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Freier Mitarbeiter

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Als freier Mitarbeiter – oder in einigen Branchen auch Freelancer (von eng.; zu dt.: „Freiberufler“) genannt – wird eine Person bezeichnet, die für ein Unternehmen Aufträge ausführt oder Projekte betreut, ohne dabei in das Unternehmen eingegliedert zu sein.

Abgrenzung der Begriffe

Der Begriff ist vor allem im Medien- und Kulturbereich üblich; in der Werbe- und IT-Branche spricht man auch von „Freelancern“. Ein freier Mitarbeiter kann Freiberufler oder Gewerbetreibender sein oder auch ein Angestellter, der die freie Mitarbeit nebenberuflich ausübt. Während das Wort Freiberufler den Gesamtstatus aus dem Blickwinkel des Betroffenen (einschl. steuerlicher Aspekte) bezeichnet, bezeichnet der Begriff „freier Mitarbeiter“ das Verhältnis des Auftraggebers zum Auftragnehmer. Während beim Einzelunternehmer meist die kaufmännische Tätigkeit im Vordergrund steht, steht beim Freien Mitarbeiter – ähnlich wie beim Handwerker – meist eine spezielle fachliche Qualifikation im Vordergrund.

Status

Freie Mitarbeiter sind oft hoch qualifiziert und auf bestimmte Aufgaben spezialisiert (z. B. als Journalisten, Lektoren, Museums-Kuratoren, Musiker, Dozenten). Kennzeichnend für einen freien Mitarbeiter ist seine persönliche Unabhängigkeit. Der freie Mitarbeiter ist in der Gestaltung seiner Arbeitsbedingungen im Wesentlichen frei und formal weder in zeitlicher, örtlicher oder fachlicher Hinsicht den Weisungen des Auftraggebers direkt unterworfen. Er ist gewöhnlich nicht in die Organisationsstruktur des Auftraggebers eingegliedert.

Entgegen der von vielen angenommenen Behauptung sind Schauspieler keine Rechnungssteller, sondern befristet Angestellte. Schauspieler sind sozialversicherungspflichtig und auf Lohnsteuerkarte angestellt. Besonderheit: 50/40-Regelung

Vertragsverhältnis und Bezahlung

Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber neben dem Arbeitsentgelt noch die Lohnnebenkosten trägt, erhält der freie Mitarbeiter ausschließlich ein vertraglich vereinbartes Entgelt (je nach Arbeitsgebiet auch Honorar oder Gage genannt). Von dem Entgelt muss er alle eigenen Kosten (Versicherung, Nebenkosten) selbst tragen. Auch andere Leistungen (Lohnfortzahlung, Urlaub) muss er aus seinem Entgelt eigenständig ableiten.

Freie Mitarbeiter können stundenweise oder pauschal für die Erledigung eines Auftrags bezahlt werden. Ersteres wird in der Regel durch einen Dienstvertrag geregelt, letzteres durch einen Werkvertrag.

Vor- und Nachteile für die Betroffenen

Als freier Mitarbeiter hat man gewisse Vorteile (freie Zeiteinteilung, freier Arbeitsort, bei geschickter Verhandlung ein gutes Honorar). Dem steht als Nachteil gegenüber: Es gibt kein festes Einkommen, sondern in Flauten zuweilen wochenlang gar kein Einkommen. Man muss häufig neue Kunden akquirieren, braucht ein gutes Zeitmanagement und muss alle beruflichen Nebenkosten sowie Kosten für Sozialversicherungen selbst tragen und organisieren.

Vor- und Nachteile für die Auftraggeber

Die Beschäftigungsform des Freien Mitarbeiters wird sehr häufig in Beschäftigungsbereichen genutzt, in denen abhängig von den jeweiligen Aufträgen schnell Engpässe bei den Beschäftigten eintreten, feste Mitarbeiter aber wegen der hohen Fixkosten nicht rentabel wären. Freie Mitarbeiter sind flexibel einsetzbar. Sie haben keine Kündigungsfristen, da sie meist nur für einen speziellen Auftrag oder ein Projekt vertraglich gebunden werden.

Der wichtigste Nachteil ist, dass Freie Mitarbeiter nicht ständig zur Verfügung stehen. Viele kleinere Aufgaben im Betriebsalltag, die man sonst einem Angestellten übertragen würde, kann man in der Regel kaum von Freien Mitarbeitern erledigen lassen, weil es zu aufwändig wäre, dafür eigens einen zu beauftragen.

Ein weiterer Nachteil ist die manchmal fehlende Vertrautheit mit dem Unternehmen. So müssen sich die freien Mitarbeiter erst in den Betrieb oder in ein bestimmtes Projekt einarbeiten, bis sie 100% Leistung in dem Bereich bringen können.

Scheinselbstständige, „feste Freie“

Müsste ein freier Mitarbeiter nach dem Gesamterscheinungsbild seiner Tätigkeit eigentlich einen Angestelltenvertrag bekommen, so kann Scheinselbständigkeit vorliegen. Ein Arbeitsgericht würde dann nach einer so genannten „Feststellungsklage“ den Auftraggeber verpflichten, den freien Mitarbeiter einzustellen. Im Pressejargon werden dauerhafte freie Mitarbeiter auch als „feste Freie“ bezeichnet.

Freelancer

Als Freelancer (engl. „freelance“; zu dt.: „Selbständiger“, „Freischaffender“ oder auch „Freiberufler“) bezeichnet man Personen, die als freier Mitarbeiter und zum größten Teil projektbezogen in oder für unterschiedliche Unternehmen arbeiten. Der Ausdruck „Freelancer“ ist vor allem in der Werbe-, IT- und Veranstaltungstechnik-Branche üblich und wird teilweise im Sinne von „freier Mitarbeiter“, teilweise im Sinne von Freiberufler verwendet.

Typische Freelancer-Berufe sind Grafiker, Webdesigner, Werbetexter, Programmierer, Systemadministrator.

Das englische Wort „Freelancer“ war im Mittelalter die Bezeichnung für jene Ritter, die als Söldner tätig waren und so ebenfalls projekt- oder zeitbezogen engagiert wurden (engl.: „lance“; zu dt.: „Lanze“).

Freelancer, die in virtuellen Teams zusammenarbeiten, nennt man auch „E-Lancer“ (von engl.: „electronic“).

Literatur

  • Horst Henrici: Der rechtliche Schutz für Scheinselbständige. Verlag Dr. H. H. Driesen GmbH, Taunusstein 2002. Zugl.: Bremen, Universität, Dissertation, 2001, ISBN 3-936328-02-1

Siehe auch