Unternehmer
Der Unternehmer ist in der umgangssprachlichen Bedeutung des Begriffs der Inhaber (vergleiche Eigentümer) eines Unternehmens beziehungsweise eines Betriebes, den er selbstständig und eigenverantwortlich führt. In Gesetzen wird der Begriff "Unternehmer" als Bezeichnung für das Unternehmen (z. B. eine GmbH) und für Personen in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (z. B. Architekt) verwendet.
Die Bezeichnung Geschäftsmann (Pl. Geschäftsleute) wird in diesem Zusammenhang überwiegend für Inhaber von Ladengeschäften verwendet, manchmal auch für reisende Handelsvertreter.
Allgemein
In der deutschen Gesetzgebung allgemein gibt es keine einheitliche Definition des Unternehmerbegriffs.
Unternehmerbegriff im BGB
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in § 14 Abs. 1 den Unternehmer wie folgt:
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Nach § 14 Abs. 1 BGB ist Unternehmer auch, wer z. B. als Architekt, Steuerberater, Übersetzer oder Zahnarzt tätig ist oder in selbständiger Weise Dienstleistungen ausführt. In diesen Fällen muss das Rechtsgeschäft (z. B. der Vertrag) aber „in Ausübung“ dieser Tätigkeit vorgenommen werden; kauft der Architekt „privat“ ein Regal für seine Wohnung oder Hundefutter, so ist er Verbraucher.
Von Bedeutung ist die rechtliche Eigenschaft als Unternehmer im Sinne dieser Definition insbesondere für die Bestimmungen des Verbraucherschutzes, insbesondere des Verbrauchsgüterkaufs und des Verbraucherdarlehensvertrages sowie für den Schutz des Verbrauchers nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Unternehmerbegriff im Steuerrecht
im Umsatzsteuerrecht
Das deutsche Umsatzsteuergesetz definiert Unternehmer wie folgt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 UStG):
- Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.
- "ist, wer" schließt im Gegensatz zum BGB nicht nur rechtsfähige Personen mit ein (natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften), sondern auch nichtrechtsfähige wie beispielsweise eine Erbengemeinschaft deren Rechtsfähigkeit noch nicht bestätigt ist.
- "nachhaltig" impliziert die Wiederholungsabsicht (jemand, der seine Briefmarkensammlung einzeln über zwei Jahre verteilt verkauft, ist kein Unternehmer, weil er, wenn alle verkauft sind, aufhört. Kauft er jedoch gezielt Briefmarken, um seine Sammlung zu komplettieren und somit ihren Wert beim Verkauf zu steigern, handelt es sich um einen Unternehmer).
im Einkommensteuerrecht
Das Einkommensteuerrecht verwendet den Begriff Unternehmer nicht ausdrücklich.
Hingegen die Kriterien im Einkommensteuergesetz (§ 15 Abs. 2):
- Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb.
Historische Unternehmerbegriffe
- Richard Cantillon, 1755, "Person, die durch Handel Arbitragegeschäfte realisiert"
Cantillon, R., Essai Sur la Nature du Commerce en Général. London 1775.
- Jean-Baptiste Say, 1803, "Person, die unter Inkaufnahme von Risiken organisiert Produktionsfaktoren zusammenbringt"
Say, J.-B., Cours Complet d’économie politique pratique, Paris 1828.
- Joseph Schumpeter, 1912, "Person, die neue Faktorkombinationen am Absatzmarkt durchsetzt - siehe auch: Schöpferische Zerstörung, Invention, Innovation"
Schumpeter, J.A., Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung, Duncker & Humblot, Leipzig 1912.
- Israel Kirzner, 1978, "Person, die Unvollkommenheit des Marktes Absatzmarkt ausfindig und ggf. ausnutzbar macht" - siehe auch: der Findige Unternehmer
Moderne Unternehmerbegriffe
- Heinz Klandt, 1994, "Tätiger Eigentümer einer unabhängigen und von ihm geschaffenen Wirtschaftseinheit"
- Wolfgang Lück/Annette Böhmer, 1994, Entrepreneurship als "Zusammenfassung aller Planungsüberlegungen und Maßnahmen in Form eines kreativen Prozesses zur Errichtung eines Unternehmens" mit dem "Gründer als Promotor"
- Sven Ripsas, 1997, Entrepreneurship ist das "Erkennen, Schaffen und Nutzen von Marktchancen durch Gründung"
- Thomas Loer , 2006 "Zum Unternehmerhabitus. Eine kultursoziologische Bestimmung im Hinblick auf Schumpeter" http://www.uvka.de/univerlag/volltexte/2006/125/
- Kirzner, I., 1985, Discovery and the Capitalist Process, University of Chicago Press, Chicago.
- OECD Entrepreneurship Indicators Project: Entrepreneurship Statistics and Data
Literatur
- Joseph Schumpeter, Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung. ISBN 3428077253
- Jochen Röpke, Der lernende Unternehmer. ISBN 3831137226
- Thomas Lang-von Wins, Der Unternehmer. ISBN 3540443010
- Peter May, Der Unternehmer als Chef, Manager und Privatperson. ISBN 359338115X
Siehe auch
- Arbeitgeber
- Freier Mitarbeiter
- Kaufmann (HGB)
- Portal:Wirtschaft
- Scheinselbstständigkeit
- Arbeitskraftunternehmer
- Serial Entrepreneur
- Verbraucher