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Benutzer:HerbertErwin/Hegel

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Die Philosophie Hegels bezeichnet das von Georg Wilhelm Friedrich Hegel vertretene philosophische System. Es gehört zu den geschlossensten Denkentwürfen der Philosophiegeschichte und bietet bis heute Anstoß für vielfältige Kontroversen.

Das philosophische System

Phänomenologie des Geistes

Die Phänomenologie des Geistes gilt als das erste typische Werk Hegels, auf das er später auch immer wieder Bezug nimmt. Hegel versucht hier, alle wichtigen Themen, die ihn zuvor beschäftigten, systematisch auszuarbeiten. Er setzt sich darin mit den Positionen auseinander, die den damaligen philosophischen Diskurs beherrschten: der Kantische Dualismus, das Unmittelbarkeitsdenken Jacobis und die Identitätsphilosophie Schellings. Das Werk ist zunächst als eine systematische Einführung in Hegels philosophisches System konzipiert. Die ersten drei Teile (Bewusstsein, Selbstbewusstsein, Vernunft) werden von ihm später in abgekürzter Form, als das zweite Moment des subjektiven Geistes, in das System der Enyklopädie (1817) aufgenommen.

Das philosophische Programm

Hegels philosophisches Programm findet sich in komprimiertester Form in seiner Vorrede zur Phänomenologie des Geistes. Die Voraussetzung, um Philosophie treiben zu können ist es, den „wissenschaftlichen Standpunkt“ zu gewinnen. Hegel bezeichnet diesen auch als das „absolute Wissen“. Um diesen zu erreichen, muss ein Weg gegangen werden, der für den dann gewonnenen Standpunkt nicht gleichgültig ist: nicht „das Resultat [ist] das wirkliche Ganze, sondern es zusammen mit seinem Werden“ (PG 13). [1]

Der Weg zum „absoluten Wissen“ ist dabei für Hegel das Begreifen des Absoluten selbst. Auch für das Absolute ist die Zugangsweise zu ihm nicht gleichgültig. Es umgreift auch den Prozess seiner Erkenntnis. Der Zugang zum Absoluten ist zugleich dessen Selbstäußerung. Wahre Wissenschaft ist letztlich nur in dieser Perspektive des Absoluten möglich.

Das Einzelne kann für Hegel nur aus dem Ganzen begriffen werden, das letztlich nichts anderes als das Absolute selbst ist: „Das Wahre ist das Ganze. Das Ganze aber ist nur das durch seine Entwicklung sich vollendende Wesen. Es ist von dem Absoluten zu sagen, daß es wesentlich Resultat, daß es erst am Ende das ist, was es in Wahrheit ist; und hierin eben besteht seine Natur […]“ (PG 24).

Dieses Ganze muss für Hegel als „wissenschaftliches System“ (PG 14) dargestellt werden. Gefühl und Begeisterung können die „Anstrengung des Begriffs“ (PG 56) nicht ersetzen. Zwar ist der Gegenstand der Philosophie das Erhabenste überhaupt; die Philosophie muss sich aber „hüten, erbaulich sein zu wollen“ (PG 17).


Der Weg des „natürlichen Bewussteins“

Hegel beginnt mit einer Analyse des „natürlichen Bewusstseins“. Die eigentliche Wirklichkeit (die „Substanz“) ist für das natürliche Bewusstsein in seiner elementarsten Stufe das, was es unmittelbar vorfindet: die „sinnliche Gewissheit“. Dies entspricht philosophisch der Position des Empirismus. Hegel zeigt auf, dass der empirische Wirklichkeitsbegriff ein Selbstbewusstsein voraussetzt, das das sinnlich Wahrgenommene als solches interpretiert.

Aber auch das Selbstbewusstsein ist nicht das eigentlich Wirkliche. Es kann sein eigenes Bei-sich-sein nur im Unterschied zu einer natürlichen Wirklichkeit bestimmen; seine Substantialität ist daher notwendig von dieser natürlichen Wirklichkeit abhängig.

