist einfache Mathematik: Es bleiben und blieben keine nennenswerten Strecken mehr übrig für andere Planer, die stehen alle in der Tilke-Liste drin. Also nicht ganz vergleichbar mit der Sat.1-Werbepause, oder?--NSX-Racer | Disk | B 15:36, 23. Okt. 2007 (CEST)
- Vielleicht war mein EOD etwas grob. Ich finde aber, dass du etwas zu dünnhäutig auf sachliche Kritik reagierst, und das hier nun schon an der dritten Stelle nach der Diskussion zum Schreibwettbewerb und auf KEA. Das finde ich überflüssig. Ich werde mich auf KEA wohl noch einmal äußern, aber nicht mehr heute (begrenztes Zeitbudget und zu viele Baustellen). Grüße --ThePeter 22:46, 23. Okt. 2007 (CEST)
- Danke für die Änderung Deines Votums und die erneute Anregung, die ich so ähnlich auch umgesetzt habe. Völlig auf den Verweis zur Tilke-Seite verzichten wollte ich aber nicht; das gehört meines Erachtens zur Vollständigkeit der Quellen dazu. Die von Dir vermutete "Dünnhäutigkeit" rührt wohl daher, dass ich als einigermaßen Motorsport-Kundiger nicht im Mindesten verstehen konnte, wie jemand die Angaben zu Tilke auch nur annähernd in Zweifel ziehen kann - da fehlt mir halt etwas die Sicht von außen, kannst Du vielleicht für Deine Fachgebiete auch manchmal nachvollziehen.--NSX-Racer | Disk | B 12:27, 25. Okt. 2007 (CEST)
- Vielleicht war mein EOD etwas grob. Ich finde aber, dass du etwas zu dünnhäutig auf sachliche Kritik reagierst, und das hier nun schon an der dritten Stelle nach der Diskussion zum Schreibwettbewerb und auf KEA. Das finde ich überflüssig. Ich werde mich auf KEA wohl noch einmal äußern, aber nicht mehr heute (begrenztes Zeitbudget und zu viele Baustellen). Grüße --ThePeter 22:46, 23. Okt. 2007 (CEST)
- Da Du bei KEA nicht mehr geantwortet hast, muss ich eben hier noch mal nachhaken (und zwar nicht als "Ermahnung", wieso erklärst Du hier EOD, wo ich Dich ganz normal angesprochen habe?): Prinzipiell sind Werbeaussagen natürlich mit Vorsicht zu genießen, das ist so ziemlich das Erste, das ich vor Jahrzehnten bei der Redakteursausbildung gelernt habe. Nur liegt der Fall hier etwas anders: Das Unternehmen selbst stellt sich seltsamerweise nirgendwo als die Nummer 1 der Rennstreckenplanungsbranche dar (auch nicht in Interviews), es zählt nur eigene Projekte auf (und da wollen wir doch nicht von frechem Lügen ausgehen, oder?). Der Rest ist einfache Mathematik: Es bleiben und blieben keine nennenswerten Strecken mehr übrig für andere Planer, die stehen alle in der Tilke-Liste drin. Also nicht ganz vergleichbar mit der Sat.1-Werbepause, oder?--NSX-Racer | Disk | B 15:36, 23. Okt. 2007 (CEST)
- Wenn Unternehmen über ihr eigenes Produkt reden, sind sie nicht objektiv. Ich finde es erstaunlich, dass du das Werbebestreben von Unternehmen als so fernliegend ansiehst, dass du einen entsprechenden Hinweis als unsachlich einstufst. Auf weitere Ermahnungen dieser Art habe ich keine Lust, Fortsetzung dieser Diskussion meinetwegen bei den KEA, hier aber nicht mehr. --ThePeter 11:12, 23. Okt. 2007 (CEST)
- Ein bisschen mehr Sachlichkeit wäre wünschenswert! Ansonsten: Was spricht von vornherein und objektiv gegen Angaben von Unternehmen? -- Spurzem 10:50, 23. Okt. 2007 (CEST)
Hoffentlich genügend sachliche Antwort
...auf Deine Kritik in WP:KLA#Raymond Kopa. Eventuell magst Du, da sie keine persönliche Beschimpfung enthält, darauf ja doch noch eingehen. Gruß von --Wwwurm Mien Klönschnack 12:14, 25. Okt. 2007 (CEST)
Review einer Übersetzung aus dem Finnischen
Hallo Peter, ich würde mich freuen, wenn Du mal auf Kalervo_Palsa#Zitate schauen könntest. Es sind nur 2 Zeilen. Da ich nur ein paar Worte Finnisch kann, habe ich die Übersetzung aus en:Kalervo_Palsa angefertigt, d.h. nun ist die Übertragungskette fi > en > de. Danke! Minderbinder 10:42, 26. Okt. 2007 (CEST)
- Kein Problem. Die Übersetzungen sind fast richtig, aber nicht ganz exakt. Den ersten Satz würde ich so abändern: Mein liebster Zeitvertreib - neben der Masturbation und der Malerei - war es, von einer Brücke zu pissen, am liebsten in fließendes Wasser, stromabwärts. Der zweite Satz: Es reicht nicht, Blumen zu malen, man muss auch Henkersknoten malen. Grüße --ThePeter 10:53, 26. Okt. 2007 (CEST)
- Kiitos. Minderbinder 11:38, 26. Okt. 2007 (CEST)
