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Landeswappen von Rheinland-Pfalz

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Das Landeswappen zählt ebenso wie die Landesflagge zu den Hoheitszeichen von Rheinland-Pfalz. Es wurde in Ausführung des Artikels 74 der Landesverfassung durch das Gesetz vom 10. Mai 1948 bestimmt.

Landeswappen

Das Landeswappen hat die Form des heraldischen Rundschildes. Dieser ist durch eine aufsteigende eingebogene Spitze gespalten und zeigt rechts in silbernem Feld ein rotes durchgehendes Kreuz, links in rotem Feld ein silbernes sechsspeichiges Rad und in der aufsteigenden schwarzen Spitze einen rotgekrönten, rotbewehrten goldenen Löwen. Das Wappen ist von einer goldenen Volkskrone (Weinlaub) überhöht. [1]

Bedeutung

Die drei Kurfürsten unter ihren Wappen: v.l. Peter von Mainz, Balduin von Trier und Pfalzgraf Rudolf. (1341)

Das Landeswappen zeigt die Symbole der früheren Kurfürstentümer Trier, Mainz und Pfalz im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation:

Überhöht ist eine goldene Volkskrone fünf stilisierter Weinblätter angebracht.

Die Krone des Pfälzer Löwen ist auf den besonderen Rang der Bayernherzöge als „Pfalzgrafen bei Rhein“ zurückzuführen.

Die überhöhte Volkskrone fünf goldfarbener stilisierter Weinblätter verweist auf die Bedeutung des Weinbaus in Rheinland-Pfalz. Insgesamt sechs der 13 deutschen Weinbaugebieten für Qualitäts- und Prädikatswein liegen innerhalb der Landesgrenzen. Die Volkskrone ist kein monarchisches Symbol, sondern ein Sinnbild der Volkssouveränität.

Wappenzeichen

Wappenzeichen von Rheinland-Pfalz[2]

siehe Wappenzeichen in Deutschland

Siehe auch

Fußnoten

  1. § 2 Landesgesetz über die Hoheitszeichen des Landes Rheinland-Pfalz (Wappen- und Flaggengesetz)
  2. Wappenzeichen von Rheinland-Pfalz