In der dritten Form des natürlichen Bewusstseins, der Vernunft, kommt die Bestimmung der Substanz des Bewusstseins und des Selbstbewusstseins zu einer Synthese. Das zur Vernunft entwickelte Selbstbewusstsein beharrt auf seiner eigenen Substantialität, erkennt aber zugleich, dass es sich zu einer natürlichen Wirklichkeit verhält, die ebenfalls substantiell ist. Dies lässt sich nur miteinander versöhnen, wenn das Selbstbewusstsein seine Substantialität in der Substantialität der natürlichen Wirklichkeit wiedererkennt. Nur dann lässt sich der Widerspruch, den zwei Substanzen mit sich bringen, vermeiden.

Hegel bestimmt im weiteren Verlauf der Phänomenologie die Vernunft als „sittliche Vernunft“. Als solche ist sie nicht nur Produkt des Selbstbewusstseins, sondern bezieht sich immer schon auf eine äußere Wirklichkeit, die ihr vorausgeht. Die Vernunft kann nur als die sittliche Substanz einer wirklichen Gesellschaft existieren; in dieser Form ist sie (objektiver) Geist.

Der Geist ist seinerseits wiederum vom Selbstbewusstsein abhängig. Dieses hat die Freiheit, sich dem herrschenden Gesetz nicht zu fügen, was sich historisch z.B. in der Französischen Revolution zeigt. Seine Freiheit gründet letztlich auf dem absoluten Geist.

Mit diesem ist ein neues Stadium des natürlichen Bewusstseins erreicht: das Bewusstsein, das die Substantialität unmittelbar als Subjekt auffasst, das sich in der Wirklichkeit zur Erscheinung bringt. Als solches ist das Subjekt das „absolute Wesen“ und „absoluter Geist“.

Der absolute Geist zeigt sich zunächst in der Religion. Die Entwicklung der Religion ist das Pendant zu einer Rekonstruktion der menschlichen Geschichte, in der die menschliche Freiheit schrittweise verwirklicht wird. In der „Naturreligion“ deutet das Selbstbewusstsein noch die natürliche Wirklichkeit als Selbstausdruck eines absoluten Wesens, während in der „offenbaren Religion“ die menschliche Freiheit die zentrale Rolle spielt.

Der Begriff des absoluten Geistes lässt sich für Hegel als der Begriff der Wirklichkeit selber verstehen, sodass die Religion in das absolute Wissen übergeht. Damit ist der Standpunkt gewonnen,von dem aus erst Wissenschaft im eigentlichen Sinn betrieben werden kann. Der ganze Inhalt der Erfahrung des Bewusstseins ist neu zu entfalten, aber nicht mehr aus der Perspektive des sich zu sich selbst und seinem Gegenstand erst durchringenden Bewusstseins, sondern systematisch, d. h. aus der Perspektive des „Begriffs“.

Logik

Hegels „Logik“ ist in verschiedenen Fassungen erschienen. Die sogenannte „große Logik“ bezeichnet die „Wissenschaft der Logik“ (1812-1816); als „kleine Logik“ wird die Kurzfassung in den drei Versionen der Enzyklopädie verstanden (1817, 1827, 1830). Die Logik gliedert sich in eine „objektive Logik“ - die Lehren von Sein und Wesen - und eine „subjektive Logik“ - die Lehre vom Begriff.

Die Aufgabe der Logik ist es, das reine Denken in seiner spezifischen Bedeutung darzustellen. Sie soll die klassischen Disziplinen der Philosophie, Logik und Metaphysik, ersetzen, indem sie die beiden Programme, die Darstellung des reinen Denkens und der Idee des Absoluten, miteinander vereint.

Das Ziel der Logik ist es, die formalen Bestimmungen des Denkens, die „Kategorien“, die in der Tradition zwar bereits bekannt, aber nur verstreut vorhanden waren, im Zusammenhang zu entwickeln.

