Landschaftsplanung
Landschaftsplanung wird heute überwiegend unter ökologischen Gesichtspunkten betrieben.
Das Wort Ökologie - oder Haushaltswissen - kann im übertragenen Sinne mit "Wissen vom Ganzen einschließlich des Wissens um die Zusammenhänge" übersetzt werden. Aus dieser Übersetzung ergibt sich sofort, dass der Zusatz "ökologisch" zu einem Wort nichts anderes als eine spezielle Verfahrensform, eine besondere Betrachtungsweise oder Denkhaltung anzeigt, die für die Befassung mit der Beschaffenheit des Landes als Ganzes eine unbedingte Voraussetzung, d. h. selbstverständlich ist.
Betrachtet man nunmehr die sogenannte ökologische Denkweise bei der Beschäftigung mit Landschaft als selbstverständlich, so bleibt noch zu klären, welchen Sinn eine Verbindung der Begriffe Landschaft und Planung hat.
Nach dem bisher aufgeführten ist die Frage zu stellen:
- "Kann man eine Landschaft überhaupt planen?"
- Die Antwort auf diese Frage lautet: "Nein!"
Das liegt ganz einfach darin begründet, daß eine Landschaft als Ganzes in Raum und Zeit kein allgemeinverbindliches Ziel hat!
Wir können deshalb unsere für die Landschaft bedeutsamen, zukünftigen Handlungsabfolgen gar nicht objektiv optimieren, weil wir diese ohne Ziel nicht kennen können.
Nicht einmal für einen winzigen Teil der Landschaft, den Menschen, können wir Landschaft planen, weil wir über den Sinn menschlichen Seins viel zu wenig wissen.
So bleibt uns nur die Möglichkeit, subjektiv - individuell und/oder kollektiv - diejenige Landschaft zu schaffen, die unserem gegenwärtigen Wertverständnis über die Zukunft entspricht; d. h. uns bleibt nur die Möglichkeit, Landschaft zu gestalten!
Doch reicht unser heutiges Wissen, um Landschaft gestalten zu können?
- Auch diese Frage ist überwiegend mit "nein" zu beantworten!
Hierzu Prof. Weiger:
"Als Naturschützer kann ich Ihnen nur sagen, daß wir nicht in der Lage sind, auch nur ansatzweise die Komplexität des Naturhaushaltes zu erfassen." (1995)
Dies sei in wenigen Sätzen vertieft begründet.
Landschaftsgestaltung bezieht sich eindeutig nur auf die vom Menschen geprägte Beschaffenheit des Landes; d. h. auf die Kultur-Landschaft, denn die oft als Maßstab herangezogene "Naturlandschaft" muß nicht gestaltet werden.
Für eine Kulturlandschaft mit all ihren Wirkungen und Wechselwirkungen gibt es aber keinen allgemein anerkannten Maßstab. Nicht einmal die Probleme des Messens sind gelöst. Das beginnt bei Problemen der Datendefinition, der Datenüberlappung, der Datenordnung bzw. Datengewichtung und reicht bis zu Problemen der Voraussagbarkeit, der Trendbestimmung, der Verknüpfbarkeit, der Abfolge von Zwischenentscheidungen, der Festlegung der Grenzen der Datenwirkung, der Bedeutung des Unbekannten/noch nicht Erforschten bzw. der Bedeutung des Gewollten.
Beispielsweise wissen wir fast nie genau, wieviele Einflussgrößen bei der Landschaftsgestaltung wirklich beachtet werden müssen.
Es gibt also viele Fehlerquellen!
In eine Kulturlandschaft ist auch der Mensch als willensbegabtes Wesen einzubeziehen! Eine Minderung dieses Einflusses/dieser "Fehlerquelle Mensch" ist nur durch Einschränkung des menschlichen Willens möglich. In einer Kulturlandschaft sind somit nicht nur der Mensch als biologisches Wesen (mit allen seinen arterhaltenden Wirkungen) sondern auch ein gewisser Anteil kultureller Aktivitäten (religiöser, künstlerischer, kommunikativer u. ä. Art; und damit verbunden auch gewollte Veränderungen/Eingriffe) zu gestatten, damit der Mensch menschenwürdig leben kann.
Wenn wir aber nun schon über die eine biologische Art Mensch - von der wir annehmen, schon viel zu wissen - so wenig aussagen können; - um wieviel weniger können wir etwa aussagen über die nach Angaben des Umweltbundesamtes ca. 2700 in Deutschland (oder weltweit ca. 370 000) vorkommenden Pflanzenarten und die in Deutschland ca. 45 000 bzw. weltweit ca. 1,1 Mio. Tierarten?
Zieht man andere Quellen zu Rate. z. B. den Fischer-Weltalmanach 2001, so liegt die mittlere Schätzung der Anzahl lebender Arten bei 13,6 Mio. Davon seien lediglich 1,7 Mio., d. h. nur jede achte Art erst beschrieben. Andere Quellen nennen noch größere Artenzahlen.
Wenn nun einerseits z. B. eine sog. Umweltverträglichkeitsprüfung (gemäß §2 des entsprechenden entsprechenden Gesetzes) die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen mit seinen Kultur- und sonstigen Sachgütern, Tieren und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft "einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen" umfaßt und wenn andererseits bekannt ist, dass auch ein hypothetischer, mit Lichtgeschwindigkeit arbeitender Supercomputer schon bei weniger als 100 Einflussgrößen nur zur Auflistung aller möglichen Wechselwirkungen viele Jahre benötigt würden, dann ist zusammenfassend festzustellen, daß die gesamte Gesetzgebung für Umwelt, Planung und Naturschutz nicht auf Wissen, sondern weit überwiegend auf Nicht-Wissen beruht!
Eingriffe
Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung der Erdoberfläche, die den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich oder dauerhaft beeinträchtigen können, werden (nach Definition des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen, die den Definitionen in den einschlägigen Gesetzeswerken entspricht) als Eingriffe bezeichnet (z.B. Straßenbau, Kiesabbau, Auffüllung von Tümpeln, Umwandlung von Wiesen in Parkplätze) [1].
Diese negativ geprägte Definition wurde vom Verband der Bayerischen Grundbesitzer einer detailiierten planungsmethodischen Analyse unterzogen [2]. Als Ergebnis ist belegt, dass es auch positiv zu bewertende "Veränderungen der Gestalt und der Nutzung der Erdoberfläche" gibt. Damit wird die obige amtliche Definition in Frage gestellt!
Links:
Marquardt.K., Aufgaben ganzheitlicher Landschaftsgestaltung[3]
Marquardt. K., Aufgaben ökologisch fundierter Landschaftsgestaltung [4]
Marquardt.K., Stand und Entwicklung der EDV in der Landschaftsgestaltung [5]
Marquardt. K., Kurzbeschreibung des Landschafts- Informations- und Planungssystems LIPS [6]
Literatur:
wird ergänzt