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Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die 1980 gegründete Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben gem. e.V. (DGHS) setzt sich für ein menschenwürdiges, schmerzfreies und selbstbestimmtes Lebensende ein. Im Mittelpunkt steht die Vorsorge mit Hilfe von Patientenverfügungen. Eine schwere Krankheit, ein Schlaganfall oder ein Verkehrsunfall können jeden treffen – zu jeder Zeit und unabhängig vom Lebensalter. Wenn man selber nicht mehr formulieren kann, wie man in einem solchen Fall medizinisch behandelt werden möchte, müssen andere entscheiden. Ohne anders lautende Anweisungen für diesen Fall wird in der Medizin heute alles Menschenmögliche getan, um ein Leben zu verlängern und zu erhalten. Und zwar selbst dann, wenn der oder die Betroffene das vielleicht gar nicht gewollt hätte. Die medizinisch-technischen Möglichkeiten sind heute so weit gediehen, dass z.B. Patienten im Wachkoma jahrelang mit künstlicher Ernährung (PEG) am Leben erhalten werden können, auch dann, wenn praktisch kaum noch Aussicht besteht, dass sie wieder aufwachen werden. Viele Menschen in Deutschland möchten für sich selbst ein möglicherweise jahrelanges Dahinsiechen, eine maximale Intensivtherapie im aussichtlosen Fall und/oder einen langen qualvollen Sterbeprozess vermeiden. Das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Selbstbestimmung gilt auch für das Lebensende. Ein Arzt, der einen Patienten gegen dessen ausdrücklichen Willen behandelt, kann wegen Körperverletzung belangt werden. Deshalb ist es wichtig, den eigenen Willen in einer Patientenverfügung rechtzeitig zu formulieren – bevor man in eine Situation kommt, in der man sich nicht mehr äußern kann. Wichtig ist dabei auch, einen zuverlässigen Bevollmächtigten zu benennen, der den Willen durchsetzt.

Leitmotiv

Der Kerngedanke der DGHS und ihrer vielfältigen Aktivitäten auf allen gesellschaftlichen Ebenen lässt sich in etwa so zusammenfassen: Jeder sollte nach seinen eigenen Vorstellungen und Wünschen sterben können und dabei notfalls auch Hilfe beanspruchen dürfen.

Einrichtungen

Die Schmerztherapie und Palliativmedizin in Deutschland müssen dringend ausgebaut werden. Die DGHS unterstützt und verbreitet den Palliativ-Gedanken. Sie unterhält ein eigenes Info-Telefon zur Schmerztherapie, hier kann jeder wohnortnahe Adressen schmerztherapeutischer, ambulanter und stationärer Einrichtungen erfragen.

Das Gleiche leistet unsere Hospiz-Informationsstelle für ambulante und stationäre Hospiz-Einrichtungen. Die mitmenschliche Sterbebegleitung und die Möglichkeit eines Sterbens zu Hause, in den eigenen vier Wänden, gehört zu den Ur-Forderungen der DGHS. Aus Umfragen ist bekannt, dass die große Mehrheit der Bevölkerung zu Hause sterben möchte. Fakt ist aber, dass die meisten Menschen in Deutschland in Krankenhäusern und Pflegeheimen sterben. Die Versorgungssituation in nicht wenigen Alten- und Pflegeheimen ist allerdings oft menschenunwürdig, wie Heimaufsichten immer wieder feststellen müssen.

Die Bundeszentrale für Patientenschutz (BPS) ermöglicht es jedem Bürger und jeder Bürgerin, eine Patientenverfügung zentral und abrufbereit zu hinterlegen – kostenlos. Ärzte und Krankenhäuser können so im Bedarfsfall zügig über die Existenz einer Patientenverfügung informiert werden.

Die Akademie für Sterbebegleitung bietet bundesweit Vorträge, Tagungen und Seminare rund um den existenziellen Themenkreis des Lebensendes. Dabei werden neben rechtlichen, medizinischen und pflegerischen Themen auch kulturelle Aspekte behandelt. Immer wieder laden wir auch Gäste aus dem Ausland ein, die über die dortigen Erfahrungen referieren.


Selbstverständnis

Die DGHS fördert das öffentliche Gesundheitswesen in der Verbesserung der Bedingungen für Sterbende. Sie versteht sich als eine Bürgerrechtsbewegung und Patientenschutzorganisation zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts bis zur letzten Lebensminute. Ihre Tätigkeit richtet sich satzungsgemäß in erster Linie auf die Allgemeinheit und nicht nur auf die Mitglieder. Sie trägt zur Willensbildung hinsichtlich der Verfügung über das eigene Leben und deren Verwirklichung in unserem Staate bei. Die DGHS ist parteipolitisch unabhängig und dem Gedanken der Aufklärung und des Humanismus verpflichtet. Sie ist Mitglied sowohl im europäischen als auch im weltweiten Dachverband der Sterbehilfe-Gesellschaften.


Positionen und Forderungen

Neben der unerlässlichen rechtzeitigen Vorsorge mit einer Patientenverfügung fordert und fördert die DGHS eine Verbesserung der Hilfen und der Rahmenbedingungen für alte, schwerstkranke und sterbende Menschen. Sie möchte eine breite gesellschaftliche Diskussion anregen, die die Grauzonen und Missstände auch in der jetzigen Sterbehilfe-Praxis benennt und die Grenzen dieser Hilfsmöglichkeiten nicht verschweigt. Sie zeigt Missstände und Grauzonen im Sterbealltag auf und fordert eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und -hilfe. Dabei weiß sie nicht nur ihre mehrere zehntausend Mitglieder hinter sich, sondern laut repräsentativen – auch DGHS-unabhängigen – Umfragen auch die Mehrheit der Bevölkerung. Im Mittelpunkt steht der „Sowohl-als-auch“-Ansatz: Ausbau aller begrüßenswerten Hilfen, die geeignet sind, das Sterben zu erleichtern wie z.B.

- mitmenschliche Sterbebegleitung /Hospizbetreuung,

- bessere Ärzteausbildung und flächendeckende Versorgung mit Schmerztherapie bzw. Palliativmedizin,

- angemessene Honorierung der Gespräche mit Schwerstkranken und Sterbenden,

- menschenwürdige Bedingungen in Alten- und Pflegeheimen

und

- Stärkung der Patientenrechte am Lebensende,

- Absicherung des Rechtes auf Selbstbestimmung,

- verbindliche Anerkennung von Patientenverfügungen,

- Verhinderung von Missbrauch bei allen Sterbehilfe-Formen,

- weiter gehende legale Möglichkeiten der Sterbehilfe für jene unheilbar kranken, entscheidungsfähigen Patienten, die ernsthaft und auf informierter Basis eine Abkürzung ihres Sterbeprozesses in Anspruch nehmen wollen.


Kontakt

DGHS e.V.

Lange Gasse 2-4, 86152 Augsburg

Tel. 0821 / 50 23 50, Fax: 0821 / 50 23 555

E-Mail: info@dghs.de

Internet: Homepage der DGHS


Der Kontakt zur DGHS kann nicht empfohlen werden, da Anspruch und Leistung nicht entsprechen. Niemand kann durch eine Mitgliedschaft in der DGHS ein humanes Sterben erwarten. Die DGHS sollte deshalb nicht nur neutral bewertet werden.