Die Logik setzt den in der Phänomenologie gewonnenen „wissenschaftlichen Standpunkt“ voraus. Von diesem aus betrachtet können die logischen Bestimmungen weder als bloße Bestimmungen einer subjektunabhängigen Wirklichkeit fungieren wie in der klassischen Metaphysik, noch als bloße Bestimmungen des Subjektes wie in der Philosophie Kants. Sie müssen vielmehr aus der Einheit von Subjekt und Objekt begriffen werden.

Die Lehre vom Sein

Die Lehre vom Sein ist wiederum eingeteilt in die Abschnitte „Qualität“, „Quantität“: und „Maß“. Der erste Abschnitt behandelt die Kategorie der Qualität. Den Anfang muss dabei für Hegel ein Begriff machen, die sich durch „reine Unmittelbarkeit“ auszeichnet. Dies wird im Begriff „Sein“ ausgedrückt, der keinerlei Bestimmungen aufweist. Doch der Verzicht auf jede weitere Differenzierung macht die Bestimmung „Sein“ völlig inhaltsleer. Somit ergibt sich für das Sein immerhin die Bestimmung des „Nichts und nicht mehr noch weniger als Nichts“ (L I 83). Nicht „weniger als Nichts“ heißt, dass dieses „Nichts“ immerhin eine Denkbestimmung, ein Gedachtes ist.

Die reine Unmittelbarkeit des Anfangs läßt sich so nur in den zwei gegensätzlichen Bestimmungen „Sein“ und „Nichts“ zum Ausdruck bringen. Die beiden Begriffe „gehen“ ineinander „über“. Dieses „Übergehen“ beider ineinander stellt selbst eine neue Kategorie dar, das „Werden“ (L I 83f.). Im „Werden“ sind beide Bestimmungen, „Sein“ und „Nichts“, enthalten und zwar in ihrem wechselseitigen ineinander Übergehen.

Wird nun ein durch diese Einheit des Werdens vermitteltes Sein gedacht, dann ergibt sich die Bestimmung des gewordenen Seins, des „Daseins“ (L I 113ff.). Seine Genese verlangt aber, dass auch das „Nichts“ an ihm erkennbar ist. Nach dieser Seite hin zeigt sich das „Dasein“ als ein „Etwas“, das dem „Anderen" gegenübersteht. Ein Etwas kann nur erfasst werden, wenn es von Anderem unterschieden wird – gemäß dem von Hegel zitierten Satz des Spinoza: „Omnis determinatio est negatio“ (Jede Bestimmung ist eine Verneinung) (L I 121).

Jede Bestimmung ist eine Grenzziehung, wobei zu jeder Grenze auch etwas gehört, was jenseits von ihr vorhanden ist (vgl. L I 145). Eine Grenze als solche zu denken heißt auch, das Grenzenlose zu denken. Ebenso ist mit dem Gedanken des „Endlichen“ der des „Unendlichen“ gegeben (L I 139ff.). Das Unendliche ist das „Andere“ des Endlichen, wie auch umgekehrt das Endliche das „Andere“ des Unendlichen ist.

Doch für Hegel kann das Unendliche dem Endlichen nicht einfach gegenübergestellt werden. Das Unendliche würde sonst an das Endliche „grenzen“ und wäre damit begrenzt und endlich. Das „wahrhaft Unendliche“ muss vielmehr so gedacht werden, dass es das Endliche mit umgreift, als die „Einheit des Endlichen und Unendlichen, die Einheit, die selbst das Unendliche ist, welches sich selbst und die Endlichkeit in sich begreift“ (L I 158).

Hegel will diese Einheit nicht pantheistisch verstanden wissen, da es sich bei ihr um keine differenzlose Einheit handelt, sondern um eine solche, in der das Unendliche das Endliche durchaus bestehen lässt. Er nennt diese die „wahrhafte“ oder „affirmative Unendlichkeit“ (L I 156). Sie unterscheidet sich von der „schlechten Unendlichkeit“ (L I 149), die nur durch ein bloßes Weiterschreiten von Grenze zu Grenze in einem unendlichen Progress zustande kommt und der der Rückbezug durch das Jenseits der Grenze fehlt.

