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Akademisch

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Das Wort akademisch leitet sich vom Namen des antiken griechischen Helden Akademos ab. Heutzutage hat es mehrere Bedeutungen. So bezeichnet es einerseits Lehr- und Forschungsaktivitäten an Hochschulen, andererseits Tätigkeiten an Akademien und drittens spezielle Details bzw. Usancen, welche die Organisation, das Recht und die Diplome von Universitäten betreffen.

Außerdem wird als akademische Frage ein Problem bezeichnet, dessen Lösung nur eine geringe oder keine praktische Relevanz für die ursprüngliche, eigentliche Fragestellung besitzt.

Die verschiedenen Bedeutungen des Begriffs „akademisch“ sei an einigen typischen Beispielen gezeigt:

  1. akademische Lehre – baut auf dem Niveau des Abiturs (Matura) auf – im Gegensatz zu Fach- und anderen Schulen
  2. akademische Forschung – im Gegensatz etwa zur Angewandten oder Industrieforschung
  3. akademischer Grad – zu den bekanntesten gehören Dr. med., Dr. jur., Dr. techn., Dipl.-Ing., Mag. (Magister), Dipl.-Kfm. und Diplom-Volkswirt
  4. akademische Feier – zur Verleihung von Diplomen und Auszeichnungen, meist im Beisein des Rektors, seines Vertreters und hoher Beamter – zur Promotion, Sponsion, Verleihung von Ehrendoktorwürden usw.
  5. akademische Studentenverbindungen – Vereinigungen von Studenten und „Alten Herren“ (Absolventen)
  6. akademisches Viertel – eine Viertelstunde „verspäteter“ Beginn einer Lehrveranstaltung, ursprünglich als Wegzeit zwischen verstreut liegenden Instituten gedacht (siehe akademische Zeitangabe)
  7. und weitere spezielle Rechte, Pflichten und Bräuche der angehenden und diplomierten Akademiker.

Siehe auch: Akademiker, Gelehrtengesellschaft, akademische Freiheit, akademische Gerichtsbarkeit, akademischer Grad