- Hallo Peter, noch ein Zitat. Ist Minä olen myytti. mit Ich bin ein Mythos. korrekt übersetzt? Mein fi-de Wörterbuch hat unter dem Wortstamm olen- noch wesentlich / Geschöpf zu bieten, daher ist die Übersetzung mit sein wohl zweifelhaft. Schon mal vorab: Kiitos. Minderbinder 12:22, 18. Nov. 2007 (CET)
- Kiitos. Minderbinder 11:38, 26. Okt. 2007 (CEST)
Du hast bestimmt ein Buch, in dem du nachschlagen könntest, ob der Mann sich nicht doch eher Otto Wille Kuusinen schreibt, oder? --BishkekRocks 14:28, 28. Okt. 2007 (CET)
- Habe sogar mehrere, und die sagen übereinstimmend, dass der Mann tatsächlich Wille hieß. --ThePeter 14:31, 28. Okt. 2007 (CET)
- Ok, dann kann ich ja guten Gewissens verschieben. Danke fürs Nachschauen. --BishkekRocks 14:41, 28. Okt. 2007 (CET)
Diese F-pfeife finde ich sehr anerkennenswert. Das deckt sich auch mit meinem Nichtinteresse daran, einen einzelnen inhaltlichen Disput zu einem dauerhaften persönlichen werden zu lassen. Gruß von --Wwwurm Mien Klönschnack 15:32, 28. Okt. 2007 (CET)
- Alles klar, Schlamm drüber. :) --ThePeter 15:38, 28. Okt. 2007 (CET)
Russische Akademie der Naturwissenschaften (gelöscht)
Hi, ich denke, dass deine Löschung von Wikipedia:Löschkandidaten/28. September 2007#Russische Akademie der Naturwissenschaften (gelöscht) ein Fehler war. Ich habe den Artikel angelegt, aus der russichen Wiki übersetzt (ru:Российская академия естественных наук). Dort ist er recht kurz und neutral bis ablehnend gehalten. Auf das Thema bin ich gekommen, weil ich mal über die Abkürzung RAEN gestolpert war. Dann wird man neugierig, weil es wie Russische Akademie der Wissenschaften klingt. Jetzt findet man gar nichts mehr zur Russischen Akademie der Naturwissenschaften in der Wiki. Ja, der Laden ist wahrscheinlich pseudowissenschaftlich (die Russen lieben so was sehr), aber er ist groß und bekannt - kein kleiner Laden (auch bei google). Pseudowissenschaften bekämpft man nicht durch (Löschen und) Totschweigen. Wenigstens in der Wiki sollte der interessierte Leser finden, das einigen Menschen diese "Akademie" für pseudowissenschaftlich halten. Ich habe die Löschdiskussion leider erst jetzt, mit Verspätung, mitbekommen. Kann dort aber auch kein schlagendes Argument für eine Löschung finden (allerdings kenne ich auch nicht die aktuelle Artikelversion). Schade. Da ich den Artikel angelegt habe bin ich sicherlich etwas voreingenommen. Den Löschgrund - keine Relevanz - kann ich aber nicht nachvollziehen. Gibt es eine Möglichkeit, dass du mir die letzte Version des Artikels auf meine Benutzerseite stellst - Benutzer:RosarioVanTulpe/Neu19. Gruß! --stefan 11:22, 3. Nov. 2007 (CET)
- Ich habe den Artikel auf der von dir angegebenen Seite wiederhergestellt. "Kopieren der letzten Artikelversion" ist lizenzrechtlich nicht möglich, sondern der Artikel musste mitsamt Versionsgeschichte wiederhergestellt werden. Ich weise gleich darauf hin, dass ich sehr große Bedenken habe, ob die "Akademie" enzyklopädisch relevant ist. Aus dem bisherigen Artikel, und zwar in allen Versionen, geht nichts hervor, was darauf hindeutet. Wenn du den Artikel überarbeitest, und bevor du ihn wieder einstellst (durch Verschieben, nicht durch Kopieren des Textes!), dann hat das nur Sinn, wenn der Artikel dann etwas Relevanzbegründendes enthält, was bisher so nicht dargestellt war. Zum Schluss noch der Hinweis, dass wir hier Pseudowissenschaften weder fördern noch bekämpfen, dementsprechend auch nichts totschweigen. Das Relevanzerfordernis ist wertungsfrei. --ThePeter 08:48, 4. Nov. 2007 (CET)
- Besten Dank für die Kopie. Der "Artikel" sieht ja aus meiner heutigen Sicht wirklich dürftig aus. Ich lasse ihn erst mal liegen und reifen und suche nach schriftlichen Quellen. --stefan 12:09, 4. Nov. 2007 (CET)
Bitte erklären
Hallo. Könntest du bitte erklären, was du mit dem Satzteil vielmehr wird hier einmal mehr ein MB als Propagandainstrument missbraucht. im Sinn hattest? --Matthiasb 20:23, 5. Nov. 2007 (CET)
- Nö. Ich nehme nicht an, dass du das verstehen, geschweige denn einsehen würdest. --ThePeter 20:45, 5. Nov. 2007 (CET)
- Na, wenn's nichts persönliches ist, bin ich beruhigt. --Matthiasb 20:50, 5. Nov. 2007 (CET)
Ich habe zahlreiche Veränderungen vorgenommen. Der direkte Bezug der zitierten Rechtsprechung auf Radbruch wird nun noch deutlicher gemacht. Die Struktur des Rezeptionsabschnittes habe ich komplett überarbeitet. Vielleicht kannst Du Dir den Artikel ja noch einmal anschauen. Gruß -- Kruwi 13:40, 10. Nov. 2007 (CET)
- Done. --ThePeter 10:50, 11. Nov. 2007 (CET)