Dieser Rückbezug charakterisiert auch das Endliche; er ist das Ergebnis seiner Vermittlung mit dem Unendlichen und macht das „Fürsichsein“ des Endlichen aus (L I 166). Aus der Kategorie des „Fürsichseins“ entwickelt Hegel im weiteren Verlauf des Abschnitts über die „Qualtität“ noch andere Bestimmungen. Wenn etwas „für sich“ ist, ist es „Eines“. Ist dieses „Eine“ vermittelt durch „Andere“, so sind diese ebenfalls jeweils als „Eines“ zu betrachten. Aus dem „Eins“ ergibt sich so die Pluralität von „Eins“. Sie unterscheiden sich voneinander, sind aber ebenso aufeinander bezogen, was Hegel als „Repulsion“ und „Attraktion“ (L I 190ff.) bezeichnet. Ihre gleichförmige Pluralität führt zum Begriff der „Quantität“.

Naturphilosophie

Subjektiver Geist

Objektiver Geist

Philosophie der Geschichte

Philosophie der Kunst

Religionsphilosophie

Philosophie und Geschichte der Philosophie

Übersicht

Gegenstand Bestimmung Eigenschaften
1. Logik die Idee an und für sich
1.1 Sein Begriff an sich
1.1.1 Bestimmtheit (Qualität) innere Bestimmtheit
1.1.2 Größe (Quantität) äußerliche Bestimmtheit
1.1.3 Maß (qualitative Quantität) größenabhängiges Sein
1.2 Wesen Begriff für sich
1.2.1 Reflexion in sich
1.2.2 Erscheinung
1.2.3 Wirklichkeit
1.3 Begriff Begriff an und für sich
1.3.1 Subjektivität
1.3.2 Objektivität
1.3.3 Idee
2. Natur die Idee in ihrem Anderssein
2.1 Mechanik Materie überhaupt
2.2 Physik spezifische Materie
2.3 Organik lebendige Materie
3. Geist die Idee aus ihrem Anderssein in sich zurückkehrt
3.1 Subjektiver Geist
3.1.1 Seele
3.1.2 Bewusstsein
3.1.3 Psychologie
3.2 Objektiver Geist
3.2.1 Recht
3.2.2 Moralität
3.2.3 Sittlichkeit
3.2.3.1 Familie
3.2.3.2 Bürgerliche Gesellschaft
3.2.3.3 Staat
3.3 Absoluter Geist
3.3.1 Kunst
3.3.2 Religion
3.3.3 Philosophie

Literatur

Werkausgabe

Werke in 20 Bänden. Auf der Grundlage der Werke von 1832 bis 1845 neu ediert. Red. E. Moldenhauer und K. M. Michel. Frankfurt/M. 1969-1971 (Suhrkamp, stw 601-620)

Abkürzung Band Werk
FS 1 Frühe Schriften
JS 2 Jenaer Schriften
PG 3 Phänomenologie des Geistes
NS 4 Nürnberger und Heidelberger Schriften
L I 5 Wissenschaft der Logik I
L II 6 Wissenschaft der Logik I
R 7 Grundlinien der Philosophie des Rechts
E 8-10 Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften I-III
BS 11 Berliner Schriften 1818-1831
PGh 12 Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte
Ä I 13 Vorlesungen über die Ästhetik I
Ä II 14 Vorlesungen über die Ästhetik II
Ä III 15 Vorlesungen über die Ästhetik III
Rel I 16 Vorlesungen über die Philosophie der Religion I
Rel II 17 Vorlesungen über die Philosophie der Religion II
GP I 18 Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie I
GP II 19 Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie II
GP III 20 Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie III


Einführungen

Einzelnachweise

  1. Zitiert wird auf Grundlage der Theorie-Werkausgabe von Eva Moldenhauer und Karl Markus Michel, Frankfurt a. M.: Suhrkamp, 1979

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