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Staatspräsident

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Ein Präsident (vom lateinischen praesidere, zu deutsch: „den Vorsitz haben“, abgeleitet) ist entweder das Staatsoberhaupt einer Republik (Ausnahme: die Islamische Republik Iran, hier ist der Oberste Rechtsgelehrte das Staatsoberhaupt) oder der Vorsitzende einer Vereinigung, eines Clubs. Je nach Staatssystem wird das Amt durch eine allgemeine Wahl, durch ein Wahlkomitee, durch die Legislative oder durch andere Verfahren vergeben. Zum Teil werden auch in Diktaturen Präsidenten ernannt. Die Präsidentschaft bezeichnet die Amtszeit eines Präsidenten oder die Situation, Präsident zu sein.

Einige wenige moderne Republiken kennen kein Staatsoberhaupt. Dazu zählen die Schweiz und San Marino. In der Schweiz übt die Landesregierung die Funktion des Staatsoberhauptes als Kollektiv aus. Es gibt zwar einen „Bundespräsidenten“, der gleichzeitig Mitglied des Bundesrats ist. Er wird vom Parlament jeweils auf ein Jahr gewählt. Allerdings ist er nur primus inter pares (erster unter Gleichen), der nur auf internationaler Ebene die repräsentative Funktion des Staatsoberhauptes ausübt.

Auch die ehemaligen deutschen Bundesländer Württemberg-Hohenzollern und Baden hatten einen Staatspräsidenten, der zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef in einer Person war. In Bayern wollte man Anfang der 50er Jahre einen Staatspräsidenten einführen, entschied sich jedoch die Rolle des Staatsoberhauptes dem Ministerpräsidenten zu überlassen.

Der Präsident in der Demokratie

Die Stellung und die Befugnisse des Präsidenten werden meist durch eine geschriebene Verfassung festgelegt. Sie ist eingebunden in ein System der Gewaltenteilung oder zumindest in ein System der strikten Machtkontrolle.

Präsidentielle Demokratie

Hier vereinigt der Präsident die Funktion des Staatsoberhaupt und die des Regierungschef. Er besitzt große Machtbefugnisse. Der Präsident wird dann meist direkt vom Volk gewählt, was seine starke Position legitimiert.

Typische präsidentielle Regierungssysteme sind die der USA, Südafrika und lateinamerikanische Staaten.

Siehe auch: Präsidentielles Regierungssystem

Parlamentarische Demokratie

Hier ist der Präsident nur Staatsoberhaupt. Er wird, je nach Staat, durch die Legislative (das Parlament), oder direkt durch das Volk gewählt und hat hauptsächliche repräsentative Funktionen. Die eigentliche Führung der Exekutive (Regierung) ist die Aufgabe eines je nach Land Premierminister, Ministerpräsident, Bundeskanzler, Regierungspräsident oder ähnlich genannten Regierungschefs, dessen Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig ist.

Typische Parlamentarische Regierungssysteme sind die Deutschlands, Italiens und Österreichs, wobei der Präsident in Österreich direkt vom Volk gewählt wird.

Siehe auch: Parlamentarisches Regierungssystem

Semipräsidentielle Demokratie

Hier konkurrieren Präsident und Ministerpräsident um die Macht. Wird der Präsident durch die Parlamentsmehrheit gestützt, hat er weitreichende Kompetenzen. Gehören Parlamentsmehrheit und Präsident unterschiedlichen Parteien an, herrscht Kohabitation (frz. cohabitation) und die Macht des Präsidenten ist eingeschränkt.

Typische semipräsidentielle Regierungssysteme sind die Frankreichs, Polens, São Tomé und Príncipe und Russlands, wobei Russland jedoch in der politischen Praxis eher dem präsidentiellen System zuneigt, ganz abgesehen von der in Deutschland häufig kritisierten Problematik der sogenannten „gelenkten Demokratie“.

Siehe auch: Semipräsidentielles Regierungssystem

Titel Präsident der Republik

Präsident der Republik ist der offizielle Titel des Staatsoberhaupts in:

Andere Systeme

In Diktaturen wird der Titel eines Präsidenten häufig von selbsternannten Anführern angenommen – ein Beispiel dafür ist Ugandas Expräsident Idi Amin. Einige staatssozialistische Staaten kennen oder kannten ebenfalls Präsidenten, allerdings liegt die Macht beim Zentralkomitee der Partei.

Siehe auch